Frühjahrstagung des Council of European Dentists

So kann die Qualifikation von Zahnärzten aus der EU und aus Drittstaaten gelingen!

Vom 22. bis zum 24. Mai haben sich die Delegierten des Council of European Dentists (CED) im polnischen Danzig zu ihrer Frühjahrstagung getroffen. Dabei forderten sie die Politik auf, die Qualität in der Zahnmedizin grenzübergreifend sicherzustellen. Hintergrund ist, dass in vielen EU-Ländern Zahnärzte aus anderen Mitgliedstaaten, aber auch aus Drittländern praktizieren.

In der einstimmig verabschiedeten Stellungnahme zur „Qualität der Zahnmedizin über Grenzen hinweg“ forderten die Delegierten, dass in allen politischen Initiativen und Entscheidungen, die die Gesundheitsberufe betreffen, die höchste Qualität der Versorgung und die Patientensicherheit gewährleistet werden müsse. Finanzielle oder wirtschaftliche Fragen dürften dagegen nicht dominieren.

Zwar gebe es für Zahnärztinnen und Zahnärzte aus EU-Ländern in der Berufsqualifikationsrichtlinie (PQD) eine Reihe von Anforderungen, um die Qualität und die Einheitlichkeit der zahnärztlichen Tätigkeit zu gewährleisten – zum Beispiel die Pflicht zur ständigen Weiterbildung sowie ausreichende sprachliche Kenntnisse. Dennoch treten laut CED mitunter Probleme auf – etwa bei der Kommunikation mit den Patienten oder bei der Teamarbeit – oder es mangele an ausreichenden Kenntnissen des Gesundheitssystems oder der berufsethischen Grundsätze des Landes, in dem ein Zahnarzt aus einem anderen EU-Land tätig ist. In Frankreich bestehe beispielsweise häufig das Problem, dass Zahnärzte aus Rumänien die Behandlungsstandards nicht einhalten.

Das Problem verschärfe sich noch, wenn es um Zahnärztinnen und Zahnärzte aus Drittstaaten geht, die im Ausland ausgebildet wurden. Da die Anerkennung der Qualifikationen von Zahnärzten aus Drittländern ein nationales Vorrecht ist, müsse oft ein Gleichgewicht gefunden werden zwischen der raschen Behebung des Fachkräftemangels und der Wahrung hoher Qualitätsstandards bei Fähigkeiten, Sprache und zusätzlichen Kenntnissen.

Freizügigkeit ja, aber nicht auf Kosten der Qualifikation

In seiner Stellungnahme stellt der CED klar, dass er weiterhin „nachdrücklich die Freizügigkeit der Arbeitskräfte“ unterstützt. Der Verband fordert die EU aber auf, für eine stärkere Angleichung der Ausbildung und der Qualifikationen zu sorgen. Sie solle sicherstellen, dass die ihr eigene Freizügigkeit der Arbeitskräfte nicht zulasten einer hohen klinischen Qualifikation und der Patientensicherheit geht. Dabei räumt der Verband ein, dass sich jedes Land darauf konzentrieren müsse, den Bedarf an Fachkräften durch Ausbildung selbst zu decken.

Weiterhin fordert der CED alle EU-Mitgliedstaaten auf, die in Drittländern erworbenen zahnmedizinischen Qualifikationen genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie die in der PQD festgelegten Mindestanforderungen an die Ausbildung erfüllen oder übertreffen. Im Sinne der Patientensicherheit sei es nicht nur notwendig, eine Vergleichbarkeit der theoretischen und klinischen Fähigkeiten gemäß der PQD sicherzustellen, es müsse auch gewährleistet sein, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte aus Drittländern die erforderlichen Sprachkenntnisse und ausreichende Kenntnisse des Gesundheitssystems des Landes besitzen, in dem sie arbeiten. Der CED appellierte an die zuständigen nationalen Behörden, das Problem in Zusammenarbeit mit den nationalen Zahnärzteverbänden zu lösen.

