Dentale Fotografie

Integrieren Sie die Kamera in die Praxis

Bilder prägen maßgeblich unsere Kommunikation – auch Zahnarztpraxen posten in sozialen Netzwerken zunehmend Fotos, um sich und ihre Arbeit zu präsentieren. Umso überraschender, dass die Zahnmedizin dieses Tool nicht häufiger zur Patientenaufklärung und -beratung nutzt. Dabei gibt es für jeden Anspruch die passende Kamera für extra- und intraorale Aufnahmen.

Vor acht Jahren trat das Patientenrechtegesetz in Kraft – seitdem kommt der Fotodokumentation eine noch höhere Bedeutung zu. Doch auch zur Verlaufskontrolle, zum Nachweis klinisch relevanter Befunde, gegenüber Kostenträgern sowie für die Therapieplanung oder zur Gutachtenerstellung leistet die Dentalfotografie gute Dienste. Darüber hinaus dienen dentale Aufnahmen auch als hilfreiche Information für den Zahntechniker (Farbeffekte und Farbintensität, Lachlinie, Profil), bei der Planung und Herstellung von Zahnersatz sowie zur besseren Veranschaulichung von Behandlungsschritten, -zielen und -erfolgen gegenüber dem Patienten.

In der Prophylaxe und in der Parodontitistherapie liegt der Fokus der dentalen Fotografie auf dem Festhalten von Ausgangssituation, Zwischenschritten und Behandlungsergebnissen. Mithilfe der Bilder kann dem Patienten demonstriert werden, was bereits gemeinsam erreicht wurde und wo eventuell noch Optimierungsbedarf liegt. Eine aussagekräftige Dentalfotografie mit Vorher-Nachher-Bildern ist damit ein wichtiger Baustein, um die Compliance und Patientenzufriedenheit zu steigern und aufrechtzuerhalten.

Richtig fotografieren ...

Nur wenn Patientenbilder auf einer Praxishomepage, im Internet oder in Fachartikeln veröffentlicht werden, braucht man dafür extra eine schriftliche Erlaubnis des Patienten. Dies kann auf dem allgemeinen Anamnesebogen oder auf einem gesonderten Formular dokumentiert werden. Im Unterschied dazu ist das Erstellen von Fotos im Rahmen der Behandlungsplanung und Dokumentation ist in den Datenschutzbestimmungen mit beinhaltet.

Um eine erfolgreiche Bilderstellung – sei es mit Spiegelreflexkamera, Dentaltablet, Smartphone oder Intraoralkamera – in den Praxisalltag zu integrieren, bedarf es einer gezielten Auseinandersetzung mit der Bedienung des Geräts, der Technik des Fotografierens und der Patientenpositionierung. Wer den Umgang mit der Kamera festigen will, kann beispielsweise Ausfallzeiten von Patienten zum Üben nutzen. Dabei ist es sinnvoll, wenn sich möglichst viele Teammitglieder in dem Thema auskennen, um den Workflow auch bei Urlaub und im Krankheitsfall zu gewährleisten.

Ziel ist natürlich, den Zeitaufwand für das Fotografieren möglichst gering zu halten. Daher sollte vor jeder Aufnahme genau überlegt werden, was im Mittelpunkt steht und zu welchem Zweck die Aufnahme angefertigt wird. Danach wählt man das geeignete Kamerasystem aus. Spiegelreflexkameras liefern eine optimale Qualität der Aufnahmen, allerdings braucht man dabei umfangreiche Kenntnisse beim Fotografieren. Für einfache und schnelle Aufnahmen eignen sich als Alternative mittlerweile auch gute Smartphones – eventuell unter Zuhilfenahme zusätzlicher Lichtquellen. Das Equipment sollte regelmäßig auf Funktion – gerade von Akku und SD-Karte – geprüft werden. Schon bei der Terminvergabe und der morgendlichen Behandlungsbesprechung empfiehlt es sich, den Kameraeinsatz zu planen.

