Ab August gilt die neue ZFA-Ausbildungsverordnung
Aufgenommen wurden etwa die digitalen Prozesse im Arbeitsalltag und der Umgang mit dem Datenschutz. Auch Anpassungen an die Hygienemaßnahmen und die Aufbereitung und Freigabe von Medizinprodukten sind Teil der neuen Verordnung. Nicht zuletzt sind Umweltschutz und Nachhaltigkeit enthalten. Neu ist auch die gestreckte Abschlussprüfung für die Auszubildenden. Berücksichtigt werden auch die neuen demografischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Es gibt Keine Zwischenprüfung mehr
Die Ausbildungsprüfung ist ab dem neuen Ausbildungsjahr gestreckt und besteht dann aus zwei zeitlich aufeinanderfolgenden Teilen. Im Anschluss gilt die Prüfung als bestanden. Die Zwischenprüfung entfällt. Der erste Teil der Prüfung kann für sich genommen weder „bestanden“ noch „nicht bestanden“ werden. Erzielte Leistungen bleiben bestehen.
Insgesamt soll der Beruf mit der Novellierung attraktiver und die berufliche Handlungsfähigkeit verbessert werden. Alles zur novellierten Ausbildungsverordnung lesen Sie hier in einem Übersichtsbeitrag .
Die Modernisierung der Ausbildungsordnung erfolgte nach 21 Jahren Bestand in Zusammenarbeit mit dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VmF), ver.di, der Bundeszahnärztekammer und den zuständigen Institutionen und Bundesministerien.