Das neue schriftliche Z3-Staatsexamen ist ein akademischer Meilenstein
Die neue Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen [ZApprO, 2019] – gültig für alle Studierenden mit Studienbeginn ab dem 1. Oktober 2021 – hat die zahnmedizinische Ausbildung in Deutschland grundlegend reformiert. Für die nun antretende Generation von Prüfungskandidatinnen und -kandidaten bedingt das ein völlig neues Prüfungsformat: Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird um einen schriftlichen Teil ergänzt. In dieser fünfstündigen Klausur mit 200 Multiple-Choice-Fragen (MCQ) werden allen Prüflingen bundesweit dieselben Aufgaben gestellt.
Gemäß der oben genannten Approbationsordnung und der Zusatzerklärung zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) vom 14. Oktober 1970 wurde das IMPP von den Ländern mit der Erstellung dieses bundesweiten schriftlichen Examens und des entsprechenden Gegenstandskatalogs Zahnmedizin (GK ZM) beauftragt. Das 1972 gegründete Institut mit Sitz in Mainz, unter der aktuellen Leitung von Direktor Prof. Dr. Jan Carl Becker, MME, gründete hierfür 2021 eigens den Fachbereich Zahnmedizin – zunächst geleitet durch Univ.-Prof. Dr. Dr. Monika Daubländer, seit Juli 2024 durch Univ.-Prof. Dr. Stefan Rüttermann, MME. Zusammen mit sechs wissenschaftlichen Referentinnen und Referenten sowie in enger Abstimmung mit den (zahn-)medizinischen Fakultäten und Fachgesellschaften wurde ein System etabliert, das höchste qualitative Standards garantiert.
Aufgabenerstellung auf höchstem Niveau
Die Konstruktion einer fairen, validen und rechtssicheren staatlichen Prüfung ist ein hochkomplexer Prozess. Bei der Entwicklung des schriftlichen Z3-Examens betritt das IMPP jedoch kein Neuland. Vielmehr greift es auf mehr als fünf Jahrzehnte Prüfungsexpertise in der Humanmedizin und auf wertvolle Erfahrungswerte aus dem Modellstudiengang Zahnmedizin in Hamburg zurück, bei dem im Juni 2026 bereits aufgrund einer Modellklausel die vierte Prüfung nach dem neuen Format stattfindet. Durch diese Synergien werden die für die bundesweite Implementierung dieses Prüfungsformats typischen Schwierigkeiten von Beginn an erheblich reduziert.
Der Weg der Prüfungsaufgabe
Am Anfang jeder einzelnen Prüfungsfrage steht die fachliche Expertise der vom IMPP berufenen Sachverständigen aus den (zahn-)medizinischen Fakultäten. Diese Hochschullehrerinnen und -lehrer aus dem gesamten Bundesgebiet entwickeln Multiple-Choice-Aufgaben, die sich am Gegenstandskatalog Zahnmedizin orientieren. Dann durchlaufen die Aufgaben eine sorgfältige formale, inhaltliche und medizindidaktische Vorprüfung durch die wissenschaftlichen Referentinnen und Referenten am IMPP.
Das Herzstück der inhaltlichen Qualitätssicherung sind die Revisionssitzungen (RS). Hier diskutieren die berufenen Sachverständigen gemeinsam mit dem IMPP-Team die eingereichten Aufgaben im Detail: Ist die Formulierung frei von Mehrdeutigkeiten? Ist der Schwierigkeitsgrad adäquat? Sind die Distraktoren (falsche Antwortmöglichkeiten) plausibel, aber eindeutig falsch? Ist die Richtigantwort durch Fachliteratur belegbar? Nur Aufgaben, die diesen aufwendigen Überarbeitungs- und Konsensprozess überstehen, gelangen in den geschützten Aufgabenpool [Haladyna, 2013; Krebs, 2019; Lenzen et al., 2024].
Über ein Blueprint-Konzept, das alle Fächer und Querschnittsbereiche in definierter Breite und Tiefe abbildet, wird vom IMPP ein Examen zusammengestellt. Dies wird einer Kontrollkommission (KK) vorgelegt, die sich wiederum aus für diese Aufgabe berufenen Sachverständigen (Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer) zusammensetzt. Die KK prüft, ob die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden, also ob die Aufgaben sich auf die für die Zahnärztin oder den Zahnarzt allgemein erforderlichen Kenntnisse beziehen und zuverlässige Prüfungsergebnisse ermöglichen. Die KK entscheidet dabei über jede einzelne Aufgabe und prüft Angemessenheit, Ausgewogenheit und Relevanz des Examens als Ganzes. Sie trägt damit die Letztverantwortung für das Examen und übt Prüfertätigkeit aus.