... Und abrechnen

In Zahnarztpraxen treten in der Regel vier Abrechnungsfälle für dentale Fotos auf: Werden intra- und extraorale Fotos ausschließlich zu Dokumentationszwecken aufgenommen, sind sie mit der Hauptleistung abgegolten und dürfen laut Aussage des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen nicht gesondert abgerechnet werden.

Dagegen sind Aufnahmen, die der Diagnostik und Therapieplanung dienen, selbstständige Maßnahmen und daher analog berechnungsfähig. Die Bundeszahnärztekammer empfiehlt in einem Kommentar von 2015 die Bilder gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen oder bei Erstellung auf Patientenwunsch gegebenenfalls auch als Verlangensleistung nach § 2 Abs. 3 GOZ.

Bei Fotos für die KFO kann die GOZ-Nr. 6000 angesetzt werden. Bilder, die unter zahntechnischen Aspekten aufgenommen werden, können gemäß § 9 GOZ – möglichst unter Dokumentation der Indikation – berechnet werden.

Birgit Schlee

Dentalhygienikerin, Ernährungsberaterin, Hypnoseassistentin, Laserschutzbeauftragte, QM-Beauftragte, Autorin

Interview mit DH Birgit Schlee und Fotograf Joachim Werner

„Fotografie ist auch ein Quell der Motivation!“

Dentale Fotografie erleichtert die Dokumentation, visualisiert die Mundhygiene und hilft bei Aufklärung, Diagnose und Therapie. Zugleich zeigen die Bilder dem Behandler, wo er fachlich steht. Und nicht zu vergessen: Fotografieren macht auch noch Spaß.

Wann kommt dentale Fotografie in der Praxis zum Einsatz?

Joachim Werner: Die dentale Fotografie ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Diagnose, der Patientenaufklärung, der Farbbestimmung, der Behandlungsplanung und für die forensische Dokumentation. Eine Fotodokumentation kann auch helfen, wenn ein Patient mit einem Behandlungsergebnis nicht zufrieden ist. Dann lässt sich anhand der fotografierten Ausgangssituation seine Kritik meist objektivieren und man kann mögliche weitere Maßnahmen diskutieren, um seinen Erwartungen besser gerecht zu werden.

Aber in der dentalen Fotografie verbirgt sich für den Behandler auch ein großer Quell der Motivation und Selbstreflexion. Ein Bild bietet die Möglichkeit zur Kontrolle der eigenen Behandlungsleistung und kann zeigen, ob ich als Behandler das Versprechen gegenüber meinem Patienten eingehalten habe.

Birgit Schlee | Diary of my Dreams Fotografie

 

Wie sieht es in der Prophylaxe aus?

Birgit Schlee: Speziell bei der PZR kann ich die Fotos als zusätzliches Hilfsmittel bei der Patientenaufklärung einsetzen. Ich kann so besonders leicht aufzeigen, wie und wo sie „noch besser“ putzen können. Den Patienten gibt es die Möglichkeit, sich selbst vom Erfolg oder Misserfolg der häuslichen Mundhygiene zu überzeugen.

Wie hilft Ihnen das Fotografieren bei der PA-Therapie?

Schlee: Mithilfe der dentalen Fotografie kann der Patient für seine eigene Mundgesundheit und eventuell vorhandene Mundhygienedefizite sensibilisiert werden. Dadurch steigen häufig die Eigenverantwortung und die Motivation, die für die PA-Therapie und den langfristigen Behandlungserfolg eine entscheidende Rolle spielen. Anhand von Aufnahmen der Intraoralkamera kann der Patient zudem direkt in die Auswertung der Plaque- oder Blutungsindizes einbezogen werden. Empfehlungen zur Zahnpflege an Problemzonen werden besser nachvollziehbar. Die Aufnahmen dienen außerdem als Argumentations- und Anschauungshilfe, um den Patienten besser vom Nutzen der empfohlenen Behandlung zu überzeugen.

Wie schnell kann man sich mit Ausrüstung und Bildbearbeitung vertraut machen?

