Famulatur im Studium

Vier Wochen Praxisluft

Seit dem Wintersemester 2021/2022 gilt die neue Zahnärztliche Approbationsordnung (ZApprO). Mit ihr wird auch eine vierwöchige Famulatur im Studium Pflicht. Was heißt das für Studierende und Zahnarztpraxen?

Wer nach dem 1. Oktober 2021 sein Studium begonnen hat, muss nach dem Physikum in den semesterfreien Zeiten – nach Ende des fünften und vor Beginn des neunten Semesters – eine vierwöchige Famulatur in einer Zahnarztpraxis antreten. Die Famulatur gehört zum universitären Angebot und kann im Block in einer Zahnarztpraxis absolviert oder auf zwei Praxen beziehungsweise entsprechend anerkannten Einrichtungen zu je zwei Wochen aufgeteilt werden.

Auch ein Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung

Ziel ist gemäß der ZApprO von 2019, die weitere klinisch-praktische Ausbildung zu ergänzen und den Studierenden Einblick in die Abläufe der verschiedenen zahnärztlichen Berufs- und Tätigkeitsfelder zu geben. Die angehenden Zahnärztinnen und Zahnärzte sollen hierdurch einen frühzeitigen Einblick in die tägliche Praxis mit all ihren Facetten wie Praxismanagement, Patientenkommunikation oder Teamführung erlangen. Der Form nach handelt es sich bei der Famulatur um ein Praktikum.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund-und Kieferheilkunde (DGZMK) und die Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) bieten dazu ein Muster-Anforderungsprofil an (siehe https://www.bzaek.de/berufsausuebung/junge-zahnaerztinnen-und-zahnaerzte.html), um Famulaturpraxen darin zu unterstützen, den Studierenden während der Famulatur die praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Wichtig ist den Organisationen dabei ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen.

Die zukünftigen Zahnärztinnen und Zahnärzte sollten mit der Famulatur auch für eine selbstständige zahnärztliche Tätigkeit motiviert werden, heißt es in dem Anforderungsprofil. Zudem solle die Famulatur auch einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung leisten. Eine Verlagerung der Ausbildung von der Universität in die Zahnarztpraxis sei jedoch nicht vorgesehen. Es gehe darum, den Studierenden einen unmittelbaren Patientenkontakt zu ermöglichen, ohne dass sie bereits selbstständig am Patienten tätig werden.

Die Famulatur darf nur unter Aufsicht und Leitung des Zahnarztes erfolgen, weshalb die Universität mit fachlich und persönlich geeigneten Zahnärztinnen und Zahnärzten Vereinbarungen zur Durchführung treffen soll.

Was die Praxis leisten muss

Für die Anerkennung als Famulaturpraxis gelten folgende Kriterien:

  • eine mindestens dreijährige selbstständige Ausübung des zahnärztlichen Berufs,

  • die Beteiligung an der vereinbarten Qualitätssicherung der universitären Lehre (wie etwa Dokumentation erfüllter Aufgaben, Teilnahme an Treffen mit Kooperationspraxen),

  • der Nachweis über regelmäßige Fortbildungen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen,

  • eine ausreichende Anzahl an Patienten und eine ausreichende personelle Ausstattung mit fortgebildeten ZFA und

  • die Anwesenheit eines approbierten Zahnarztes während der Famulatur.


Die Kenntnisvermittlung in der Famulaturpraxis kann zum Beispiel diese Schwerpunkte umfassen:

  • zahnmedizinische Diagnostik, Therapieentscheidung und Behandlungsplanung

  • Praxisabläufe, Praxismanagement, QM, Hygiene, Medizinproduktefreigabe

  • Kommunikation: Patienten- und Mitarbeitergespräche, Interaktion mit dem Praxis-Team, Mitarbeiterführung

  • Assistenz am Behandlungsstuhl

  • Abläufe parodontaler, konservierender, prothetischer, oralchirurgischer Maßnahmen einschließlich Prophylaxe und Nachsorge

Was der Studierende leisten kann

Zum Muster-Aufgabenkatalog für Studierende in der Famulaturpraxis können folgende Tätigkeiten gehören:

In der konservierenden Behandlung:

  • Prophylaxemaßnahmen: Vermittlung des IP-Programms bei Kindern und Jugendlichen, Assistenz bei der PZR, Fissurenversiegelung (mit Unterstützung des Zahnarztes)

  • kariologische Diagnostik (01-Befund) mit anschließender Kontrolle durch den Zahnarzt

  • Assistenz bei kariologischer oder endodontischer Röntgendiagnostik (nach vorheriger Einweisung)

  • Assistenz beim Legen plastischer Füllungen (Kavitätenklasse I bis V)

  • Hospitation oder Assistenz bei komplexen klinischen Behandlungen


In der Prothetik und Implantologie:

  • Assistenz bei Befunderhebungen

  • Hospitation bei der Planung von Zahnersatz und bei Abformungen

  • Assistenz und Hospitation bei einfacher Kieferrelationsbestimmung (Wachsbissnahme)

  • Assistenz beim Erheben von Funktionsbefunden

  • Assistenz bei Eingliederung von Zahnersatz


In der Prävention und Parodontologie:

  • Unterstützung bei Mundhygieneinstruktion (MHI), Mundhygienetraining in allen Altersgruppen und Assistenz bei Professioneller Zahnreinigung (PZR)

  • Assistenz bei parodontaler klinischer Diagnostik

  • Assistenz bei Erhebung allgemeiner und spezifischer Anamnese, PSI, PA-Status

  • gemeinsam mit Zahnarzt prognostische Einschätzung parodontal geschädigter Zähne

  • Assistenz bei parodontologischen oder chirurgischen Maßnahmen

  • Assistenz bei Nachsorge mechanischer Plaquekontrolle (UPT)


In der Oralchirurgie:

  • Assistenz bei der Anamnese mit Schwerpunkt auf medizinisch-chirurgische Aspekte

  • Unterstützung bei Befunderhebung extraoral und intraoral mit Inspektion und Palpation

  • Assistenz bei der Erhebung und Dokumentation eines ausführlichen Mundschleimhautbefundes

  • Assistenz bei klinischer Kiefergelenksdiagnostik einschließlich Erfassung des Muskulären Status, Gelenk- und Zahnstatus

  • Assistenz bei komplexen oralchirurgischen Eingriffen

Famulaturen sind auch im Ausland möglich

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich mit ihrer Praxis als Famulaturpraxis zur Verfügung stellen wollen, helfen mit ihrem Engagement den Universitäten bei der Ausbildung der Kollegenschaft von morgen. Außerdem ermöglicht eine Famulatur ein besseres Kennenlernen, aus dem sich vielleicht später ein Arbeitsverhältnis ergeben kann. Interessenten können sich als Famulaturpraxis registrieren und wenden sich dazu an ihre Landeszahnärztekammer oder die zahnmedizinischen Fakultäten der Universitäten.

Studierende können über die Kammer-Webseite oder über die Universität online eine Famulaturpraxis suchen. Famulaturen sind auch im Ausland möglich. Hier hilft der Zahnmedizinische Austauschdienst (ZAD) weiter: http://www.zad-online.com

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