Editorial

Eine Gebührenordnung ist kein Rotwein

„Was lange währt, wird endlich gut.“ Ob man den Inhalt dieser gern hergenommenen Redewendung teilt, hängt vermutlich von der persönlichen Lebenserfahrung ab. Meiner Einschätzung nach werden Dinge nicht zwingend gut, wenn sie besonders lange dauern. Und es gibt nur wenige Dinge, die gut werden, wenn man sie besonders lange liegen lässt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach scheint aber offenbar genau dieser Auffassung zu sein. Seine Aussagen in einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt zu einer GOÄ-Novelle sind nichts weniger als ein Schlag ins Gesicht der Ärzteschaft und in der Folge auch der Zahnärzteschaft. Kurz zusammengefasst hat Lauterbach gesagt, die Ärzteschaft kann mir gerne einen mit dem PKV-Verband und der Beihilfe konsentierten Entwurf einer GOÄ-Novelle vorlegen, ich schaue ihn mir dann auch an, aber in dieser Legislaturperiode wird nichts mehr passieren – also die nächsten drei Jahre nicht. Dabei zieht sich Lauterbach auf den Koalitionsvertrag zurück, wonach nichts passieren dürfe, was das Verhältnis zwischen GKV und PKV verschieben könnte. Ein mit großem Aufwand fertig ausgehandelter Vorschlag würde also in der Ministerschublade vor sich hin altern.

Nun handelt es sich um bei der Gebührenordnung nicht um eine Flasche Bordeaux, die in dunklen Gewölben reift, um immer besser zu werden. Und wenn man weiß, dass seitens des BMG immer wieder betonte wurde, dass erst die GOÄ-Reform drankommt und im Anschluss die GOZ-Novelle, dann ist klar, dass eine neue zahnärztliche Gebührenordnung frühestens irgendwann in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts möglich wäre. Vielleicht 2028 – zum 40-jährigen Jubiläum der letzten Novelle. Denn die letzte grundlegende Überarbeitung der GOZ fällt in eine Zeit, in der es noch kein wiedervereinigtes Deutschland gab. Seitdem verharrt der Punktwert bekanntermaßen bei 11 Pfennigen. Wenn ich meiner 18-jährigen Tochter gegenüber D-Mark und Pfennige erwähne, schaut sie mich immer an, als ob Opa vom Krieg erzählt. Nun, sich in Sarkasmus zu flüchten, nützt wenig. Aber möglicherweise bewegt sich Lauterbach doch noch, wenn der Druck steigt. In der jüngeren Vergangenheit hat der Minister ja einige beachtliche 180-Grad-Drehungen hingelegt.

Wenig erfreulich ist auch, dass es weiterhin keinen Bonus für Zahnmedizinische Fachangestellte geben wird. In dem vom Bundestag am 19. Mai beschlossenen Pflegebonusgesetz werden ZFA und MFA nicht berücksichtigt. Ein entsprechender Antrag der Unionsfraktion fand keine Mehrheit. Immerhin können Praxen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zum Ende des Jahres eine Prämie in Höhe von 4.500 Euro steuerfrei auszahlen. Vorgesehen waren nur 3.000 Euro. Die Politik überlässt also die Belohnung des Praxispersonals den Arbeitgebern. Wenn das nicht großzügig ist! Bevor wir wieder beim Sarkasmus sind, schauen wir lieber in das vorliegende Heft: Auch in unserer Titelgeschichte geht es um ZFA, genauer gesagt um die neue Ausbildungsverordnung, die am 1. August in Kraft tritt. Nach 21 Jahren wird damit die duale Ausbildung für ZFA modernisiert. Mit der neuen Ausbildungsordnung wird die fachliche, kommunikative und digitale Kompetenz der ZFA gestärkt und den gewachsenen Anforderungen in den Bereichen Praxishygiene und Medizinproduktefreigabe Rechnung getragen. Ziel ist es, die ZFA-Ausbildung attraktiver zu machen, um damit zur Sicherung des Fachkräftebedarfs beizutragen.

In zm-Starter schauen wir in den Osten der Republik. Wir stellen ein junges Zahnärztepaar vor, das sich in einer brandenburgischen Kleinstadt niedergelassen hat und sich dort sehr wohlfühlt. Dann hat die apoBank das Verhalten von Existenzgründern in Ostdeutschland untersucht. Dabei treten deutliche Unterschiede zwischen Gründerinnen und Gründern zutage. Außerdem haben wir eine Expertin befragt, wie eine Zahnärztin zu einer erfolgreichen Chefin wird.

Viel Spaß bei der Lektüre.

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