Versand der eAU über den KIM-Dienst wird ab Oktober verpflichtend
Der neue Standard im Kommunikationswesen trägt den Namen KIM. KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen und ermöglicht den angeschlossenen Institutionen und Akteuren, sicher und auf Standards basierend Informationen und Dokumente über Sektorengrenzen hinweg auszutauschen. Dabei schafft KIM im Gesundheitswesen echte Mehrwerte. Neben der barrierefreien Kommunikation zwischen den Leistungserbringern und Kostenträgern bietet KIM durch die verschlüsselte Kommunikation und die automatische Signierung mit der Institutionskarte (SMC-B) beim Versand die bei der Übermittlung sensibler Patientendaten gebotene Sicherheit.
Zudem wird ab dem 01.10.2021 der Versand der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) an die Krankenkassen gesetzlich verpflichtend. Während aktuell Arbeitgeber mittels des „Gelben Scheins“ von Mitarbeitenden über deren Arbeitsunfähigkeit informiert werden, ändert sich dies in naher Zukunft. Die herkömmliche Art und Weise der Übermittlung wird fortan nicht mehr zulässig sein. Voraussetzung für die Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist hierbei die Anbindung einer Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) zusammen mit einem E-Health- und ePA-Konnektor sowie die Nutzung des KIM-Dienstes.
Damit es zu keinerlei Komplikationen kommt und weiterhin ein reibungsloser Ablauf in den Praxen gewährleistete werden kann, sollten Zahnärztinnen und Zahnärzte daher rechtzeitig die Grundlage schaffen, um an den erforderlichen Diensten teilnehmen zu können. Als Vorreiter in der Digitalisierung des Gesundheitswesens blickt CompuGroup Medical auf weitreichende Erfahrung im Anschluss verschiedenster medizinischen Einrichtungen an die Telematikinfrastruktur zurück und verfügt über die nötige Expertise, um Zahnarztpraxen bei der Umsetzung aktueller und zukünftiger Anforderungen zu begleiten. Sichern auch Sie sich Ihren Zugang zur Telematikinfrastruktur.
Mehr Informationen gibt es
https://kim-shop.cgm.com/?cpc=CGM10 - external-link-new-window
Praxen sollten sich rechtzeitig auf die verpflichtende Übermittlung der eAU an die Krankenkassen vorbereitet.