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Ein bunter Strauß an Vorschlägen

Mit großer Spannung wurde er erwartet: Der erste Bericht der Finanzkommission Gesundheit. Und in Zeiten der ständigen Verzögerungen (Stichwort: Herbst der Reformen) hat das mit zehn Expertinnen und Experten aus den Bereichen Wirtschaft, Medizin, Sozialrecht, Ethik und Prävention besetzte Gremium, das im vergangenen Jahr seine Arbeit aufgenommen hat, auch pünktlich abgeliefert. Und fleißig waren sie auch – wie auch immer man die Vorschläge wertet: 66 Empfehlungen, deren Einsparvolumen sich nach Angaben der Kommission auf etwa 42 Milliarden Euro im Jahr 2027 und 64 Milliarden Euro im Jahr 2030 beläuft. Oberstes Ziel sei es, die Ausgaben in der GKV stärker an die Einnahmen zu koppeln, hieß es. Für den Bericht hatte die FKG ein schriftliches Beteiligungsverfahren initiiert und rund 400 Stakeholder aus dem Gesundheitswesen eingeladen, Vorschläge für die Stabilisierung der GKV-Finanzlage einzubringen. Wie die Kommission mitteilte, gingen rund 1.700 Ideen ein.

Salopp formuliert, könnte man sagen, es wurde ein bunter Strauß an Vorschlägen, die ganz verschiedene Bereiche auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite betreffen, vorgelegt. Je nach möglicher Betroffenheit (Versicherte, Bund, Leistungserbringer, Steuerzahler) haben sich schon verschiedene Gruppen zu Wort gemeldet. Auch die KZBV und die BZÄK haben eine erste Bewertung vorgenommen. Sie finden sie in diesem Heft auf Seite 12.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat der Kommission für ihre Arbeit gedankt, sich aber ansonsten mit Bewertungen zurückgehalten. Vorgesehen ist ein Gesetz, in dem Vorschläge der Kommission umgesetzt werden sollen, für den Herbst. Im Dezember soll dann noch ein zweiter Teil folgen, der sich mittel- und langfristigen Strukturreformen der GKV widmet. Bis zu dem geplanten Gesetz wird es ein heftiges Ringen der Betroffenen und der Regierungsparteien geben.

Es ist zu hoffen, dass der Gesetzgeber die Vorschläge der Kommission aufgreift, die wirklich etwas bringen (finanziell), und die keinen Schaden – insbesondere für die Patientinnen und Patienten – anrichten. Aber die Erfahrung lehrt uns, dass die Vorschläge, die nicht auf Parteilinie sind und eine Belastung für die jeweilige Klientel darstellen könnten, in den Parteigremien zerrieben werden. Schwer vorstellbar ist beispielsweise, dass die Bürgergeldempfänger wirklich aus dem GKV-Finanztopf herausgenommen werden – auch wenn das Einsparpotenzial dort satte 12 Milliarden Euro betragen würde. Auch die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten – Einsparpotenzial 2027: rund 3,5 Milliarden Euro – erscheint eher unwahrscheinlich. Die nächsten Monate dürfen also spannend werden.

Sehr spannend ist auch das diagnostische Potenzial, das die MRT in der Zahnmedizin bietet. Grund genug, dass wir uns in unserer Titelgeschichte intensiver damit befassen. Die Strahlenfreiheit bietet die Möglichkeit unbegrenzter Verlaufsaufnahmen im Kontext von Behandlung und Monitoring – ein enormer Vorteil. Denn der tiefe Einblick ins Weichgewebe bringt neue diagnostische Informationen. In anderen Bereichen ist MRT ein seit Jahrzehnten etabliertes bildgebendes Verfahren in der Medizin. In der Zahnmedizin wurde sie bislang vergleichsweise zurückhaltend eingesetzt – vor allem wegen der hohen Kosten, der längeren Untersuchungszeiten und der geringeren Eignung für die Darstellung knöcherner und mineralisierter Strukturen. Aber die Entwicklung – insbesondere bei der KI-gestützten Bildverarbeitung und der Sensorik – schreitet voran. Wir ­zeigen, was inzwischen möglich ist. Außerdem haben wir mit Prof. Dr. Dr. Stefan Haßfeld, Direktor der MKG-Chirurgie am Klinikum Dortmund der Universität Witten/Herdecke, gesprochen. Er war an der Entwicklung des weltweit ersten Dental-MRT-Geräts beteiligt.

Viel Spaß bei der Lektüre!

Sascha Rudat
Chefredakteur

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