Beratungslücken aufgrund der Neuausrichtung der UPD

Die Zahnärztlichen Patientenberatungsstellen stehen parat!

Wie geht es mit der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) weiter? Die „alte“ UPD hatte ihre Arbeit im Dezember eingestellt. Die „neue“ UPD ist zwar offiziell als Stiftung anerkannt, doch bis sie wieder regulär beraten kann, werden noch Wochen vergehen. Wohin wenden sich Ratsuchende in der Zwischenzeit? Gewiss ist: Für alle Themen rund um die Zahnmedizin stehen die Zahnärztlichen Patientenberatungsstellen parat.

Beim Aufbau der neuen Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) lief es lange nicht rund. Experten warnten schon zeitig. Aber spätestens bei einer Anhörung im Bundestags-Gesundheitsausschuss Anfang November 2023 zeigte sich, dass es wegen vieler offener Fragen zur Neuausrichtung der Stiftung keinen nahtlosen Übergang geben wird. Fest steht: Die UPD in alter Struktur hat ihre Tätigkeit zum 8. Dezember 2023 eingestellt, aber bis die Beratungsarbeit in der neuen Stiftung routinemäßig steht, wird es noch dauern. Ratsuchende Patientinnen und Patienten müssen also mit entsprechenden Lücken rechnen.

Im zahnärztlichen Bereich gab es bei der UPD vor allem zu sozialrechtlichen Fragen Beratungsbedarf, etwa zu Kosten- und Rechtsthemen, zu vermuteten Behandlungsfehlern, zum Zweitmeinungsmodell oder zum Heil- und Kostenplan. Der letzte UPD-Monitor 2023, den die „alte“ UPD noch kurz vor Beendigung ihrer Tätigkeit herausgegeben hatte, führt im Schnitt zwischen 4.500 und 5.500 Beratungen zu zahnärztlichen Fragestellungen jährlich auf. Dabei sei es in der Mehrzahl der Fälle um rechtliche Fragen gegangen, heißt es in dem Bericht.

So wird das Vakuum gefüllt

Doch wer fängt diese Beratungslücken im Vakuum zwischen „alter“ und „neuer“ UPD auf? Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer, verweist im Gespräch mit den zm auf die zahnärztlichen Patientenberatungsstellen von Kammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Gut geschult und von der Selbstverwaltung getragen, stellten sie schon seit vielen Jahren einen wichtigen Teil der Versorgungslandschaft in den Ländern dar. Die Beratungsstellen der Länder würden von der Patientenschaft rege in Anspruch genommen – und zwar unabhängig von der UPD, berichtet Ermler. In den Ländern herrsche oft eine gute Kooperation, teilweise seien Beratungsanfragen von der UPD auch an die zahnärztlichen Stellen weiter vermittelt worden.

Inwieweit die Beratungslücke Auswirkungen auf die Patientenberatung der zahnärztlichen Körperschaften haben werde oder dort zu Mehraufwand führe, lässt sich laut Ermler zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffern. Man sei sensibilisiert und vorbereitet, sagt sie. Fest stehe jedoch, dass sich hier eine Gelegenheit bietet, Patienten noch einmal verstärkt auf die Expertise der Beratungsstellen hinzuweisen. Ermler: „Wir haben hier eine gute Chance, mit unserem Leistungsangebot für die Patienten noch einmal sichtbarer zu werden. Und zu betonen: Wir sind für sie da!“

Ziel ist, schwierige Sachverhalte einfach zu erklären

„Alle Ratsuchenden sind uns herzlich willkommen“, unterstreicht auch Dr. Ute Maier, Stellvertretende Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Die fundierte Information über die Möglichkeiten der zahnmedizinischen Versorgung sei und bleibe ein wichtiges Element einer vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung. Ergänzend zu der unmittelbaren Beratung in der Praxis sei die kostenlose zahnärztliche Patientenberatung seit vielen Jahren eine der bundesweit wichtigsten Anlaufstellen bei allen Fragen rund um die Zahn- und Mundgesundheit. Erfahrene Teams berieten individuell zu Behandlungsmethoden, Therapiealternativen sowie zu Risiken bei bestimmten Eingriffen und beantworteten auch Fragen zur Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen und zu Privatrechnungen.

Über 30.000 Ratsuchende wenden sich jährlich an die zahnärztlichen Beratungsstellen; bei der UPD waren es laut Monitor 2022 lediglich rund 1.500 Beratungen zu zahnmedizinischen Fragen, berichtet Maier. Ziel sei es, schwierige Sachverhalte einfach zu erklären, den aktuellen Stand der Wissenschaft zu erläutern, damit die Patientensouveränität zu stärken und – wenn erforderlich – auch zwischen den Beteiligten lösungsorientiert zu vermitteln.

