Versorgungsengpässe in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

Wie hält man Zahnärzte im Osten?

In den nächsten zehn Jahren tritt in den ostdeutschen Ländern etwa die Hälfte der derzeit niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte ins Rentenalter ein. Wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert wird, werden Versorgungsengpässe entstehen. Zahnärztekammern und KZVen gehen dort bereits gegen einen möglichen Zahnärztemangel vor.

Dem Fehlen des zahnärztlichen Nachwuchses will Thüringen aktuell mit drei neuen Fördermaßnahmen entgegentreten, die nicht nur Studierende betreffen, sondern bis zur Niederlassung greifen. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist ein Strukturfonds zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung gemäß § 105 SGB V in Höhe bis zu 0,4 Prozent der Gesamtvergütung gebildet worden.

Die Unterversorgung betrifft in Thüringen insbesondere den ländlichen Raum. Seit Juli 2021 fördern die KZV Thüringen und die gesetzlichen Krankenkassen Thüringens Hospitationen in Praxen. Die Grundlage hierfür bildet das Hospitationsprogramm der LZK Thüringen. Die Förderung können Studierende der Zahnmedizin, unabhängig vom Unistandort, approbierte Zahnärztinnen und Zahnärzte ohne Anstellung sowie noch nicht Niedergelassene in Thüringen erhalten. „Wir nutzen zwei Bausteine mit unterschiedlicher Förderhöhe, um besonders den ländlichen Raum zu fördern und den Kontakt der Studierenden zu den Praxen in der ländlichen Region herzustellen“, betont der Vorsitzende der KZV Thüringen Dr. Karl-Friedrich Rommel. „Hieraus erhoffen wir uns perspektivisch Praxisübernahmen, um die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung – welche Auftrag der KZV ist – sicherzustellen“.

Hospitationen gezielt unterstützen

Jede Hospitation wird einmalig mit 100 Euro unterstützt. Im ländlichen Raum – Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern und einer Mindestentfernung von 25 Kilometern zur Universitätsstadt Jena – erhalten Hospitanten 200 Euro. Für Übernachtungskosten kann zusätzlich ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 50 Euro gezahlt werden. „Die Friedrich-Schiller-Universität Jena unterstützt das Konzept für Thüringen, da die neue Approbationsordnung zukünftig universitäre Famulaturen vorschreibt und aus den heutigen Hospitationspraxen auch zukünftige Famulaturpraxen entstehen könnten“, führt Rommel aus.

Voraussetzungen sind ein abgeschlossener Hospitationsvertrag und eine Hospitationsdauer von mindestens 14 Tagen. Bisher sei die Förderung gut angelaufen und spreche sich herum, berichtet die KZV Thüringen. Abgerufen wurde die Förderung aber erst viermal. 

Assistenten in drei Stufen fördern

Im Januar 2022 plant die KZV Thüringen die Förderung von Vorbereitungs- und Weiterbildungsassistenten im Bereich der Kieferorthopädie und Oralchirurgie ein. „Wir haben uns die gezielte Förderung von Vorbereitungs- und Weiterbildungsassistenten zur Aufgabe gemacht, um hier der eingetretenen Unterversorgung insbesondere im kieferorthopädischen Bereich entgegenzuwirken. Perspektivisch denken wir auch an eine punktuelle und gezielte Förderung von Praxisübernahmen im unterversorgten oder drohend unterversorgten Gebiet. Dies entsteht in Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Krankenkassen Thüringens“, sagt Rommel.

Hospitationspraxen in Thüringen 

Die Vermittlung von Hospitationspraxen hat die Landeszahnärztekammer Thüringen im Jahr 2016 gestartet. Das Programm richtet sich nicht nur an Studierende und Absolventen der Zahnmedizin, sondern auch an Schüler und Abiturienten. Derzeit sind 107 Praxen der insgesamt rund 1.200 Zahnarztpraxen in Thüringen als potenzielle Hospitationspraxen registriert. Die Kammer vermittelt zwischen hospitationsbereiten Praxen und -willigen Studierenden. Die teilnehmenden Praxen verteilen sich auf nahezu ganz Thüringen einschließlich des ländlichen Raums.

