Nachverhandlung zur TI-Finanzierungsvereinbarung

Absenkung der Konnektorpauschale ist vom Tisch

pr/KZBV
Die vom GKV-Spitzenverband rückwirkend zum 1. Juli 2019 geforderte Absenkung der Konnektorpauschale im Rahmen der TI-Finanzierungsvereinbarung ist für die Zahnärzte abgewendet.

In Verhandlungen auf Vorstandsebene hat es die KZBV erreicht, dass die geltenden Pauschalen für den Konnektor zum Anschluss der Praxen bis zum Ende des Jahres nicht verändert werden. Erst ab dem 1. Januar 2020 gelten neue Pauschalen für den E-Health-Konnektor (1.380 Euro), das stationäre E-Health-Kartenterminal (535 Euro) sowie die SMC-B (465 Euro).

<image xmlns:ns5="http://www.w3.org/1999/xlink" seo-title="" alt-text="" aspect-ratio="16-9" ns5:href="censhare:///service/assets/asset/id/166136" ns5:role="censhare:///service/masterdata/asset_rel_typedef;key=actual."/>

Dr. Karl-GeorgPochhammer |

Darchinger

Die Komplexitätszuschläge für größere Praxen fallen weg. Außerdem sind Sonderregelungen für bereits bestellte, jedoch noch nicht installierte Konnektoren vereinbart worden. Die Pauschale in Höhe von 1.547 Euro wird auch für Konnektoren gewährt, die nach dem 31. Dezember 2019 erstmalig genutzt werden, aber bereits vor dem 1. Oktober 2019 bestellt worden sind. Ausschließlich für diese Praxen besteht ein Anspruch auf Updatekosten gemäß § 2 Abs. 1 Anlage 11c Bundesmantelvertrag Zahnärzte (BMV-Z) in Höhe von 380 Euro.

Rund 80 Prozent der Praxen sind angeschlossen

Der GKV-Spitzenverband ist vor Abschluss des bundesweiten Rollouts zur Einführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) mit der Forderung an die KZBV herangetreten, die Finanzierungsvereinbarung rückwirkend dahingehend zu verändern, dass einzelne Pauschalen abgesenkt werden sollen. Auch im ärztlichen Bereich haben die  KBV und der GKV-Spitzenverband eine Einigung zur TI-Finanzierungsvereinbarung erzielt. In den Verhandlungen hatte der GKV-Spitzenverband zunächst eine Absenkung der Erstattungspauschalen rückwirkend zum 1. Juli verlangt und zur Durchsetzung seiner Forderung das Schiedsamt angerufen. Das ist jetzt ebenfalls vom Tisch.

Der weit überwiegende Teil der Zahnarztpraxen ist bereits an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Anfang August 2019 waren es rund 80 Prozent der Praxen. Werden zudem die in den KZVen eingegangenen Nachweise von Zahnarztpraxen zur vertraglichen Vereinbarung der Ausstattung berücksichtigt, ergibt sich ein Anteil von rund 85 Prozent der Zahnarztpraxen, die entweder an die TI angebunden sind oder aber die Ausstattung bestellt haben.

Gemeinsam mit der KZV Sachsen hat die KZBV einVideo zur Anbindung an die TIveröffentlicht. Weitere Informationen stellt die KZBV in ihrer Praxisinformation"Anbindung an die Telematikinfrastruktur"und fortlaufend aufihrer Websitezur Verfügung

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.