Bericht der KZBV über zahnärztliche Qualitätsprüfungen

Das Potenzial ist da

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den ersten Bericht der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) über zahnärztliche Qualitätsprüfungen veröffentlicht. Geprüft wurde die korrekte Indikationsstellung von direkten und indirekten Überkappungsmaßnahmen, bei der mindestens eine Folgeleistung am selben Zahn notwendig war.

Bundesweit wurden aus 15.100 Vertragszahnarztpraxen, die die Kriterien der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Überkappung erfüllen, per Zufall 460 für eine Prüfung der Qualität der Überkappungsmaßnahmen ermittelt. Der Bericht der KZBV enthält neben den detaillierten Ergebnissen der Qualitätsprüfungen auch Informationen zur Methodik der Prüfung sowie der Einzel- und Gesamtbewertung.

In der Auswertung der insgesamt 4.490 einzelnen Behandlungsfälle wurden in 71 Prozent der Fälle keine Auffälligkeiten festgestellt, die Qualitätskriterien waren erfüllt (Kategorie a). In neun Prozent der Fälle gab es geringe Auffälligkeiten (Kategorie b), in 20 Prozent der Fälle fanden sich erhebliche Auffälligkeiten (Kategorie c). Die Bewertung der einzelnen Behandlungsfälle einer Praxis führen in Summe zur Gesamtbewertung der Praxis.

Eine ausbaufähige Basis

In der Gesamtbewertung konnten in 27 Prozent der Praxen die Qualitätskriterien (Kategorie A) eingehalten werden. Geringe beziehungsweise erhebliche Auffälligkeiten (Kategorien B und C) stellten die Prüfer in 39 Prozent beziehungsweise 34 Prozent der Praxen fest. Durch eine strenge Bewertungssystematik können allerdings wenige „schlechte“ Bewertungen der einzelnen Behandlungsfälle schnell zu einer „schlechten“ Gesamtbewertung führen.

„Eine Überkappung ist ein spezielles Verfahren im Rahmen der Füllungstherapie von Zähnen. Es soll bewirken, dass der Zahnnerv vital und so langfristig erhalten bleibt.“ 

Die KZBV sieht hier Verbesserungspotenzial. Da jedoch noch keine Vergleichsdaten aus Vorjahren vorliegen, werde zu diesem Zeitpunkt nur die Ausgangslage dargestellt, heißt es in dem Bericht. Ziel der kommenden Jahre werde sein, die Anteile der B- und C-Bewertungen deutlich zu verringern, beispielsweise durch Informations- und Fortbildungsveranstaltungen. Maßnahmen waren nach der Übergangsregelung laut Richtlinie im ersten Prüfjahr nicht zu treffen.

Jetzt kann man die Qualität steigern

Ähnlich ordnet der G-BA diese Zahlen als „ausbaufähige Basis für steigende Qualität“ ein. Ohne die gute Mitwirkung der Praxen hätte das erstmalige Erheben der Zahlen aus den Dokumentationen von 2018 sicherlich nicht geklappt, teilt der G-BA mit. Denn das Zeitfenster zwischen dem Inkrafttreten der Verfahrensregelungen und der Umsetzung für die KZVen und die KZBV sei vergleichsweise eng gewesen.

Die Kategorien für die Einzelfälle werden laut Richtlinie mit a, b, c bezeichnet, die Kategorien für die Gesamtbewertung dagegen mit den Großbuchstaben A, B, C.

Statement Martin Hendges

„Das war ein Kraftakt!“

„Die Qualitätsprüfungen wurden direkt nach Inkrafttreten der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Überkappung (QBÜ-RL-Z) in der Zahnärzteschaft unter hohem Einsatz und Zeitdruck erfolgreich umgesetzt – ein personeller und organisatorischer Kraftakt. In den KZVen waren neue Strukturen aufzubauen und es mussten die Gesonderten Stellen und die Qualitätsgremien gegründet werden. Dazu waren neue Mitarbeiter einzustellen, einzuarbeiten sowie freiwillige, ehrenamtlich tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte zu finden, die sich im Bereich Qualität engagieren wollen. Auch inhaltlich musste das erforderliche Wissen aufgebaut werden. Diesen Prozess hat die KZBV intensiv begleitet und mehrere bundesweite Schulungen durchgeführt.

Zudem haben auch die betroffenen zahnärztlichen Praxen sehr diszipliniert und motiviert an den Qualitätsprüfungen mitgewirkt. Und die KZVen haben mit großem Engagement die Fragen der betroffenen Praxen beantwortet, um einen reibungslosen Verfahrensablauf zu gewährleisten.

Die Anteile an geringen und erheblichen Auffälligkeiten lassen aus Sicht der KZBV Potenzial für Qualitätsverbesserungen erkennen. Da noch keine Vergleichsdaten aus den Vorjahren vorliegen, stellen sie die heutige Ausgangslage dar.

Ich bin mir sicher, dass wir durch ein gezieltes Angebot von qualitätsfördernden Maßnahmen, wie zum Beispiel Informations- und Fortbildungsveranstaltungen, unser Ziel, den Anteil von Auffälligkeiten in den kommenden Jahren zu verringern, erreichen werden.“

Martin Hendges,
stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZBV

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