„Eine Hospitation ist ein Gewinn für beide Seiten: Der Hospitant erhält lebensnahe Einblicke in die Arbeitsabläufe einer Zahnarztpraxis. Im Gegenzug lernen die Praxisinhaber potenzielle Nachfolger und anstellbare künftige Kollegen kennen“, schildert der Vorstandsreferent für Zahnärztliches Berufsleben der Landeszahnärztekammer, Dr. Steffen Klockmann, den Prozess. Die Inhalte einer Hospitation können Praxisinhaber und der zahnärztliche Nachwuchs frei wählen. Oft ergeben diese sich aus der Struktur der Praxis sowie dem Fachgebiet des Inhabers.

Die Förderung erfolgt in drei Stufen: Jede Assistenz wird mit 100 Euro pro Monat unterstützt. Im ländlichen Raum gibt es 200 Euro pro Monat. Besteht zusätzlich ein kritischer Versorgungsgrad, erhalten die Assistenten 300 Euro. Vorbereitungsassistenten werden maximal zwei Jahre lang finanziell unterstützt, Weiterbildungsassistenten drei Jahre. 

Die Praxisübernahme begleiten

In Brandenburg reagieren KZV und Kammer auf mögliche Versorgungsengpässe mit gemeinsamen Aktivitäten. „Seit etwa vier Jahren begegnen wir dem Zahnärztemangel in ländlichen Regionen mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen. Unter anderem gab es Gespräche mit allen Landräten, um vor Ort die Unterstützung abzuklären“, betont Kammer-Vorstandsmitglied Dr. Romy Ermler. „Um die jungen Kollegen und Kolleginnen bei der Praxisübernahme zu unterstützen und auch die abgebenden Kollegen und Kolleginnen bei der Praxisabgabe zu begleiten, gibt es die individuellen Beratungsangebote in ‚Treffpunkt ZAP‘ sowie ‚Praxislotsen‘“, bestätigt der KZV-Vorsitzende Dr. Eberhard Steglich.

Gemeinsam wurde zudem die Kampagne „Stadtaffe vs. Landzahnarzt“ ins Leben gerufen, die fürs Leben und Arbeiten im Land Brandenburg wirbt (www.landpraxen.de). Darüber hinaus gibt es seit 2021 ein „Curriculum für junge Zahnärzte und Zahnärztinnen“, mit dem Ziel, den Nachwuchs auf wirtschaftliche, steuerliche und arbeitsrechtliche Herausforderungen in der Niederlassung vorzubereiten.

Famulaturen attraktiv machen

Allerdings gibt es keine zahnmedizinische Fakultät in Brandenburg. Es ist daher schwierig, junge Menschen, die ihr Bundesland wegen des Studiums verlassen haben, für die Region zurückzugewinnen. „So lange keine Hochschule existiert, wäre eine Kooperation mit Berlin hinsichtlich der Famulaturen denkbar. Dazu haben bereits Gespräche stattgefunden. Gemeinsam mit der Zahnärztekammer Berlin soll ein Standard festgelegt werden, der auch die Famulatur in ländlichen Praxen attraktiv macht. Unter anderem ist eine finanzielle Förderung von Studierenden angedacht“, berichtet Ermler.

Die KZV Brandenburg unterstützt seit Kurzem ein Stipendienprogramm für Studierende. Zudem gibt es Überlegungen zu Strukturförderungen für Neugründungen, Übernahmen und Ansiedlungen von Zahnarztpraxen auf dem Land. 

