Jahresgutachten zur Integration und Migration

Zugewanderte sind für das Gesundheitswesen systemrelevant

Fachkräfte mit Zuwanderungsgeschichte sind für unser Gesundheitssystem unverzichtbar, stellt der Sachverständigenrat Integration und Migration in seinem neuen Gutachten fest. Dabei ist enorm wichtig, dass ihre Qualifikationen deutschen Standards entsprechen. Entscheidend für den Erfolg von Anwerbestrategien ist deshalb, wie die Anerkennungsverfahren in der Praxis umgesetzt werden – und hier sehen die Experten Nachbesserungsbedarf.

Bereits jetzt ist etwa jeder sechste Erwerbstätige in den Gesundheits- und Pflegeberufen im Ausland geboren. Mehr als ein Viertel der Ärztinnen und Ärzte hat einen Migrationshintergrund. Das sind rund 940.000 von insgesamt 4,2 Millionen Menschen. Tendenz deutlich steigend.

„Zugewanderte sind auf allen Ebenen des Gesundheitswesens tätig – zum Beispiel im ärztlichen Dienst oder im Bereich der Alten- und Krankenpflege. Ohne sie stünde das deutsche Gesundheitssystem vor einem Kollaps. Das hat spätestens die Corona-Pandemie gezeigt“, sagt die Vorsitzende des Sachverständigenrats, Prof. Dr. Petra Bendel. „Angesichts des demografischen Wandels wird der Bedarf an Fachkräften weiter steigen, Zugangsmöglichkeiten müssen folglich vereinfacht und nachhaltig gestaltet werden.“ Dabei müsse eine Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland fair und transparent erfolgen , amit dadurch nicht im Herkunftsland die Fachkräfte fehlen.

Die meisten Zugewanderten kommen aus Osteuropa

Der Großteil der Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund stammt aus Europa, vor allem Osteuropa. Die wichtigsten Herkunftsländer sind Polen, die Türkei, die Russische Föderation, Kasachstan und Rumänien.

Von den rund 410.000 berufstätigen Ärztinnen und Ärzten haben laut Gutachten rund 130.000 einen Migrationshintergrund, das ist über ein Viertel der gesamten Ärzteschaft (27,3 Prozent). 56.000 haben keine deutsche Staatsbürgerschaft. Die wichtigsten Herkunftsländer sind Syrien (4.970), Rumänien (4.514), Griechenland (2.723), die Russische Föderation (2.548) und Österreich (2.415). Von 2010 bis 2020 ist die Zahl der ausländischen Ärztinnen und Ärzte auf etwa das 2,5-Fache gestiegen, heißt es in dem Gutachten weiter. Zwischen Zahnärzten und Ärzten differenziert das Gutachten nicht.

Auch die Zahl der Zugewanderten in den Gesundheits- und Pflegeberufen hat laut Gutachten in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Im Jahr 2013 hatten 16,9 Prozent der Erwerbstätigen dort einen Migrationshintergrund. Sechs Jahre später waren es 22,5 Prozent – ein Plus von rund 320.000 Personen. 

Das Gutachten kommt zu diesen Ergebnissen:

  • Fachkräfte mit Zuwanderungsgeschichte leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung.

  • Anerkennungsverfahren sollten beschleunigt und Nachqualifizierungen erleichtert werden.

  • Zuwanderung sollte in der Ausbildung gezielt gefördert und Ausbildung im Inland gestärkt werden.

  • Um Fachkräfte zu halten, sollte die betriebliche Integration gefördert werden.

  • Die Migration von Gesundheitsfachkräften sollte fair und transparent gestaltet werden.

Zuwanderung müsse als ein Gesamtprozess verstanden werden, bei dem die einzelnen Schritte wirksam ineinandergreifen. „Hier sehen wir noch viel Nachbesserungsbedarf, die Verfahren dauern teilweise lange und es ist für die Betroffenen schwer zu verstehen, wer wofür zuständig ist“, sagt der stellvertretende Vorsitzende Prof. Dr. Daniel Thym. Einwanderung in den Gesundheitssektor sei auch kein deutsches oder europäisches Phänomen, sondern betreffe die OECD-Staaten insgesamt.

Aus Sicht der Bundeszahnärztekammer ist darauf zu achten, dass die Unterschiede zwischen Ärzten und Zahnärzten in den Anerkennungsverfahren deutlich gemacht werden.

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung. 

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