2,5 Prozent mehr für Zahnmedizinische Fachangestellte
Darauf hatten sich die Tarifpartner – der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten (AAZ) – bereits Ende Juni 2017 in Münster geeinigt.
Mit der zweiten Stufe beginnen die Tarifgehälter für vollzeitbeschäftigte Berufseinsteiger in Tätigkeitsgruppe I bei 1.891 Euro. Bei entsprechender Fortbildung kann man bereits in den ersten drei Berufsjahren bis in die Tätigkeitsgruppe V aufsteigen und ein Bruttogehalt von 2.458,50 Euro verdienen.