Ärzte lehnen geplante Zugriffsrechte der Kassen auf Patientendaten ab
Bei der gestrigen Anhörung nahmen Ärzte, Krankenkassen und weitere Verbände Stellung zum überarbeiteten Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), den das Bundesgesundheitsministerium am 7. Mai vorgelegt hatte.
Vertrauensverhältnis könnte beeinträchtigt werden
Aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) „überschreiten die im Gesetz vorgesehenen Einsichtsmöglichkeiten für gesetzliche Krankenkassen in die elektronische Patientenakte (ePA), die Möglichkeit zur Erhebung personenbezogener Daten der Versicherten bei anderen Stellen sowie darauf aufbauende Verhaltenshinweise deutlich die Grenze des Zumutbaren und konterkarieren eine sinnvolle medizinische Nutzung der Daten“. Dadurch werde nicht nur in inakzeptabler Weise in die Privatsphäre der Versicherten eingegriffen, sondern es beeinträchtige auch erheblich das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten, heißt es in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf.
Auch die Bundesärztekammer (BÄK) sieht insbesondere Vorschläge kritisch, die das Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten mit ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten nachhaltig beeinträchtigen könnten, teilte die BÄK am Montag mit. Vor diesem Hintergrund seien insbesondere der vorgesehene Einbezug von Daten aus der ePA sowie erweiterte Analysen in sogenannten „Reallaboren“ umso mehr abzulehnen.
Einordnung individueller Gesundheitsrisiken ist originär ärztliche Aufgabe
Bereits am Wochenende hatte der 130. Deutsche Ärztetag das Vorhaben der Bundesregierung abgelehnt, Krankenkassen die Aufgaben zu übertragen, Daten ihrer Versicherten, auch die aus der elektronischen Patientenakte, individuell auszuwerten und ohne Rückkopplung mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten auf die Betroffenen zuzugehen.
Die Identifikation und Einordnung patientenindividueller Gesundheitsrisiken sei nicht Aufgabe der Krankenkassen, sondern eine originär ärztliche Aufgabe, hieß es. Diese müsse auch weiterhin im Behandlungskontext und unter Einbezug ärztlichen Sachverstands wahrgenommen werden.
Hausärzte fordern Einbindung der hausarztzentrierten Versorgung
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) monierte ebenfalls „die deutlich erweiterten Datenzugriffs- und Analysemöglichkeiten für Krankenkassen“. Zudem wies der Verband in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf darauf hin, dass es ein Ziel des Gesetzes sei, „wesentliche technische Voraussetzungen für die Vorbereitung eines digital gestützten Primärversorgungssystems zu schaffen“. Dabei muss die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) laut dem Verband eine zentrale Rolle einnehmen.
„Die HZV ist als verlässlicher Knotenpunkt der Primärversorgung zwingend mit weiteren Leistungsbereichen und neuen digitalen Angeboten zu verknüpfen“, forderte der Verband. Er sieht daher die im Gesetz vorgesehen Regelungen zum digitalen Versorgungseinstieg ohne Einbindung der HZV kritisch – zum Beispiel über die ePA-App zu einer Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen.
AOK-Bundesverband will schnelle Umsetzung
Der AOK-Bundesverband begrüßte, „dass in den Apps der gesetzlichen Krankenkassen künftig die gesamte Versorgungskette von der Ersteinschätzung über die Terminbuchung bis zur elektronischen Überweisung abgebildet werden soll“. Allerdings gebe es für den „breiten Einsatz im Rahmen des geplanten Primärversorgungssystems“ noch „grundlegenden Klärungs- und Weiterentwicklungsbedarf“. Das betreffe etwa die Anforderungen an die digitale Bedarfseinschätzung.
Offen sei, „in welcher Geschwindigkeit, in welcher Form und mit welcher Verbindlichkeit ein solches System umgesetzt werden soll“. Die AOK-Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann störte sich zudem an dem „Plan, der gematik zusätzliche Aufgaben und Kompetenzen zu geben, ohne dass diese Aufgaben klar abgegrenzt werden“.
Das GeDIG soll laut dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die technischen Voraussetzungen für die Vorbereitung eines digital gestützten Primärversorgungssystems schaffen. Auch die ePA soll weiterentwickelt werden.
Ziel ist außerdem, Gesundheitsdaten für Versorgung, Steuerung und Forschung nutzbar zu machen. Den Krankenkassen soll ermöglicht werden, in sogenannten Reallaboren kontrolliert und zeitlich befristet die Analyse von Versichertendaten für das Erkennen individueller Gesundheitsrisiken und gezielte Präventionsangebote zu erproben. Zudem sollen mit Zustimmung der Versicherten künftig zugelassene Gesundheits-Apps (Diga) auf ePA-Daten zugreifen dürfen, um das Telemonitoring zu erleichtern.
Darüber hinaus beinhaltet der Gesetzentwurf Vorgaben, die das deutsche Gesundheitswesen fit machen sollen für den grenzüberschreitenden Datenaustausch im entstehenden europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). Im Juni soll das Bundeskabinett den Gesetzentwurf verabschieden.


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