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Reaktionen auf zweiten Evaluationsbericht

Warken: Teillegalisierung von Genuss-Cannabis war ein Fehler

br
Gesellschaft
Der zweite Zwischenbericht zur „Evaluation des Konsumcannabisgesetzes“ hat deutliche Reaktionen ausgelöst: Politiker und Wissenschaftler fordern jetzt die Rücknahme der Cannabis-Teillegalisierung.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat anlässlich der Vorlage des zweiten Zwischenberichts zur „Evaluation des Konsumcannabisgesetzes“ das vor zwei Jahren beschlossene Gesetz mit scharfen Worten kritisiert: „Die Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken war ein Fehler! Die Frühinterventionen, die Kinder und Jugendliche vom Konsum abhalten sollen, gehen stark zurück. Wer davor die Augen verschließt, riskiert die Gesundheit unserer Jüngsten! Zudem ist die verschwommene Grenze zwischen Konsumcannabis und Cannabis zu rein medizinischen Zwecken ein zunehmendes Problem. Im Internet herrscht ein Wildwuchs an kaum regulierten Angeboten zum Kauf von Cannabis mit extrem hohem THC-Gehalt, die gezielt junge Menschen ansprechen. Dabei wird systematisch gegen geltende Werbeverbote verstoßen.“

Auch der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Prof. Dr. Hendrik Streeck kritisiert das Gesetz: „Beim Medizinalcannabis sehen wir erheblichen Missbrauch zu Konsumzwecken. Über dubiose Onlineplattformen und unzulässige Werbung ist ein großer Markt entstanden, der sich nicht an Kranke richtet, sondern an Freizeitkonsumierende. Das hat mit Medizin nichts mehr zu tun. Das weiterlaufen zu lassen, wäre fahrlässig.“

Auch bei der Hilfe für Jugendliche zeige sich ein beunruhigender Trend. Wer wegen Cannabis auffalle, bekomme heute seltener frühzeitig Beratung und Unterstützung als vor Inkrafttreten des Gesetzes. “Der Bericht zeigt auch warum. Die Weiterleitung durch Polizei, Justiz und Jugendgerichtshilfe ist entfallen. Hier müssen wir nachsteuern. Denn wer nicht früh eingreift, lässt junge Menschen und ihr Umfeld mit dem Problem allein", so Streeck.

Hintergrund

Am 1. April 2024 trat das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft, mit dem Besitz und Anbau von Cannabis unter bestimmten Bedingungen legalisiert wurden. Mit der Einführung des Gesetzes wurde zugleich eine Evaluation der Folgewirkungen beschlossen.

Paragraf 43 des KCanG sieht eine unabhängige, wissenschaftliche Evaluation der gesellschaftlichen Auswirkungen vor. Mit dieser Aufgabe wurde das Verbundforschungsprojekt „Evaluation des Konsumcannabisgesetzes“ (EKOCAN) betraut. EKOCAN hat eine Laufzeit von Januar 2025 bis April 2028. Das Projekt wird durch einen interdisziplinären Fachbeirat begleitet.

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des KCanG wurde nun der zweite Zwischenbericht zur Evaluation der Folgewirkungen des Gesetzes veröffentlicht. Der Bericht wurde erstellt von Autoren des Zentrums für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS) am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, des Centre for Health and Society (chs) am Universitätsklinikum Düsseldorf und des Instituts für Kriminologie (IfK) der Universität Tübingen.

2025 waren rund 200 Tonnen Medizinalcannabis in Deutschland verfügbar

Mit dem neuen Gesetz ist der Cannabismarkt in Bewegung geraten. Die nunmehr teillegalisierten Bezugswege haben den Cannabisimport anwachsen lassen, schreiben die Studienautoren: „Besonders ausgeprägt ist der Zuwachs bei den Importen von Cannabis zu medizinischen Zwecken: Zusammen mit der inländischen Produktionskapazität (2,6 Tonnen) waren im Jahr 2025 in Deutschland bis zu 200 Tonnen Medizinalcannabis verfügbar. Damit hat sich in Deutschland der größte prinzipiell legal-kommerzielle Cannabismarkt Europas entwickelt."

Die hohe Relevanz von Medizinalcannabis bestätige sich auch in qualitativen Interviews mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die regelmäßig Cannabis konsumieren: "Die meisten jungen Erwachsenen gaben darin an, Cannabis aus „Online-Apotheken“ zu beziehen. Ein Grund für diese Entwicklung sind die mittlerweile zahlreichen Onlineplattformen für Medizinalcannabis, die das verschreibungspflichtige Arzneimittel auch an Freizeitkonsumierende vermarkten.“

Eigenanbau kann Schwarzmarkt nicht ersetzen

Die durch das KCanG geschaffenen Möglichkeiten des legalen Anbaus können den Cannabis-Schwarzmarkt offensichtlich nicht einschränken. „Demgegenüber konnte der gemeinschaftliche Eigenanbau in Anbauvereinigungen – eine vom Gesetzgeber vorgesehene zentrale Säule für die Verdrängung des Schwarzmarktes – sein Potenzial bisher nicht entfalten, da bis zum 31. Oktober 2025 nur 366 Anbauvereinigungen genehmigt worden waren. Lediglich maximal 3,5 % der Konsumierenden konnten im Jahr 2025 ihr Cannabis aus einer Anbauvereinigung beziehen“, heißt es im Evaluationsbericht.

Kein Anstieg beim Konsum bei Jugendlichen

Die Konsumprävalenz von Cannabis unter Jugendlichen blieb dem Bericht zufolge nach der Teillegalisierung „stabil oder sogar leicht rückläufig“. Dazu schreiben die Studienautoren: „Weiterhin ist es infolge der Teillegalisierung bislang nicht zu einem Rückgang der Risikowahrnehmung des Cannabiskonsums unter Jugendlichen gekommen – tendenziell ist das Gegenteil der Fall. Ein sprunghafter Anstieg cannabisbezogener Konsumprobleme ist bisher ebenfalls nicht zu beobachten.“

Konsum und gesundheitliche Probleme bei Erwachsenen nehmen zu

Seit etwa 15 Jahren sei eine zunehmende Verbreitung von Cannabis unter Erwachsenen zu beobachten und parallel dazu sei auch ein Anstieg der cannabisassoziierten Gesundheitsprobleme festzustellen, schreiben die Studienautoren.

Weiter heißt es im Bericht: „Diese Entwicklung scheint sich auch nach der Teillegalisierung fortzusetzen, wobei ein maßgeblicher, kurzfristiger Einfluss des KCanG auf Basis der bis jetzt zur Verfügung stehenden Daten nicht beobachtet werden konnte. Diese Einschätzung stützt sich auf Informationen aus verschiedenen Befragungen, einem Abwassermonitoring aus 15 Städten, bundesweiten Daten gesetzlicher Krankenversicherungen und Krankenhäusern, einer Giftnotrufzentrale sowie Verkehrsdaten aus Unfallstatistiken und polizeilichen Untersuchungen."

In der ambulanten Suchthilfe sei jedoch ein bedenklicher Trend zu verzeichnen: Während immer mehr junge Erwachsene Cannabis konsumierten und auch mit entsprechenden Problemen im medizinischen Versorgungssystem diagnostiziert würden, sei die Inanspruchnahme von Beratungsangeboten der ambulanten Suchthilfe durch diese Bevölkerungsgruppe seit einigen Jahren – auch nach der Teillegalisierung – rückläufig, so der Bericht weiter.

Hier geht es zum zweiten Evaluationsbericht.

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