Nach dem Examen und vor Feststellung des Prüfungsergebnisses tritt eine weitere Gruppe berufener Sachverständiger als Überprüfungskommission (ÜK) zusammen, um statistisch auffällige Aufgaben oder studentische Einwände zu kontrollieren – so wird jede Prüfung zum Lernanlass für das System (Grafik).
Vier statt fünf Antwortoptionen
Eine bemerkenswerte und zukunftsweisende Neuerung im Z3-Examen ist die Reduktion der Antwortoptionen. Während häufig bei MCQ-Prüfungen fünf Optionen vorgegeben werden, arbeitet das zahnmedizinische Examen mit vier Antwortoptionen. Diese Entscheidung fußt auf fundierten medizindidaktischen und teststatistischen Erkenntnissen [Schmitz et al., 2024; Sridharan et al., 2025].
Die Konstruktion eines vierten Distraktors ist fachlich oft konstruiert und trägt statistisch selten zur Trennschärfe einer Aufgabe bei. Stattdessen erhöht sie nur die kognitive Last und Lesezeit der Prüflinge. Vom Wechsel zu vier Antwortoptionen verspricht man sich somit eine Verbesserung der didaktischen Qualität und Reliabilität der Aufgaben.
Der Gegenstandskatalog ist ein lebendiges Konstrukt
Der Prüfungsstoff der schriftlichen Z3 umfasst laut ZApprO fünf medizinische Fächer und neun neu eingeführte Querschnittsbereiche (QB) (Tabelle 1). Um die Prüfungsinhalte dieser Fächer/QB explizit zu machen, wurde wiederum von Expertinnen und Experten unter Anleitung des IMPP-Teams und in engem Austausch mit dem Medizinischen Fakultätentag (MFT) der Gegenstandskatalog (GK) Zahnmedizin entwickelt.
Die Vorversion des aktuellen GK, die aus dem GK Medizin und dem nationalen kompetenzbasierten Lernzielkatalog Zahnmedizin (NKLZ) entstand und mit rund 200 Expertinnen und Experten aus der (zahn-)medizinischen Lehre entwickelt wurde, sorgte in der universitären Landschaft für Diskussionen: Sie war außerordentlich umfangreich und weckte bei den Studentinnen und Studenten wie dem Lehrkörper Sorgen vor einer nicht zu bewältigenden Stofffülle.
Das IMPP hat dieses Feedback aufgenommen und reagiert. Die nun vorliegende Version 1.2.1 (gültig ab Herbst 2026) zeichnet sich durch eine stärkere Differenzierung zur besseren Prüfungsvorbereitung aus [IMPP-Gegenstandskatalog, 2026]. Mithilfe ausgewählter Deskriptoren (Pathogenese, Diagnostik, Therapie, Notfall, Prävention) wird präzisiert, welcher Aspekt einer Erkrankung im Staatsexamen überhaupt Gegenstand einer MCQ sein kann. Wichtig zu wissen: Der Prüfungsstoff ergibt sich aus der ZApprO. Durch den GK ZM werden einzelne Prüfungsgegenstände konkret gemacht; der Prüfungsstoff vermehrt oder verringert sich dadurch nicht.
Der GK ZM wird stetig an die Realität angepasst
Um die Übersichtlichkeit weiter zu erhöhen, wurden sogenannte Minikataloge entwickelt. Dort wurden alle Erkrankungen den Fächern und Querschnittsbereichen der schriftlichen Z3-Prüfung empfehlend zugeordnet. Dabei wurden die Prüfungsfächer ausgewählt, in denen der entsprechende Inhalt primär gelehrt wird beziehungsweise werden könnte. Allein an der Überarbeitung zur Phase 1.2 haben mehr als 100 Expertinnen und Experten aller deutschen Fakultäten mitgewirkt.
Der GK ZM versteht sich ausdrücklich nicht als statisches Regelwerk, sondern als ein lebendiges Konstrukt. Er wird im Rahmen der ZApprO kontinuierlich an neue wissenschaftliche Leitlinien, (zahn-)medizinische Entwicklungen und die Realität der Fakultäten angepasst. Hierzu wurden für die Fakultäten spezielle Zugänge zum Katalog mit Kommentarfunktion eingerichtet.
