Abbau von Sektorengrenzen kann Patientenversorgung verbessern
Pro Kopf der Bevölkerung sind in Deutschland zwei- bis dreimal so viele Ärzte tätig wie in vergleichbaren Ländern – das ließe „erhebliche Effizienzeinbußen im deutschen Gesundheitssystem“ vermuten, sagte Prof. Dr. med. Markus M. Lerch, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) 2021/2022 und Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des LMU Klinikums München, auf der Jahrespressekonferenz der DGIM am 17. Februar 2022.
Eine Ursache für die Effizienzverluste sieht Lerch in der Trennung zwischen der ambulanten Versorgung und der stationären Versorgung in Krankenhäusern: „Nicht nur arbeiten beide Systeme in komplett getrennten Budgets, sondern auch unter den Vorgaben unterschiedlicher Rechtsordnungen für den ambulanten und stationären Sektor. Der überwiegenden Zahl der Krankenhäuser ist es nicht gestattet, sich an der ambulanten Versorgung zu beteiligen und umgekehrt hat die überwiegende Zahl der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, insbesondere auch der niedergelassenen Fachärzte, keine Belegungsrechte für ihre Patienten im Krankenhaus.“
Als eine Lösung des Problems fordert Lerch die „konsequente Ambulantisierung von zur Zeit stationär erbrachten Leistungen“. Das erfordere zwei Änderungen:
„die Zulassung von Krankenhäusern für ambulante Eingriffe mit höheren Erstattungsbeträgen für diese Eingriffe, um die Vorhaltungen für die höheren Risiken, die höhere Komplexität und die erforderliche Nachüberwachung sicherzustellen" und
„die Umwandlung nicht wirtschaftlicher Krankenhäuser in intersektorale Versorgungszentren, die diese Leistungen erbringen können, die Versorgung in der Fläche sicherstellen und für ambulant tätige Ärzte attraktive Arbeitsbedingungen schaffen.“
Sollte es in den nächsten Jahren nicht zu einer Integration über Sektorengrenzen hinweg kommen, so wird nach Lerch die „Schere zwischen den Ansprüchen an die Versorgungssicherheit und den finanzierbaren Budgets immer größer werden“.
Die DGIM fordert denn auch den Abbau regulatorischer Schranken zwischen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und dem Krankenhaussektor. Auch die bislang bestehenden restriktiven Regelungen „zum Austausch von Behandlungsdaten oder unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten erschweren Abläufe in der Patientenversorgung unnötig“ erklärt die Fachgesellschaft.
Eine Alternative zum aktuellen Vergütungssystem könnten beispielsweise sogenannte Regionalbudgets sein, aus denen die Leistungen sowohl der Niedergelassenen als auch der Krankenhäuser einer Region finanziert werden. „Um eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung überall in Deutschland zu gewährleisten, brauchen wir dringend Finanzierungsmodelle, die eine Integration ambulanter und stationärer Versorgung ohne ökonomische Grenzen erlauben“, resümiert Prof. Dr. med. Georg Ertl, Internist und Kardiologe aus Würzburg sowie Generalsekretär der DGIM.