D-Trust

Jetzt eHBA bestellen und Honorarabzug vermeiden

Praxismanagement
Schon seit dem 1. Juli 2021 müssen Zahnärzte per Gesetz in der Lage sein, mit der elektronischen Patientenakte (ePA) zu arbeiten. Das wiederum setzt eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) voraus – und die entsprechende technische Ausstattung.

Um TI-Anwendungen wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte nutzen zu können, brauchen auch Zahnärzte den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Der eHBA ermöglicht außerdem eine qualifizierte elektronische Signatur (QES), mit der Zahnärzte Rezepte, Laborüberweisungen oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital und rechtssicher unterschreiben können. Zudem lassen sich damit Datensätze wie zum Beispiel Notfalldaten oder Medikationspläne anlegen und ändern. 

Die handliche Karte mit ihrer QES ist also nicht nur ein Identitätsnachweis, sondern vereinfacht auch viele Prozesse in den Praxen merklich. Ab der zweiten Jahreshälfte 2022 können Inhaber des elektronischen Heilberufsausweises darüber hinaus den TI-Messengerdienst für die mobile Ad-hoc-Kommunikation nutzen. Zahnärzte können sich auf diesem Weg schnell und unkompliziert miteinander oder mit anderen Leistungserbringern des Gesundheitswesens austauschen.

Zahnmedizinern, die bisher keinen eHBA vorweisen können, droht nach § 341 (6) SGB V der Abzug von einem Prozent ihres Honorars. Das heißt auch: Wer die Karte jetzt noch nicht besitzt, sollte sie umgehend bestellen. Gerade weil der eHBA für den Zugriff auf sensible Informationen berechtigt, ist der Beantragungsprozess streng reglementiert. Zahnärzte beantragen den elektronischen Heilberufsausweis bei der jeweils zuständigen Landeszahnärztekammer. Sie ist der Herausgeber des eHBA und erteilt die Freigabe zur Bestellung. 

Über die Kammer erhalten die Antragsteller eine Vorgangsnummer, mit der sie den Heilberufsausweis bei einem zugelassenen Anbieter bestellen können. Einer von ihnen ist die D-Trust GmbH. Das Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe hat für den eHBA ein eigenes

https://ehealth.d-trust.net/antragsportal/ - external-link-new-window

eingerichtet. Nach erfolgter Bestellung müssen sich Zahnärzte identifizieren und den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag an D-Trust versenden. Die Identifizierung ist nach der Antragstellung in einigen Kammern sowie über die Deutsche Post AG möglich, aber auch vorab direkt in der Praxis durch qualifizierte Mitarbeiter des D-Trust-Partners CGM.  

Mehr Informationen zum eHBA und eine (Video-)Anleitung zur Antragsstellung finden Sie

https://track.adform.net/C/?bn=53335746;gdpr=${gdpr};gdpr_consent=${gdpr_consent_50} - external-link-new-window

Zahnärzte brauchen für die Nutzung der elektronischen Patientenakte einen elektronischen Heilberufsausweis – sonst drohen finanzielle Einbußen.

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