Seminare und Networking anbieten

Die Studierenden der beiden sächsischen Universitäten in Dresden und Leipzig werden seit Langem hinsichtlich ihrer beruflichen Fortentwicklung im Rahmen der Berufskundevorlesungen umfänglich informiert. Außerdem werden sie regelmäßig zu Treffen ins Zahnärztehaus nach Dresden eingeladen, bei denen etwa Abgeber und potenzielle Gründer miteinander bekanntgemacht werden. Auch Existenzgründerseminare haben Tradition, berichtet die KZV Sachsen.

Altersstruktur und Praxisaufgabe im Osten

  • Thüringen: Das Durchschnittsalter der Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte liegt bei 53 Jahren. Die KZV Thüringen geht davon aus, dass in den nächsten zehn Jahren die Hälfte der derzeit Niedergelassenen das Rentenalter erreicht. Von Anfang 2019 bis Ende 2020 gab es insgesamt 151 Praxisaufgaben, davon 123 aus Altersgründen. Nur 48 Niederlassungen konnten nachbesetzt werden. Die KZV rechnet damit, dass sich dieser Trend in Zukunft fortsetzen wird. 

  • Brandenburg: In Brandenburg sind derzeit 1.437 Zahnärztinnen und Zahnärzte niedergelassen, davon 495 im Alter zwischen 60 und 85. KZV und Kammer gehen davon aus, dass die meisten davon in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand gehen. Sollten die Praxen nicht neu besetzt werden, würde etwa ein Drittel der Praxen fehlen – vorwiegend in ländlichen Regionen. Von Anfang 2019 bis Ende 2020 wurden insgesamt 145 Praxen geschlossen, davon 57 aus Altersgründen. Bei 72 Praxen erfolgte eine Praxisübergabe. Den Körperschaften zufolge ist ein klarer Trend für Brandenburg nicht erkennbar. Doch nicht nur die Zahl der Schließungen und Zulassungen sei entscheidend: Während die Zahl der Zulassungen etwas sinkt, steigt die Zahl der Angestellten – gerade in MVZ. 

  • Sachsen: Im Freistaat beträgt das Durchschnittsalter der Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte 54 Jahre. Ein Drittel ist 60 Jahre und älter, ein Fünftel 63 Jahre und älter. In den meisten Fällen wird eine Praxisabgabe ab 63 Jahren geplant. Von Anfang 2019 bis Ende 2020 gab es insgesamt 260 Praxisaufgaben, davon fünf Prozent nicht aus Altersgründen. 

  • Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt liegt das Durchschnittsalter der Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte bei 55Jahren. Von Anfang 2019 bis Ende 2020 haben 141 Niedergelassene in 133 Praxen ihre Tätigkeit beendet – zum Großteil aus Altersgründen. Etwa 55 Prozent der Praxisabgaben mündeten in eine Übernahme oder Weiterführung, der Rest fand keine Nachfolge. Bis 2030 werden von den rund 1.300 niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten in Sachsen-Anhalt etwa 800 altersbedingt aus der Versorgung ausgeschieden sein. Der KZV zufolge gibt es Landkreise, die zahnärztlich jünger aufgestellt sind und die Problematik weniger stark zu spüren bekommen. Doch ein Stadt-Land-Gefälle sei nicht erkennbar. Es wird davon ausgegangen, dass sich der negative Trend in alle Regionen und Städte des Landes fortsetzen wird. 

  • Mecklenburg-Vorpommern: Das Durchschnittsalter der Vertragszahnärzte in Mecklenburg-Vorpommern beträgt rund 54 Jahre. Von Anfang 2019 bis Ende 2020 gab es insgesamt 65 Praxisaufgaben – alle erfolgten aus Altersgründen. 34 Praxen konnten nachbesetzt werden.

Bislang sei die Situation hier noch nicht so angespannt wie in Thüringen. Dennoch bestehe den Zahlen zufolge Handlungsbedarf. Aktuell steht die Gründung einer aus Zahnärzten bestehenden Arbeitsgruppe „Sicherstellung“ auf dem Plan, um weitere Konzepte zur Nachwuchsförderung zu erarbeiten. Zudem gibt es noch keine Kostenvereinbarungen mit Krankenkassen, da der Versorgungsgrad noch deutlich über 100 Prozent liegt und flächendeckend keine Unterversorgung droht. Prognosen gehen davon aus, dass dies in den Jahren 2025 bis 2030 jedoch auch in Sachsen der Fall sein könnte. 