Zur Neuausrichtung UPD

Im Ampel-Koalitionsvertrag steht, dass die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen überführt werden soll. Als der Vertrag der alten UPD mit der Sanvartis GmbH zum Jahresende 2023 auslief, war die Zeit, eine neue Lösung zu finden, sehr knapp und es kam zum Streit zwischen den Ampelfraktionen, dem Bundesgesundheitsministerium, dem GKV-Spitzenverband und dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung. Auch Verbände und Gesundheitspolitiker waren kritisch. So trat das entsprechende Gesetz ist erst kurz vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft.

Laut § 65 b SGB V hat der GKV-Spitzenverband für die UPD eine Stiftung bürgerlichen Rechts zu errichten und – unter möglicher Beteiligung der PKV – im Rahmen eines gesetzlich festgelegten Jahresbetrags (15 Millionen Euro in 2024) zu finanzieren. Der GKV-Spitzenverband hält es für seine Aufgabe, den Inhalt des Stiftungsgeschäfts im Einvernehmen mit dem BMG und im Benehmen mit dem Patientenbeauftragten festzulegen, das Stiftungsgeschäft zu tätigen, die Anerkennung der Stiftung bei der Stiftungsbehörde zu beantragen und das notwendige Stiftungsvermögen bereitzustellen.

Der Patientenbeauftragte Stefan Schwartze hatte sich von Anfang an für eine Stiftungslösung eingesetzt. Die Stiftung wird einen Vorstand, einen Stiftungsrat und einen wissenschaftlichen Beirat haben. Stifter ist der GKV-Spitzenverband. Dem Stiftungsrat steht der Patientenbeauftragte als Vorsitzender vor. Im Gesetz ist für den Vorstand zudem ein Vorschlagsrecht durch die maßgeblichen Patientenorganisationen vorgesehen. Seit dem 13. Dezember ist die Stiftung von der Berliner Stiftungsaufsicht als rechtsfähig anerkannt worden. Dazu wurden zunächst zwei Interims-Stiftungsvorstände ernannt – Stefan Edgeton (zuletzt Bertelsmann-Stiftung und zuvor Verbraucherzentale Bundesverband) sowie Bettina Godschalk (zuletzt Leiterin der der Geschäftsstelle der früheren Patientenbeauftragen Claudia Schmidtke, CDU). Die Stellenbesetzungsverfahren für die gesetzlich festgelegten zwei Vorstandspositionen der Stiftung liefen zum Redaktionsschluss noch.

Schwierig ist die Situation für die bisherigen UPD-Mitarbeitenden. Laut Schwartze hat der Gesetzgeber keinen Betriebsübergang von der alten in die neue UPD vorgesehen. Dagegen klagen aktuell Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der UPD.

Baden-Württemberg: Ins Bewusstsein der Politik getragen

Ein Blick in die Länder beleuchtet beispielhaft die Erfahrungen der Länderberatungsstellen noch einmal konkreter: So berichtete Dr. Georg Bach, Verwaltungsratsvorsitzender der Zahnärztlichen Patientenberatungsstelle Baden-Württemberg, gegenüber den zm, dass die Zahnärzteschaft im Land in Sachen Patientenberatung schon seit Langem initiativ sei – auch bevor die UPD eine Rolle gespielt habe. Neben einer stark frequentierten Telefonhotline biete Baden-Württemberg auch ein Präsenz- und ein Online-Zweitmeinungsmodell an. Vergangenes Jahr habe man das 30-jährige Jubiläum gefeiert. Aus diesem Anlass sei es gelungen, die Aktivitäten der Beratungsstelle auch ins Bewusstsein der Landespolitik und Presse hineinzutragen. Ferner habe man die Beratungszeiten der Telefonhotline ausgeweitet, was von den Patientinnen und Patienten gut angenommen worden sei. 2023 konnte erstmals ein Jahresbericht der zahnmedizinischen Patientenberatung Baden-Württemberg präsentiert werden. Als größte Krankenkasse habe man die AOK Baden-Württemberg mit einem Grußwort des Vorsitzenden mit ins Boot geholt. Dies mit Grund: Knappe 40 Prozent der zahnärztlichen Beratungen erfolgten auf Zuweisung durch eine Krankenkasse, so Bach. Ferner beziehe sich eine beträchtliche Anzahl der Beratungen auf typische GKV-Themen. Für die Beratungsstelle sei es sinnvoll, ein gedeihliches Miteinander mit der UPD zu leben. Was Kooperationen angehe, sei man offen.

