Neue Coronavirus-Impfverordnung

Ärzte erhalten sechs Euro für ein Impfzertifikat

pr
Ab Montag tritt die neue Impfverordnung in Kraft: Darin ist auch die Vergütung für das Ausstellen von digitalen Impfausweisen geregelt: Es gibt sechs Euro je Zertifikat für die Impfung in eigener Praxis.

Ab dem 7. Juni tritt die geänderte Coronavirus-Impfverordnung in Kraft – neu sind Impfzertifikate und die Aufhebung der Priorisierung. Betriebs- und Privatärzte werden in die Impfkampagne einbezogen. Und wer gegen COVID-19 geimpft ist, soll demnächst einen zusätzlichen Impfnachweis erhalten können – ausgestellt in einer Arztpraxis, durch Betriebsärzte, in Impfzentren oder nachträglich auch in einer Apotheke.

6 Euro für die Impfung in eigener Praxis

Mit der Verordnung wurde die Vergütung für das Ausstellen solcher Zertifikate festgelegt. Bei Patienten, die in der eigenen Praxis geimpft wurden, erhalten Vertragsärzte sechs Euro je Zertifikat für die erste und für die zweite Impfung, Wird das Zertifikat (QR-Code) direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) ohne nochmalige Eingabe der Daten erstellt, beträgt die Vergütung jeweils zwei Euro. Dies gilt auch nachträglich für erstmalig auszustellende Impfzertifikate und bei Abhandenkommen einer bereits erstellten Ausfertigung, meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

18 Euro für den Prüfungsaufwand

Ärzte können Impfzertifikate auch für Personen ausstellen, die in deren Praxis nicht geimpft wurden. Um Missbrauch zu vermeiden, sieht die Verordnung für den größeren Prüfungsaufwand 18 Euro je Zertifikat vor. Erstellt die Praxis das Zertifikat für die Erst- und für die Zweitimpfung einer Person in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang, erhält sie für das zweite Zertifikat sechs Euro.

Das Ausstellen der Impfzertifikate soll direkt aus dem PVS möglich sein, teilt die KBV mit. So können die dokumentierten Patientendaten aus dem PVS für das Zertifikat genutzt und eine nochmalige Erfassung der Daten vermieden werden.

PVS-Update ist Ärzte kostenfrei

Die Bundesregierung hat in einer Ausschreibung die PVS-Hersteller aufgefordert, mit dem Software-Update Ende Juni – spätestens jedoch zum 12. Juli – ein entsprechendes Software-Modul bereitzustellen. Das Zertifikat-Modul soll den Arztpraxen kostenfrei zur bestehenden Lizenz im Rahmen des PVS-Vertrags zur Verfügung gestellt werden. Die Finanzierung übernimmt der Bund. Die Software-Hersteller sollen die Praxen über die Anwendung informieren.

Auch das RKI bietet eine Lösung

Die KBV weist darauf hin, dass als weitere Lösungen zur Generierung solcher Zertifikate zum Beispiel auch ein kostenloser Service des Robert Koch-Instituts (RKI) bereitsteht. Der Impfzertifikatsservice ist eine Web-Anwendung für Impfzentren, Arztpraxen und Apotheken. Damit können autorisierte Personen digitale Impfzertifikate für die Corona-Impfung ausstellen. Dafür müssen die Daten wie Name der Person, Geburtsdatum, Impfstoff, Impfdosis und Impfdatum zunächst manuell nach der Anmeldung in ein Online-Formular eingegeben werden, bevor der QR-Code erstellt werden kann. Mehr dazu hier .

Kampagne zum Impfengagement der Ärzte

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