Abgeber systematisch beraten

In Sachsen-Anhalt unterstützt die KZV seit Sommer 2019 gründungsinteressierte Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Inhaber, die ihre Praxis in naher Zukunft übergeben wollen, mit dem kostenlosen Beratungsservice „Sprechstunde Praxislotse“. Das Angebot ermöglicht eine Erstberatung für alle grundlegenden Fragen und vermittelt bei Bedarf weitere fachkundige Ansprechpartner.

Im vergangenen Jahr hat die KZV ein systematisches Abgebebermanagement eingeführt. Dabei geht sie aktiv auf potenzielle Abgeber zu, um gemeinsam die erforderlichen Schritte für eine Praxisübernahme zu gestalten. Die von der KZV betriebene virtuelle Praxisbörse www.keinelücke.de ist seit Frühjahr 2021 zentraler Anlaufpunkt für Abgeber und Niederlassungswillige. Es soll bald eine Erweiterung um Stellenangebote geben. Zudem wird ein Praxisnetzwerk aufgebaut, um zusätzliche Stellen für Vorbereitungsassistenten zu schaffen.

Bedarfsplanung 

Die Bedarfsplanung dient der Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung und erfolgt auf gesetzlicher Grundlage (SGB V § 99 ff.). Sie wird auf Ebene der einzelnen KZVen im Einvernehmen mit den Krankenkassen durchgeführt. Die genauen Vorgaben für die Bedarfsplanung werden in der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt.

Eine Begrenzung von Vertragszahnarztsitzen vergleichbar mit den Vertragsärzten existiert in der vertragszahnärztlichen Versorgung nicht mehr. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) fiel die Bedarfszulassung im zahnärztlichen Bereich zum 1. April 2007 weg. Grundsätzlich ist somit jeder Zahnarzt frei in der Wahl seines Niederlassungsortes, unabhängig vom Versorgungsgrad im jeweiligen Planungsbereich.

Für jeden Planungsbereich ermitteln die KZVen das Verhältnis von Einwohnern zu Zahnärzten (Vertrags- und angestellte Zahnärzte nach Vollzeitäquivalenten). Häufig entsprechen die Planungsbereiche den Landkreisen und kreisfreien Städten. Es liegt den KZVen frei, auch andere Abgrenzungen zu wählen.

Gemäß Bedarfsplanungsrichtlinie ist der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad – das entspricht 100 Prozent – im allgemeinzahnärztlichen Bereich grundsätzlich erreicht, wenn 1.680 Einwohner auf einen Zahnarzt kommen. Für manche, in der Bedarfsplanungsrichtlinie aufgezählte Bereiche, zum Beispiel Großstädte, beträgt die Verhältniszahl 1.280 Einwohner. Im kieferorthopädischen Bereich liegt die Verhältniszahl überall bei 4.000 Einwohnern, bezogen auf die Bevölkerungsgruppe der Bis-18-Jährigen.

Eine Unterversorgung liegt vor, wenn der Stand der zahnärztlichen Versorgung den Bedarf um mehr als 100 Prozent unterschreitet (Versorgungsgrad < 50 Prozent). Von einer Überversorgung wird gesprochen, wenn der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 10 Prozent überschritten ist (Versorgungsgrad >= 110 Prozent). Anders als im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung werden aber im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung an eine drohende oder eingetretene Unter- oder Überversorgung keine Konsequenzen im Sinne einer Bedarfszulassung mehr geknüpft.

