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Telematikinfrastruktur

Der virtuelle Praxisausweis – eine Alternative zur SMC-B

Bisher haben Sie den Praxisausweis ins Kartenterminal gesteckt, jetzt können Sie die physische SMC-B-Karte durch eine digitale Identität ersetzen. © Michail - stock.adobe.com
Christian Pfeifer, Abteilung Telematik der KZBV
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Im digitalen Gesundheitswesen spielt die SMC-B, auch als Praxisausweis bekannt, eine zentrale Rolle. Sie ist der Identitätsnachweis der Praxis, ohne den ein Zugriff auf die TI nicht möglich ist. Bisher wird dafür eine SMC-B im ­Kartenterminal vor Ort benötigt. Mit der neuen HSM-B-Lösung, auch SM-B für TI-Gateway genannt, wird die physische Karte durch eine sicher im TI-Gateway betriebene digitale Identität ersetzt.

Das bisherige Verfahren kennt jede Zahnarztpraxis. Bei der klassischen SMC-B im Kartenterminal muss regelmäßig die PIN eingegeben werden, damit die Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) hergestellt werden kann. Mit der HSM-B ändert sich das. Die Verwaltung der Praxisidentität wird in das TI-Gateway verlagert. Die Rolle der Chipkarte SMC-B übernimmt dort ein Hardware Security Module (HSM). Es verwaltet das kryptografische Schlüsselmaterial, das zusammen mit den Praxisangaben die SM-B bildet. Damit weist sich die Zahnarztpraxis sicher gegenüber der TI aus, ohne eine eigene SMC-B vor Ort einzusetzen.

Hinter der neuen HSM-B-Lösung steckt die Idee, den Zugang zur TI weiter zu vereinfachen. Weil der Nachweis der Praxisidentität automatisiert über das TI-Gateway erfolgt, entfallen wiederkehrende Handgriffe im Praxisbetrieb, vor allem die PIN-Eingabe am Kartenterminal oder der Neustart der Geräte bei Störungen. Von der TI-Anbindung ohne Hardware vor Ort können vor allem mobile Versorgungsangebote und Praxisstrukturen mit mehreren Standorten profitieren. Zudem versprechen die Anbieter kürzere Bereitstellungszeiten.

Die Bestellung bleibt vertraut

Wer eine HSM-B nutzen möchte, kann die bekannten Bestellprozesse nutzen. Angeboten wird sie von den Herstellern, die bereits die SMC-B ausgeben: D-Trust, medisign und in Kürze auch T-Systems, die den Start voraussichtlich für November 2026 planen. Die Antragstellung beginnt weiterhin im Mitgliederportal der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV).

Bevor eine SM-B im TI-Gateway beantragt werden kann, muss die Zahnarztpraxis einen Vertrag und ein Kundenkonto bei einem für den HSM-B-Betrieb zugelassenen TI-Gateway-Anbieter verfügen. Dieser ist in den Antragsprozess direkt eingebunden. Es empfiehlt sich daher, ihn vorab zu kontaktieren, damit die notwendigen Angaben im Antragsprozess vorliegen.

Bedacht werden muss auch, dass die beschriebenen Vorteile der HSM-B mit höheren Kosten einhergehen (derzeit rund 20 Euro im Jahr). Der größte Unterschied zeigt sich nach der Bestellung: Im Briefumschlag steckt keine Karte mehr, auch der separate PIN-Brief entfällt. Stattdessen erhält die Praxis einen Aktivierungscode. Mit ihm wird die HSM-B mit dem TI-Gateway verknüpft und zur Nutzung freigeschaltet (aktiviert). Für den klassischen Eigenbetrieb ist die HSM-B dagegen nicht vorgesehen. Mit einem Einbox-Konnektor lässt sie sich nicht nutzen.

Eine Brücke zur TI 2.0

Die HSM-B ist als Brückentechnologie Teil des schrittweisen Umbaus der TI zur TI 2.0. Gemeinsam mit dem TI-Gateway ermöglicht sie einen TI-Zugang, der mit weniger lokaler Hardware auskommt. Funktionen, die bislang fest an Komponenten in der Praxis gebunden waren, werden im Transformationsprozess zur TI 2.0 zunehmend als zentrale Dienste bereitgestellt. Für Praxen bedeutet das perspektivisch weniger Technik vor Ort und weniger Aufwand für deren Betrieb und Wartung.

Ganz ohne TI-Hardware in der Praxis kommt man allerdings auch mit einer HSM-B noch nicht aus. Die eHealth-Kartenterminals bleiben bis auf Weiteres Bestandteil der Praxis-IT. Sie werden insbesondere für Signaturen mit dem elektronischen Heilberufsausweis (HBA) benötigt. Trotzdem bringt die HSM-B einen spürbaren Fortschritt für alle, die weniger TI-Hardware vor Ort betreiben und sich komfortabler an die TI anbinden möchten.

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