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Telematikinfrastruktur: Schnelles Handeln gefragt

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Praxismanagement

Aktuell durchlaufen noch zwei weitere Konnektoren das strenge Zulassungsverfahren der Gematik. Mit dem Ziel, allen medizinischen Einrichtungen die Anbindung an die Telematikinfrastruktur durch die Erstattung kostendeckend anbieten zu können, wurde nach langen Verhandlungen zwischen KZBV und den GKV-Spitzenverbänden die Erstattung der Konnektoren für das 3. und 4. Quartal 2018 nochmal deutlich angehoben. Somit können nun einige spezialisierte Unternehmen eine Lösung für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur anbieten, die durch die Förderung bei Inbetriebnahme im dritten Quartal kostendeckend ist.

Die meisten Praxisverwaltungssysteme sind bereits durch ein Softwaremodul für die Anbindung an die Telematik vorbereitet worden. Einige Softwareanbieter verlangen eine Gebühr für das sogenannte TI-Integrationsmodul. Diese Kosten muss man direkt bei dem Konnektor-Installationsbetrieb in Erfahrung bringen. Die Anbindung an die Telematik wirft in vielen Praxen noch einige Fragen auf. Um einen reibungslosen Ablauf und eine fristgerechte Anbindung zu gewährleisten, muss in der Regel vor der Installation des Konnektors ein TI-Ready Check durch den Konnektor-Installationsbetrieb durchgeführt werden. Im Nachgang wird zusammen mit dem Konnektor-Installationsbetrieb und der Praxis entschieden, welche Maßnahmen noch getroffen werden müssen. Nach aktuellem Stand endet die Frist für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur am 31. Dezember 2018. Die Umsetzung sollte daher zeitnah starten, denn aktuell sind ca. 9000 Zahnarztpraxen angebunden. Somit müssen insgesamt noch ca. 170 000 Praxen (36 000 Zahnarztpraxen und 134 000 Arztpraxen) angeschlossen werden. Insgesamt stehen bundesweit geschätzt ca. 800 IT-Spezialisten für die Inbetriebnahme bis zum Jahresende zur Verfügung. Durch die zu erwartende, hohe Nachfrage in der zweiten Jahreshälfte wird es zu Engpässen bei der Installation kommen. Viele Lieferanten haben Lieferschwierigkeiten. Hier besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.

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