Eine besondere Beschränkung gilt lediglich für die von Krankenhäusern getragenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). § 95 Abs. 1b S. 1 SGB V deckelt insoweit den Versorgungsanteil, den ein Krankenhaus durch seine Medizinischen Versorgungszentren innerhalb eines Planungsbereichs besetzen kann. Dabei richtet sich die Höhe des maximal zulässigen Versorgungsanteils nach dem Stand der vertragszahnärztlichen Versorgung.

Im Oktober 2020 eröffnete die KZV in der Nähe der Zahnklinik der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg das Zahnforum Halle als Anlaufpunkt für die Zahnmedizinstudierenden vor Ort. Die Studierenden können das Zahnforum werktags zum Lernen und für den Austausch nutzen. Zugleich dient der Ort für Veranstaltungen der zahnärztlichen Körperschaften und Interessenvertretungen.

Ende 2020 hat die KZV des Weiteren einen Versorgungsatlas 2030 aufgelegt, der die Veränderung der Versorgungssituation in den einzelnen Landkreisen mit Ab- und Zugängen abbildet. In Gesprächen mit politischen Vertretern wirbt die KZV auch für die Einführung einer Landeszahnarztquote und die Ausweitung der Studienkapazitäten. Im Januar 2021 hat die KZV einen Strukturfonds zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung gemäß § 105 Absatz 1a SGB V gebildet. Über diesen Strukturfonds, den zur Hälfte die Krankenkassen finanzieren, vergibt die KZV Zuschüsse für Gründer und Übernehmer. Darüber hinaus plant die KZV ab 2022 in diesem Rahmen die Vergabe von Stipendien für Studierende, die Förderung weiterführender Ausbildungen wie Fachstudiengängen durch die Übernahme der Studiengebühren sowie außerdem die Gewährung von Zuschüssen bei der Beschäftigung von Vorbereitungsassistenten. 

Berufskundevorlesungen informieren

Auch in Mecklenburg-Vorpommern könnten mittel- bis langfristig Schwierigkeiten bei der Nachbesetzung von Zahnarztsitzen auftreten. Dies betrifft insbesondere den ländlichen Raum, berichtet der Vorsitzende der KZV, Wolfgang Abeln. Zurückzuführen sei diese Entwicklung unter anderem auf ein hohes Durchschnittsalter der Zahnärztinnen und Zahnärzte. Seit einigen Jahren beschäftigt sich die KZV daher mit der Frage: Wie können junge Zahnmediziner nach der universitären Ausbildung im Land gehalten werden?

Entsprechend früh werden daher Berufskundevorlesungen ausgerichtet, Seminare, Zusammenkünfte für junge Zahnmediziner angeboten und Studierende zu Vertreterversammlungen und anderen Gremiensitzungen eingeladen, erläutert Abeln. Mit der Zahnärztekammer und dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) kooperiert die KZV in einem eigens dafür gegründeten Arbeitsausschuss.

Der Vorstand der KZV steht zur Frage der Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung mit dem Gesundheitsminister im engen Kontakt. Mit ihm wurde auch die Idee „mobile Zahnarztpraxis für M-V“ erörtert, erklärt Abeln. Allerdings entschied der Vorstand sich am Ende gegen den Einsatz einer mobilen Zahnarztpraxis, da dies keine nachhaltige Lösung darstellt. Im April 2019 befürwortete die Vertreterversammlung den Vorschlag des Vorstands zur „Gründung einer Stiftung zur Unterstützung der Sicherstellung mit den Gründungsmitgliedern Land M-V und KZV“, aber bisher gab es keine Stellungnahme seitens des Gesundheitsministers.

Auf den nächsten Sitzungen wird sich die Vertreterversammlung mit dem neuen Instrument Sicherstellungsfonds gemäß §105 SGB V auseinandersetzen. Aber schlussendlich handele es sich hierbei um Teile der Gesamtvergütung, während die Finanzierung der Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung grundsätzlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstelle, betont Abeln. Die Zahnärzteschaft könne eine Zentralisationspolitik mit Ausdünnung der ländlichen Regionen der Landesregierung nicht heilen.

ak

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