Schlee: Ich empfehle jedem, der sich für die Dentalfotografie interessiert, sich fundiertes Wissen im Rahmen einer Fortbildung anzueignen. Es erleichtert den Start enorm. Da ich zu Beginn des Fotografierens selbst nur kurz in der Praxis eingewiesen wurde, dauerte es etwas länger, bis meine Bilder an Qualität gewannen.

Wie hoch ist der zusätzliche Aufwand neben der Behandlung?

Schlee: Bei einer guten Ausrüstung, optimaler Vorbereitung, einem gut abgestimmten Zeitmanagement und etwas Routine sind es wenige Minuten, die eine Fotodokumentation in Anspruch nimmt. Innerhalb einer Behandlungszeit von 60 Minuten für eine PZR können also ohne Probleme zwei bis drei Fotos angefertigt werden. Wird ein kompletter Fotostatus für diagnostische Zwecke benötigt, sollte dies allerdings separat terminiert werden.

Welches Equipment wird benötigt?

Werner: Egal, ob mit einer Spiegelreflexkamera, einer spiegellosen Kamera oder einem Smartphone fotografiert wird – die Einstellungen müssen stimmen. Um Bilder vergleichbar zu machen, legt man am besten einen Standard für Bildabfolge, Bildausschnitte und Blickwinkel fest.

Prinzipiell reichen zwei Objektive in der Praxis: Ein Makroobjektiv für Detail- und ein 50-mm-Objektiv für Porträtaufnahmen. Für optimales Licht sorgen bei intraoralen Aufnahmen mit Spiegel ein Ringblitz und ein Lateralblitz. Zwei kleine Softboxen mit kleinen Systemblitzen runden das Equipment ab. Das weiche Licht der Softboxen veredelt die Aufnahmen der Mundfotos und gibt Porträtfotos einen professionellen Look. Ebenfalls hilfreich ist ein Einbeinstativ, auch Monopad genannt. Es erleichtert die Aufnahme, wenn ein kompletter Fotostatus erstellt werden soll und die Kamera in der Hand schwer wird. So bleibt die Kamera immer auf einer Höhe und der Ausschnitt, der durch den Abstand entsteht, immer gleich.

Joachim Werner | privat

 

Gab es Fälle, in denen Ihnen die Fotos rechtlich geholfen haben?

Schlee: Ja – und hier wurde deutlich, wie wichtig eine korrekte und ausführliche Fotodokumentation ist. Eine Neupatientin wünschte eine Neuanfertigung ihrer UK-Teleskoparbeit. Vor Behandlungsbeginn wurden der aktuelle Zustand und der Sitz des Zahnersatzes genau dokumentiert. Nach Rechnungsstellung beschwerte sich die Patientin, dass eine Neuanfertigung eigentlich nicht notwendig gewesen wäre und der Behandler sie dazu überredet hätte. Vor Gericht überzeugte schließlich jedoch das präzise angefertigte Bildmaterial, das mit der schriftlichen Dokumentation komplett übereinstimmte und die Aussagen der Patienten widerlegte. Denn es genügt nicht, recht zu haben. Man muss es auch belegen können.

Gegenseitiges Üben im Team ermöglicht einen effektiven und schnellen Workflow. | Schlee

 

Haben Sie noch einen Tipp?

Werner: Für eine gute Aufnahme sollte der Patient möglichst vor einem schwarzen oder weißen Hintergrund direkt an der Wand auf einem Stuhl sitzen. Zur Stabilisierung des Kopfes kann eine Packung mit Einmalhandschuhen hinter dem Kopf an der Wand platziert werden. Mit leichtem Druck hält der Patient den Karton und das Kinn geht automatisch zum Erstellen der Aufnahme etwas nach unten.

Birgit Schlee ist Dentalhygienikerin und Referentin, Seminare im Bereich Prophylaxe-PA und Laser. Mitglied in der DGDH, dem VDDH und der DG Paro

Joachim Werner ist Berufsfotograf, Schwerpunkt: Dentale Fotografie.

Birgit Schlee

Dentalhygienikerin, Ernährungsberaterin, Hypnoseassistentin, Laserschutzbeauftragte, QM-Beauftragte, Autorin

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