Urteil des LG Düsseldorf

Medit: Berufung gegen Entscheidung im Patentstreit mit 3Shape

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Am 9. Januar 2020 entschied das Landgericht Düsseldorf, dass der Intraoralscanner i500 von Medit den deutschen Teil eines europäischen Patents von 3Shape A/S verletzt. Das koreanische Unternehmen geht nun gegen dieses Urteil in Berufung.

Zu der Entscheidung im Rechtsstreit um das Patent EP 2 568 870 B1 hatte sich vergangene Woche zunächst 3Shape geäußert,

https://www.zm-online.de/markt/news/detail/3shape-gewinnt-patentrechtsverletzungsklage-gegen-medit/ - external-link-new-window

. Als Konsequenz der Entscheidung des LG Düsseldorf sind zunächst in Deutschland die Vermarktung, der Verkauf und die kommerzielle Nutzung der aktuellen Version des Medit i500 Intraoralscanners als rechtswidrig anzusehen.

Nichtigkeitsklage gegen Patent

Laut Medit beruhe die Entscheidung auf einer „sehr breiten Auslegung“ des Patents, der das Unternehmen widerspricht. Daher werde man gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung einlegen. Gemäß des deutschen Rechtssystems habe das Landgericht die Frage der eigentlichen Gültigkeit des Patents nicht vollständig berücksichtigt. Medit reagiert darauf mit einer separaten Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht. „Mit der nun vom Landgericht angewendeten Interpretation ist Medit überzeugt, dass das Patent nicht gültig ist, sodass die Ansprüche von 3Shape haltlos sind“, heißt es in einer Pressemitteilung von Medit.

Medit gibt zudem an, dass sich das aktuelle Urteil nur auf Medit bezieht und Partnerunternehmen nicht Teil des Rechtsstreits sind. Da 3Shape die bewusste Entscheidung getroffen habe, nur Medit zu verklagen, seien Partner zu keiner der Maßnahmen verpflichtet, die im Verfahren gegen Medit angeordnet wurden.

Anfang Januar entschied das Landgericht Düsseldorf, dass der Intraoralscanner i500 von Medit den deutschen Teil eines europäischen Patents von 3Shape A/S verletzt. Medit geht gegen dieses Urteil in Berufung.

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