Was die Niederlassung heute kostet
Eine zentrale Frage für die Existenzgründerin beziehungsweise den Existenzgründer ist zuallererst die Wahl der geeigneten Praxisform. Die zahnärztliche Berufsausübung findet ganz überwiegend in den beiden „klassischen“ Formen der Einzelpraxis und der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) statt. Bei den allgemeinzahnärztlichen Existenzgründungen entfallen insgesamt 72,5 Prozent der Finanzierungsfälle auf Einzelpraxen und 26,6 Prozent auf BAGs. Nur 0,9 Prozent sind keiner der beiden klassischen Formen zuzuordnen (Abbildung 1).
Die Entscheidung für eine bestimmte Praxisform hat sicherlich eine starke subjektive Komponente im Sinne individueller Präferenzen der Existenzgründer. Daneben gibt es aber auch stärker objektivierbare Kriterien, die im Einzelfall für oder gegen eine bestimmte Praxisform sprechen. Der Vorteil der Einzelpraxis wird in der Alleinverantwortung gesehen, die nicht durch die Mitspracherechte weiterer Inhaber begrenzt wird. Die BAG bietet demgegenüber eine Teilung der finanziellen Kosten und Risiken durch zwei oder mehr Inhaber.
So stark auch individuelle Gesichtspunkte bei der Entscheidung für eine konkrete Praxisform hineinspielen – im 5-Jahres-Vergleich zeigt sich ein sehr stabiles Verteilungsmuster der präferierten Praxisformen. Die Einzelpraxis war diesem Zeitraum mit einem Anteilswert zwischen knapp 68 Prozent und 73 Prozent jeweils klar die dominante Praxisform.
Auch im Hinblick auf die Gründungsform wird ein sehr klares Muster ersichtlich. Lediglich etwas mehr als sieben Prozent der Existenzgründungen von Einzelpraxen beziehungsweise BAGs stellen nämlich reine Neugründungen dar. In mehr als 90 Prozent der Fälle werden hingegen Bestandspraxen übernommen und von den neuen Inhabern weiterentwickelt. Die Anzahl der angebotenen Bestandspraxen übersteigt seit vielen Jahren die Anzahl der potenziellen Interessenten deutlich, so dass die Existenzgründenden auf ein breites Angebot zurückgreifen können.
So vielfältig sind die Praxis- und Gründungsformen
In Abbildung 1 werden die Praxis- und Gründungsformen auf lediglich sechs unterscheidbare Arten der Existenzgründung zurückgeführt. Damit ist die apostrophierte Vielfalt der Praxis- und Gründungsformen jedoch keineswegs widerlegt. Vielfältig wird das Gründungsgeschehen nämlich, sobald man in die Einzeldaten schaut und – unabhängig von Praxisform und Gründungsart – sehr individuelle Praxiszuschnitte erkennt.
Ein deutlicher Indikator für diese Gründungsvielfalt ist das Investitionsvolumen, das über die analysierten 455 Finanzierungsfälle breit streut. Betrachten wir zunächst das durchschnittliche Investitionsvolumen, jeweils definiert durch das arithmetische Mittel.
Investitionen sind breit gestreut
Das Investitionsvolumen einer Einzelpraxisübernahme – der häufigsten Form der zahnärztlichen Existenzgründung – belief sich auf 450.000 Euro. Dagegen betrug das Investitionsvolumen für die Übernahme einer BAG 429.000 Euro je Inhaber. Bei einer Einzelpraxisneugründung beliefen sich die Investitionen im Schnitt auf 853.000 Euro.
Generell sind Neugründungen mit höheren Investitionen verbunden als Übernahmen und innerhalb dieser beiden Niederlassungsformen ist die Existenzgründung in Form einer Einzelpraxis in der Regel jeweils teurer als eine anteilige Existenzgründung in Form einer BAG.
Spannend wird es nun, wenn man ergänzend zwei weitere statistische Maße betrachtet, nämlich die Standardabweichung und den Median.
Die Standardabweichung gibt an, wie weit die Werte in einem Datensatz im Durchschnitt vom Mittelwert – das heißt dem arithmetischen Mittel – abweichen. Das Investitionsvolumen streut demnach im Fall eines Einstiegs in eine BAG um 200.000 Euro um den Mittelwert, bei der Einzelpraxisneugründung sind es sogar 400.000 Euro Abweichung nach oben und unten. Bei den Übernahmen von BAGs macht die Standardabweichung rund 57 Prozent des Mittelwerts aus – mithin eine erhebliche Streubreite.
Der Median hingegen teilt die Daten in zwei gleich große Hälften (mit jeweils 50 Prozent der Fälle), er ist daher weniger empfindlich gegenüber statistischen Ausreißern. Eine gemeinhin als „typisch“ empfundene Praxis wird hinsichtlich ihres „üblichen“ Investitionsaufwands insofern besser durch den Median als durch den Mittelwert charakterisiert (Abbildung 2).
Im vorliegenden Datensatz ist das gut zu erkennen: Für vier der fünf Niederlassungsformen gilt, dass der Median jeweils unterhalb des Mittelwerts liegt. Das fällt vor allem bei den Einzelpraxisneugründungen ins Auge – hier liegt der Median mit 690.000 Euro rund 20 Prozent niedriger als der Mittelwert von 853.000 Euro. Tendenziell gilt das ebenso für die Übernahme einer BAG beziehungsweise den Einstieg in eine solche.
In allen diesen Fällen liegt eine sogenannte schiefe Verteilung vor, die durch Einzelfälle mit deutlich höheren Werten dann auch insgesamt zu einer Erhöhung des Mittelwerts führt. Die Bandbreite der Investitionsvolumina bei der zahnärztlichen Niederlassung ist somit recht groß, und der vorliegende Datensatz spiegelt die vielfältigen Optionen einer Niederlassung hinsichtlich Praxis- und Niederlassungsform, Praxisgröße, Standort, technischer Ausstattung und angestrebten Arbeitsschwerpunkten wider.
Praxisübernahmen können auch günstig sein
Zum Abschluss sei noch ein kurzer Blick auf die Kaufpreise übernommener Einzelpraxen geworfen, also die vertraglich vereinbarten Beträge für den materiellen Wert (Substanzwert) sowie den ideellen Wert (Goodwill) der Praxis. Während der Mittelwert der gezahlten Kaufpreise 226.000 Euro beträgt, liegt der Median mit 200.000 Euro darunter. Und es geht in vielen Fällen noch spürbar günstiger: Jede fünfte Einzelpraxisübernahme wird mit einem Kaufpreis von weniger als 100.000 Euro abgeschlossen (Abbildung 3).
Die statistische Analyse des Investitionsgeschehens veranschaulicht die Bandbreite, innerhalb der eine Praxisgründung aktuell erfolgt. Damit liefern die Daten des InvestMonitor Zahnarztpraxis informative Anhaltspunkte für potenzielle Existenzgründerinnen und -gründer.
Der InvestMonitor Zahnarztpraxis, ein Kooperationsprojekt des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank), bietet mit seinen detaillierten empirischen Daten fundierte Informationen zu Umfang und Struktur der zahnärztlichen Investitionen. Die Datenbasis bilden die von der apoBank protokollierten Finanzierungen zahnärztlicher Existenzgründungen. Im November 2025 wurden aktuelle Daten für 2024 im Onlinejournal des IDZ veröffentlicht.








