Dürfen Zeitschriften im Wartezimmer wieder ausgelegt werden?
Zu Beginn der Pandemie hatte die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) wegen des möglichen Übertragungsrisikos über Oberflächen vorsichtshalber dazu geraten, die Auslage von Zeitschriften und Zeitungen im Wartezimmer von Arztpraxen einzustellen. Diese Empfehlung hat sie inzwischen aufgrund der niedrigen Infektionszahlen und fehlender Evidenz zurückgenommen. Und auch die Berufsgenossenschaft (BGW) gibt grünes Licht – unter Berücksichtigung der Hygieneregeln.
Notwendige Hygienemaßnahmen
Grundsätzlich sind Schmierinfektionen Studien zufolge nicht auszuschließen. Doch gibt es bislang keinen einzigen nachgewiesenen Fall einer Übertragung von SARS-CoV-2 durch die Berührung von Oberflächen oder Gegenständen in Deutschland – das heißt, auch nicht speziell durch Zeitschriften. Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) stuft das Übertragungsrisiko daher mittlerweile als sehr gering ein: „Für eine Übertragung des Virus durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen oder über kontaminierte Oberflächen, wodurch nachfolgend Infektionen beim Menschen aufgetreten wären, gibt es derzeit keine belastbaren Belege.“
Die Evidenz für eine Übertragung fehlt
Die neuen Erkenntnisse zur Gefährdungslage veranlassten einzelne Bundesländer – Bayern etwa in seiner 4. Infektionsschutzverordnung Anfang Mai – und auch die BGW am 20. Mai dazu, das Zeitschriften-Verbot für Friseursalons wieder aufzuheben. Zeitschriften dürfen dort seitdem unter Hygieneauflagen wieder ausgelegt werden.
Auch die BZÄK weist explizit darauf hin, dass sie den Hinweis zu den Zeitschriften im Wartezimmer „aufgrund der derzeit geringen Infektionszahlen und nicht nachgewiesener Evidenz für eine Übertragung“ entfernt hat. Die Entscheidung liege jedoch letztendlich beim Praxisinhaber. Er kann – unter Berücksichtigung der Händehygiene und des lokalen Ausbruchsgeschehens – entscheiden, ob er für die Patienten im Wartezimmer wieder Magazine zur Verfügung stellt.
Das BfR beantwortet Fragen zum Infektionsrisiko durch Oberflächen, Gegenstände und Lebensmittel auf seiner Webseite.
So können Sie Zeitschriften risikoarm auslegen
Fordern Sie Patienten beim Betreten der Praxis auf, sich die Hände zu desinfizieren.
Weisen Sie auf die Hygieneregeln hin: Hände waschen und desinfizieren, in die Armbeuge niesen und husten, nicht mit den Händen ins Gesicht fassen, Maske tragen.
Desinfizieren Sie den Zeitschriftenumschlag so gut wie möglich und tauschen Sie die Magazine zügig aus.
US-Studie zum Übertragungsrisiko via Oberflächen
van Doremalen N, Bushmaker T, Morris DH, et al.: Aerosol and Surface Stability of SARS-CoV-2 as Compared with SARS-CoV-1. N Engl J Med. 2020;382(16):1564–1567. doi:10.1056/NEJMc2004973