Sicher kommunizieren mit KIM
KIM unterscheidet sich von regulären E-Mail-Adressen Anbietern durch seine Verschlüsselungstechnik und die elektronische Signatur, die den sicheren und geschützten Austausch sensibler medizinischer Daten ermöglichen. Darüber hinaus steht KIM ausschließlich Heilberuflern zur Verfügung. Die Legitimation erfolgt über einen Heilberufsausweis, der über D-TRUST, einem Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, unter
bestellt werden kann. Seit dem 1. Juli 2021 muss jeder Zahnarzt einen solchen Heilberufsausweis vorweisen können. Neben Dokumenten wie dem eHKP (ab 2022) und der eAU (seit 1. Oktober 2021) können auch diagnostische Bilddaten wie beispielsweise vom Röntgen über KIM verschickt werden.
Die CompuGroup Medical (CGM), mit Sitz in Koblenz, zählt zu den Pionieren im Bereich der TI und war unter anderem das erste Unternehmen, welches einen zertifizierten E-Health-Konnektor auf den Markt brachte. Über diese Konnektoren (Hardwarekomponenten), erfolgt die Anbindung an die TI und sie sind somit auch für die sichere Kommunikation über KIM unabdingbar. Mittlerweile zählt das Unternehmen zu den größten KIM-Anbietern in Deutschland und versorgt ärztliche und zahnärztliche Praxen, Apotheken, Physiotherapeuten, Hebammen und Krankenkassen mit den sicheren E-Mail-Postfächern. Ein besonderer Vorteil der CGM KIM-Postfächer ist die Verzahnung mit der Praxissoftware, die CGM ebenfalls bietet. So gelangen die über KIM kommunizierten Informationen –zum Beispiel die Bewilligungen eines eHKP – automatisch in das Praxisinformationssystem und werden dem entsprechenden Patienten zugeordnet.
Aufwand reduzieren, Behandlungsabbrüche verhindern
Die elektronische Kommunikation über KIM ist nicht nur zeitgemäß, sie spart auch Zeit. So müssen Heil- und Kostenpläne nicht mehr manuell erzeugt und an den Patienten übergeben werden, der ihn dann – hoffentlich – an seine Krankenkasse zur Bewilligung weiterleitet. Vielmehr soll der eHKP direkt von der Praxis über KIM elektronisch an die Krankenkasse übermittelt werden. Auf dem gleichen Wege erfolgt die Rückmeldung, entweder als bewilligt, als bewilligt nach Korrektur oder als abgelehnt. Die Patientinnen und Patienten erhalten lediglich eine gekürzte, übersichtliche Version des Plans für ihre Unterlagen. Dieser automatisierte und fast papierlose Prozess spart den Mitarbeitenden an der Rezeption der Zahnarztpraxis in Summe viel Zeit. Außerdem verhindert die direkte Kommunikation mit den Kassen, dass HKPs verloren gehen oder bewusst nicht an die Krankenkasse weitergeleitet werden und es so zum Abbruch einer Behandlung kommt.
Übrigens: Die Umstellung auf die eHKPs ist bereits ab 2022 möglich. Ab 2023 wird die elektronische Kommunikation dann verpflichtend, um so die „Grundsatzvereinbarung über ein elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Leistungsanträge nach den BEMA-Teilen 2 bis 5 gemäß § 87 Abs. 1 Satz 8 SGB V“ zu erfüllen, welche schon 2019 beschlossen wurde.
Verpflichtende Übermittlung der eAU
Bereits seit Oktober 2021 ist der elektronische Versand der eAU über KIM verpflichtend. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt keine „gelben Scheine“ mehr an die Patientinnen und Patienten herausgegeben werden dürfen. Auch hier erfolgt der Informationsaustausch auf direktem Wege mit der Krankenkasse.
Elektronisches Zahnbonusheft
Ein weiteres wichtiges Vorhaben, das mittelfristig über die Telematikinfrastruktur abgebildet wird, ist die die Digitalisierung des Bonusheftes. Dieses wird Teil der elektronischen Patientenakte (ePA). Seit Anfang 2021 haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf die Ausstellung einer ePA durch ihre Krankenkasse. Ab Herbst 2021 müssen nach den Krankenhäusern auch Arzt- und Psychotherapiepraxen ihre medizinischen Daten in der Akte bereitstellen. Erfolgt dies nicht, kommt es zu Honorarkürzungen.
Im Falle des elektronischen Bonusheftes wird es sich so verhalten, dass die Patienten der Zahnärztin oder dem Zahnarzt zunächst einmal den Zugriff auf ihre ePA gewähren müssen. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung ist das Einsehen und Ablegen von Informationen in der ePA möglich. Ist die Freigabe erfolgt, kann der Bonuseintrag als sogenannter Metadatensatz in die Akte überführt werden. Die Überprüfung erfolgt dann wie gehabt über die Krankenkassen.
Das elektronische Bonusheft wird auch ein Pluspunkt für die Patienten sein, die das Heft dann künftig als App auf ihrem Smartphone führen können. Geplant ist auch eine Erinnerungsfunktion für die Nachsorge – ein zusätzlicher Service, den Patientinnen und Patienten sicher zu schätzen wissen. So stärkt die Digitalisierung auch das Arzt-Patient-Verhältnis, da die Behandelten weniger Aufwand haben und mehr Service erfahren.
Gute Aussichten
Die Digitalisierung der zahnärztlichen Prozesse über die Telematikinfrastruktur birgt auch perspektivisch nur Vorteile. Neben der administratorischen Entlastung durch die eAU, dem eHKP und dem geplanten digitale Bonusheft ist auch ein digitaler Implantatausweis als Bestandteil der ePA denkbar. Mit diesem könnte auch nach vielen Jahren und unabhängig von der Praxis genau nachvollzogen werden, welche Implantate verwendet werden, was die Therapie deutlich vereinfacht. Welche Nutzungsszenarien noch möglich werden, wird die Zeit zeigen – die TI ist kein zeitlich begrenztes Projekt, sondern eines, das auf Weiterentwicklung und Fortschritt ausgelegt ist. Um Mehrwertanwendungen wie KIM kommt darum langfristig keine Praxis herum – warum auch, bergen Technologien wie diese doch nur Vorteile für Ärzte und Patienten.
Weitere Informationen zu CGM KIM finden Sie unter
Allgemeine Informationen zur TI finden Sie unter
Die Zukunft der Zahnmedizin ist digital. HKP und AUs sind Beispiele für Dokumente, die künftig ausschließlich über die TI-Fachanwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) kommuniziert werden dürfen.