Übertragung von SARS-CoV-2 über Oberflächen

Dürfen Zeitschriften im Wartezimmer wieder ausgelegt werden?

Bislang gibt es keinen einzigen Fall einer Übertragung von SARS-CoV-2 über Oberflächen. Können Zahnarztpraxen ihren Patienten wieder ohne Bedenken Zeitschriften im Wartezimmer zur Verfügung stellen?

Zu Beginn der Pandemie hatte die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) wegen des möglichen Übertragungsrisikos über Oberflächen vorsichtshalber dazu geraten, die Auslage von Zeitschriften und Zeitungen im Wartezimmer von Arztpraxen einzustellen. Diese Empfehlung hat sie inzwischen aufgrund der niedrigen Infektionszahlen und fehlender Evidenz zurückgenommen. Und auch die Berufsgenossenschaft (BGW) gibt grünes Licht – unter Berücksichtigung der Hygieneregeln.

Notwendige Hygienemaßnahmen

„Es werden geeignete Hygienemaßnahmen empfohlen, die eine Keimverschleppung auf Zeitungen, Zeitschriften und Personen verhindern sollen. Das sind zum Beispiel die Händehygiene von Beschäftigten, Kunden/Kundinnen und Patienten/Patientinnen (Handschuhtragen, Händedesinfizieren bzw. -waschen) sowie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB). Diese Maßnahmen sind notwendig, da noch nicht abschließend geklärt ist, ob über biologisches Material auf Zeitungen bzw. Zeitschriften eine SARS-CoV-2 Infektion ausgeschlossen werden kann.“

BGW, 2. Juni 2020

Grundsätzlich sind Schmierinfektionen Studien zufolge nicht auszuschließen. Doch gibt es bislang keinen einzigen nachgewiesenen Fall einer Übertragung von SARS-CoV-2 durch die Berührung von Oberflächen oder Gegenständen in Deutschland – das heißt, auch nicht speziell durch Zeitschriften. Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) stuft das Übertragungsrisiko daher mittlerweile als sehr gering ein: „Für eine Übertragung des Virus durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen oder über kontaminierte Oberflächen, wodurch nachfolgend Infektionen beim Menschen aufgetreten wären, gibt es derzeit keine belastbaren Belege.“

Die Evidenz für eine Übertragung fehlt

Die neuen Erkenntnisse zur Gefährdungslage veranlassten einzelne Bundesländer – Bayern etwa in seiner 4. Infektionsschutzverordnung Anfang Mai – und auch die BGW am 20. Mai dazu, das Zeitschriften-Verbot für Friseursalons wieder aufzuheben. Zeitschriften dürfen dort seitdem unter Hygieneauflagen wieder ausgelegt werden.

Auch die BZÄK weist explizit darauf hin, dass sie den Hinweis zu den Zeitschriften im Wartezimmer „aufgrund der derzeit geringen Infektionszahlen und nicht nachgewiesener Evidenz für eine Übertragung“ entfernt hat. Die Entscheidung liege jedoch letztendlich beim Praxisinhaber. Er kann – unter Berücksichtigung der Händehygiene und des lokalen Ausbruchsgeschehens – entscheiden, ob er für die Patienten im Wartezimmer wieder Magazine zur Verfügung stellt.

Das BfR beantwortet Fragen zum Infektionsrisiko durch Oberflächen, Gegenstände und Lebensmittel auf seiner Webseite.

So können Sie Zeitschriften risikoarm auslegen

  • Fordern Sie Patienten beim Betreten der Praxis auf, sich die Hände zu desinfizieren.

  • Weisen Sie auf die Hygieneregeln hin: Hände waschen und desinfizieren, in die Armbeuge niesen und husten, nicht mit den Händen ins Gesicht fassen, Maske tragen.

  • Desinfizieren Sie den Zeitschriftenumschlag so gut wie möglich und tauschen Sie die Magazine zügig aus.

US-Studie zum Übertragungsrisiko via Oberflächen

Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) beruft sich bei seiner Einschätzung auf eine US-Studie, die belegt, dass humane Coronaviren auf trockenen Oberflächen keine lange Überlebensdauer aufweisen.

Die Untersuchungen im Labor zur Überlebensfähigkeit des Virus auf verschiedenen Materialien fand unter optimalen Bedingungen statt. Im Alltag und unter Einwirkung von unterschiedlichen Umwelteinflüssen ist den Forschern zufolge anzunehmen, dass die Viren deutlich schneller absterben. Stabiler waren im Labor auch unbehüllte Viren, zu denen SARS-CoV-2 nicht zählt.Die Untersuchungen im Labor zur Überlebensfähigkeit des Virus auf verschiedenen Materialien fand unter optimalen Bedingungen statt. Im Alltag und unter Einwirkung von unterschiedlichen Umwelteinflüssen ist den Forschern zufolge anzunehmen, dass die Viren deutlich schneller absterben. Stabiler waren im Labor auch unbehüllte Viren, zu denen SARS-CoV-2 nicht zählt.

Die Studie zeigt zwar, dass das Virus SARS-CoV-2 auf Oberflächen überleben kann – vor allem in Krankenzimmern von infizierten Personen. Dauer und Stabilität hängen jedoch von vielerlei Faktoren ab, beispielsweise der Oberflächenbeschaffenheit und der Einwirkung von Temperatur, Sonnenlicht und Luftfeuchtigkeit. Letztlich sei die Virusmenge, also der Kontaminationsgrad, entscheidend für das Überleben auf Gegenständen, was das Übertragungsrisiko beeinflusst.

Fazit der Studie: In erster Linie wird das Coronavirus über Tröpfchen und Aerosole übertragen. Eine Schmier-infektion ist grundsätzlich möglich, wenn eine ausreichende Virusmenge auf einen Gegenstand oder eine Oberfläche gelangt und dann von einer Person zum Beispiel über die Hände an deren Schleimhäute getragen wird.

van Doremalen N, Bushmaker T, Morris DH, et al.: Aerosol and Surface Stability of SARS-CoV-2 as Compared with SARS-CoV-1. N Engl J Med. 2020;382(16):1564–1567. doi:10.1056/NEJMc2004973

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