Westfalen-Lippe: Lotsen für Ratsuchende

Die Patientenberatungsstelle in Westfalen-Lippe berichtet gegenüber den zm, dass die gemeinsame Beratungsstelle von Kammer und KZV den Begriff „Patientenberatung“ grundsätzlich sehr weit fasse. Das zeigten schon die vielfältigen Informationen auf der gemeinsamen Homepage. Die telefonische Beratung biete die Möglichkeit, direkt mit einer erfahrenen Zahnärztin oder einem erfahrenen Zahnarzt sprechen zu können. Diese Patientenberater seien auch „Lotsen“ für andere Anliegen der Ratsuchenden und können auf weiterführende Informationen oder konkrete Ansprechpersonen verweisen. Die Beratungsstelle sei für Patienten häufig der erste Ansprechpartner in Anliegen rund um die Zahngesundheit. Sie sei damit ein wichtiges, niedrigschwelliges Angebot für den Zugang auch zu weiteren Serviceangeboten der zahnärztlichen Körperschaften und somit ein echtes Aushängeschild. Rund 650 Beratungsgespräche konnten 2023 registriert werden (Stand: 6.12.2023). Ob es zu einem erhöhten Beratungsbedarf kommen werde, werde man nach der Schließung der UPD sehen. Kammer und KZV hätten kürzlich alle in dem Bereich ehrenamtlich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte im Rahmen eines Seminars geschult und auf das mögliche Mehraufkommen vorbereitet. Sollte die Nachfrage erheblich steigen, so können weitere Beraterinnen und Berater aus dem Homeoffice hinzugeschaltet werden, heißt es in Westfalen-Lippe.

Hessen: Keine Engpässe zu erwarten

ZA Carsten Czerny, Vorstandsmitglied der Landeszahnärztekammer Hessen, berichtete aus der Beratungsstelle seines Landes, die seit 1996 existiert. Die Stelle erhalte pro Jahr rund 3000 Patientenanfragen per Telefon, E-Mail oder über das Online-Kontaktformular auf der Webseite. Die meisten Fragen beträfen die zahnärztliche Behandlung, bestimmte Therapien oder auch Therapiealternativen sowie die privatzahnärztliche Abrechnung nach GOZ. Czerny: „Ich bin überzeugt, dass es aufgrund von Umstrukturierungen bei der UPD auf Bundesebene hier in Hessen zu keinen Engpässen bei der Patientenberatung kommen wird und wir durchaus in der Lage sind, die unabhängige zahnärztliche Beratung für alle hessischen Patientinnen und Patienten jetzt und in Zukunft zu gewährleisten.“

Letzter UPD-Monitor

In einem abschließenden UPD-Monitor nach Beendigung der alten Struktur zog die UPD Bilanz zu ihrer achtjährigen Beratungstätigkeit von 2016 bis 2023. Rückblickend hätten sich mehrere Themen durch die Jahre gezogen. So habe sich eine ausbleibende oder ungenügende Umsetzung von politischen Vorhaben und gesetzlichen Regelungen im Gesundheitswesen gezeigt. Die Digitalisierung sei etwa in den letzten Jahren trotz vieler Ankündigungen nur sehr schleppend vorangekommen. Auch weiterhin stünde die flächendeckende Nutzung von Elektronischem Rezept oder elektronischer Patientenakte vor großen Hürden. Dringenden Handlungsbedarf sieht die UPD vor allem auch rund um den Zugang zum Gesundheitswesen. Die Versorgungssituation verschlechtere sich: Lange Wartzeiten auf Termine bei Fachärzten und bei Psychotherapeuten seien mittlerweile selbst in großen Städten eher die Regel als die Ausnahme.

Berlin: Fokus liegt auf Zahnmedizin

Die Patientenberatungsstelle der Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin (KZV Berlin) ist ein spezieller Service der Berliner Zahnärzteschaft. Beraten werde kompetent, neutral und kostenlos telefonisch und auch in einem persönlichen Gespräch in den Räumen der KZV, wie Dr. Jana Lo Scalzo, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin, auf Nachfrage von den zm erklärte. Der Fokus liege klar auf der Zahnmedizin. Die Beratung umfasse zum Beispiel Fragen zum Zahnersatz und zu Zahnfleischerkrankungen und beinhalte auch Zweitmeinungen zu einer vorgesehenen, aber noch nicht begonnenen Therapie. Nach Angaben der UPD hätten 2022 nur etwas mehr als ein Viertel der zahnmedizinischen Anfragen (1.500) auch tatsächlich medizinische Belange betroffen, unterstrich Lo Scalzo. Der Großteil der Beratungen habe sich auf rechtliche Fragen bezogen. Jedoch, so Lo Scalzo, biete die KZV Berlin eine rechtliche Beratung ebenso wenig an wie eine Begutachtung noch laufender oder schon abgeschlossener Behandlungen. Zudem agiere die UPD bundesweit. Damit würden sich Anfragen grundsätzlich auf alle möglichen anderen zahnmedizinischen Beratungsstellen verteilen. Lo Scalzo: „Die Patientenberatung der KZV Berlin steht allen Patientinnen und Patienten offen, und damit selbstverständlich auch denen, die bisher die UPD konsultiert haben und das nun zumindest übergangsweise nicht mehr tun können. Unser Beratungsschwerpunkt bleiben allerdings Fragestellungen zur zahnmedizinischen Versorgung. In allen anderen Fragen sollten Betroffene die fachlich einschlägigen Stellen kontaktieren.“

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.