Umfangreiche Materialien zur Prüfungsvorbereitung
Ein neues Staatsexamen löst bei der ersten Kohorte naturgemäß Verunsicherung aus. Um die Studierenden zu unterstützen und eine zielgerichtete Vorbereitung zu ermöglichen, hat das IMPP verschiedene Informationsinitiativen gestartet. An erster Stelle stehen umfangreiche Übungsmaterialien: Bisher wurden zwei Probeexamina durchgeführt, eines davon als Übungsexamen zur Verfügung gestellt. Dies erlaubt den Kandidatinnen und Kandidaten, sich frühzeitig mit der Struktur, der Fallorientierung und dem Format der vier Antwortoptionen vertraut zu machen.
Zudem wurden 400 Prüfziele aus vergangenen Examina im Modellstudiengang Hamburg veröffentlicht. Diese Liste bietet den Studierenden eine Orientierung, auf welchem kognitiven Niveau und in welcher inhaltlichen Tiefe Themen abgeprüft wurden. Für den Sommer 2026 ist ein weiteres, repräsentatives Übungsexamen geplant, das für die Prüfungskandidaten als finaler „Probelauf“ vor dem Ernstfall im November genutzt werden kann.
Enge Zusammenarbeit mit den Fakultäten
Die schriftliche Prüfung ist ein Gemeinschaftsprojekt. Die Anforderungen – Ausgewogenheit, Fairness und die Abbildung aktueller wissenschaftlicher Standards – sind nur im Schulterschluss zu bewältigen. Aus diesem Grund wurden in Kooperation mit der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) mittels einer Umfrage Informationen über die an den Fakultäten gelehrten Curricula gesammelt.
Im Februar 2026 fand eine Informationsveranstaltung für die in der Lehre beteiligten Personen an den (zahn-)medizinischen Fakultäten statt. Dabei wurden die Prüfungsformate, Möglichkeiten der Prüfungsvorbereitung und die Weiterentwicklung des GK ZM thematisiert.
Auch die studentische Seite wurde entsprechend informiert: Parallel zu den Fakultätsterminen fanden im Februar 2026 spezifische Einführungsveranstaltungen für Studierende statt, die im November 2026 ihr Examen ablegen werden. Das Interesse und der Bedarf an praktischen Hinweisen zur Lernorganisation waren enorm.
Umfassende Informationen, FAQ-Listen und Beispielaufgaben sind zentral auf der Homepage des Instituts abrufbar. Einen wertvollen Beitrag zur Ausgestaltung dieser Informationsangebote lieferte der Besuch einer Delegation der Bundesfachschaft im IMPP Ende 2025. Dieser direkte Austausch auf Augenhöhe hat geholfen, die Sorgen der Studierendenschaft zu identifizieren und passgenaue Hilfestellungen zu entwickeln.
Quintessenz
Mit dem schriftlichen Z3-Staatsexamen im November 2026 beginnt eine neue Ära der zahnärztlichen Prüfungen in Deutschland. Um eine bundeseinheitliche Durchführung zu ermöglichen, werden Kompetenzen klar beschrieben zugewiesen, Prüfungsinhalte durch den Gegenstandskatalog transparent kommuniziert und die Qualitätssicherung der Prüfungsaufgaben systematisch betrieben.
Die Reduktion auf vier Antwortoptionen belegt zudem den modernen Ansatz des neuen Formats. Derzeit befinden sich Fakultäten, Fachgesellschaften, Studierende und das IMPP in einem sehr guten, gemeinsamen Austausch. Dieser Schulterschluss wird die zahnmedizinische Ausbildung in Deutschland nachhaltig stärken.
Literaturliste
Haladyna T, Rodriguez M (2013). Developing and validating test items. Routledge.
IMPP-Gegenstandskatalog (2026). Gegenstandskatalog für den schriftlichen Teil des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung, 1.2.1 aktualisierte Auflage, Stand: April 2026, www.impp.de/pruefungen/allgemein/gegenstandskataloge.html.
Krebs R (2019). Prüfen mit Multiple Choice - Kompetent planen, entwickeln, durchführen und auswerten. Hogrefe.
Lenzen H, Koop M, Schlasius-Ratter U, Baier W (2024). Konstruktion von Multiple-Choice-Aufgaben (überarbeitet und erweitert von Schmitz U. & Shahla H.). Internes Dokument, IMPP, Mainz.
Schmitz U, Lindner M, Becker J (2024). The importance of the fifth answer option for the evaluation of MCQs. MedEdPublish, 14:213 (doi: 10.21955/mep.1115637.1).
Sridharan K, Sivaramakrishnan G (2025). Less is more? A systematic review and network meta-analysis on MCQ option numbers. BMC Med Educ. 2025 Oct 17;25(1):1430 (doi: 10.1186/s12909-025-08026-5).
ZApprO (2019).Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen vom 8. Juli 2019 (BGBl. I S. 933), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 360), www.gesetze-im-internet.de/zappro/.






