GKV und KBV einigen sich

565 Millionen Euro mehr für die Ärzte

pr/pm
KBV und GKV-Spitzenverband haben ihre Honorarverhandlungen für 2020 abgeschlossen. Das Ergebnis: Der Orientierungswert steigt um 1,52 Prozent und es gibt mehr Vergütung für Humangenetik und bei Videosprechstunden.

Neben einer Preissteigerung für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen vereinbarten KBV und der GKV-Spitzenverband Verbesserungen für die Vergütung der Humangenetik und von Videosprechstunden. Der sogenannte Orientierungswert, auf dessen Grundlage die Preise für alle vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Leistungen berechnet werden, steigt zum 1. Januar 2020 um 1,52 Prozent. Das entspricht einem Volumen von 565 Millionen Euro.

Außerdem vereinbarten sie, Videosprechstunden finanziell zu fördern. Ab 1. Oktober 2019 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen Ärzten, die Videosprechstunden durchführen, eine Anschubfinanzierung. Diese kann bis zu 500 Euro pro Arztpraxis und Quartal betragen. Die Fördermöglichkeit gilt für zwei Jahre.

NAV-Virchow-Bund: Hoffnung für Reform des EBM

"Es ist gut, dass wir eine Einigung mit unserem Vertragspartner erzielen konnten, zumal die Forderungen anfangs weit auseinanderlagen", kommentierte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV dazu. "Die gemeinsame Selbstverwaltung hat ihre Funktionsfähigkeit unter Beweis gestellt". Auch Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, zeigte sich erfreut, dass trotz schwieriger Verhandlungen mit dem Vertragspartner eine Einigung zur Anpassung der Preise in der ambulanten Versorgung erzielen werden. Ahnis: "Dies stärkt die ambulante Versorgung und ist damit gut für Patienten und Ärzte. Die Selbstverwaltung zwischen Krankenkassen und Ärzten ist der Ort, an dem solche Entscheidungen partnerschaftlich getroffen werden".

Ein geteiltes Echo zum Ergebnis der Honorarverhandlungen kommt von den Fachverbänden. Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des NAV-Virchow-Bundes, sieht in der Einigung trotz eines dürftigen Ergebnisses einen Beweis für die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung. "Der Abschluss kam ohne Anrufung des Erweiterten Bewertungsausschusses und somit ohne einen entsprechenden Schiedsspruch eines Dritten zustande. Dies lässt für die gesetzlich vorgegebene Reform des EBM zum Jahresende hoffen", sagte er.

"Allerdings" so Heinrich weiter, "sind für dieses auf den ersten Blick dürftige Ergebnis die rückläufigen Entwicklungen bei den gesetzlich vorgegebenen Stellgrößen wie Demografie und Morbidität verantwortlich. Umso wichtiger ist es daher, bei der anstehenden EBM-Reform das kalkulatorische Arztgehalt endlich an die reale Vergleichsgröße, nämlich an das inzwischen erzielbare Oberarztgehalt in den Krankenhäusern anzupassen. Hier wurden die Tarifentwicklungen der letzten Jahre leider noch nicht nachvollzogen."

Steigerung bedeutet 466 Euro pro Monat und Praxis

Das Verhandlungsergebnis von 1,52 Prozent auf den Orientierungspunktwert und damit rund 565 Millionen Euro mehr für die knapp 101.000 Praxen in Deutschland bedeuten rund 466 Euro mehr pro Monat und Praxis, rechnet Heinrich weiter vor. "Das ist angesichts der allgemeinen Preisentwicklung, vor allem jedoch hinsichtlich der Personalkosten kein gutes Zeichen. Der Fachkräftemangel hat längst die Praxen niedergelassener Ärzte erreicht."

Presseberichten zufolge kam Kritik auch von Deutschen Hausärzteverband. So sprach dessen Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt gegenüber der Ärzte Zeitung, von einem Tropfen auf dem heißen Stein. Das auf den ersten Blick verhandelte große Plus werde durch steigende Praxiskosten oder die Inflation wieder aufgefressen. Auch der Vorsitzende des Hartmannbundes Dr. Klaus Reinhardt zeigte sich dem Blatt gegenüber skeptisch und sprach von einem von Budgets und Hamsterrad-Mechanismen dominierten System mit vergleichbar kleinen Stellschrauben.

AOK-Bundesverband: Beruhigungspille für die Ärzte

Unterdessen kritisierte der AOK-Bundesverband steigende Preise im Gesundheitswesen, die Leistungen für Versicherten verbesserten sich aber nicht. Der Verbandsvorsitzende Martin Litsch äußerte sich entsprechend in der Rheinischen Post und nannte als Beispiele die Terminservice-Stellen für die Vermittlung von Facharzt-Terminen und die jüngste Gesetzgebung für Apotheker. Bei den Terminservice-Stellen, die zwischen 2019 und 2022 mehrere Milliarden Euro an zusätzlichen Beitragsmitteln kosteten, könne er bisher keinen echten Nutzen für die Versicherten erkennen, sie erzeugten vor allem viel Bürokratie, erklärte er. In der Hoffnung, dass die Ärzte ihren Widerstand gegen die Regelungen aufgeben, erhielten sie zusätzliche Honorare in Höhe von jährlich 600 Millionen Euro als Beruhigungspille, sagte er der Zeitung.

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