Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung informiert

Ab heute gibt es drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für GKV-versicherte Kleinkinder!

ck/pm
Ab heute stehen gesetzlich krankenversicherten Kleinkindern zwischen dem 6. und vollendeten 33. Lebensmonat drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen zur Verfügung.

Die Untersuchungen, die bei den Ursachen frühkindlicher Karies (Early Childhood Caries, kurz ECC) ansetzen, beinhalten unter anderem die eingehende Untersuchung des Kindes, die Beratung der Eltern und eine Anleitung zum täglichen Zähneputzen beim Kleinkind.

Dazu haben Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat jetzt Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack zweimal je Kalenderhalbjahr in der Zahnarztpraxis. Alle Eltern sollten mit ihren Kindern die neuen Untersuchungen ab 1. Juli 2019 möglichst regelmäßig wahrnehmen.

Der GKV-Leistungskatalog war zunächst im Januar - auf maßgebliches Betreiben der KZBV als stimmberechtigte Trägerorganisation im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) - um die zusätzlichen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen erweitert worden. Im April hatten KZBV und GKV-Spitzenverband dann sowohl bei der fachlichen Ausgestaltung der Leistungen als auch bei der Vergütung der neuen Gebührenpositionen für Vertragszahnärzte eine Einigung im Bewertungsausschuss erzielt. Die Übereinkunft gewährleistet, dass die Vertragszahnärzteschaft die neuen GKV-Leistungen jetzt ab 1. Juli in der bundesweiten Versorgung auch wirtschaftlich erbringen kann.

Erstmals sind Kleinkinder unter drei Jahren einbezogen

Mit den zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen werden gesetzlich krankenversicherte Kleinkinder unter drei Jahren erstmals in das umfassende zahnärztliche Präventionsangebot einbezogen.

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