Wichtig sind klare sprachliche Anforderungen

Konkret ruft der CED die Mitgliedstaaten auf, klare sprachliche Anforderungen für Zahnärzte festzulegen, die eine Anerkennung anstreben. Dabei spielten die nationalen zahnärztlichen Verbände bei der Lösung von Problemen eine wichtige Rolle, etwa durch das Angebot von Sprachkursen.

Der CED weist in seiner Stellungnahme außerdem darauf hin, dass der Zahnarzt als Teamleiter dafür verantwortlich sei, Aufgaben ordnungsgemäß zu delegieren – zum Beispiel an einen Spezialisten oder ein qualifiziertes Mitglied des zahnärztlichen Teams. Dadurch ließen sich Situationen vermeiden, in denen nicht registrierte Zahnärzte aus Drittländern unter delegierten Zahnärzten arbeiten.

MDR, KI, Zucker und Tabak

Während ihrer Frühjahrstagung verabschiedeten die Delegierten des CED außerdem eine aktualisierte Stellungnahme zur Umsetzung der Medizinprodukteverordnung (MDR). Darin fordern sie die Europäische Kommission und die zuständigen nationalen Gesundheitsministerien auf, sich für pragmatische Maßnahmen einzusetzen, um die zukünftige Behandlung von Patienten in der EU mit Medizinprodukten sicherzustellen. Zur Begründung führten sie an, dass es in der Dentalbranche eine Vielzahl kleiner und mittelständischer Unternehmen gebe, die den massiv gestiegenen Anforderungen nicht mehr gewachsen sind. Ein immens gestiegener Aufwand durch hohe bürokratische Belastungen und die Erhöhung der Kosten für die Zertifizierung um etwa das Dreifache führen laut CED dazu, dass diese Unternehmen auf die weitere Produktion bestimmter Produkte oder Produktgruppen verzichten und diese vom Markt nehmen. In der Folge bestehe das Risiko, dass Zahnärzten die nachweislich sicheren Geräte ausgehen könnten, heißt es in der CED-Erklärung zur MDR.

Darüber hinaus stimmten die Delegierten einem aktualisierten Beschluss zur „Künstlichen Intelligenz in der Zahnmedizin“ zu. Einstimmig verabschiedeten sie auch aktualisierte Entschließungen zu den Themen „Tabak, alternative Tabakprodukte und tabakfreie Nikotinprodukte“, „Reduzierung des Zuckerkonsums und Prävention von Munderkrankungen“ sowie „Antibiotikaresistenz, One Health und Mundgesundheit: ein integrierter sektorenübergreifender Ansatz“.

Als Verband fordern wir die EU auf, für eine stärkere Angleichung der Ausbildung und der Qualifikationen zu sorgen. Sie soll sicherstellen, dass die ihr eigene Freizügigkeit der Arbeitskräfte nicht zulasten einer hohen klinischen Qualifikation und der Patientensicherheit geht. Wichtig ist aber auch, dass sich jedes Land darauf konzentrieren muss, den Bedarf an Fachkräften durch Ausbildung selbst zu decken.

Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer

Wichtig sei, dass bei der internationalen Anwerbung von Fachkräften für Zahnarztpraxen durch die Mitgliedstaaten ethische Gesichtspunkte und der globale Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beachtet werden. Der Verhaltenskodex rät davon ab, Personal aus Ländern anzuwerben, die selbst zu wenige Fachkräfte im Gesundheitsbereich haben.

Der Council of European Dentists (CED) ist die Standesvertretung der Zahnärzteschaft in der Europäischen Union (EU). Der Verband vertritt die Interessen von mehr als 340.000 Zahnärzten aus ganz Europa auf EU-Ebene und berät die Europäischen Institutionen bei allen Angelegenheiten, die den zahnärztlichen Berufsstand betreffen. Er wurde 1961 gegründet und besteht derzeit aus 33 nationalen Zahnärzteverbänden und -kammern aus 31 europäischen Ländern. Die Herbsttagung des CED findet vom 13. bis zum 14. November 2025 in Brüssel statt.

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