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130. Deutscher Ärztetag in Hannover

Das sind die Beschlüsse und Forderungen des Ärzteparlaments

ao
Politik

Der 130. Deutsche Ärztetag hat den Gesetzgeber aufgefordert, die Niederlassung zu stärken, medizinische Diagnostikangebote in Drogerien zu verbieten und das Gesundheitswesen besser auf Krisen vorzubereiten.

Weiterhin ging es um Maßnahmen gegen Machtmissbrauch im ärztlichen Arbeitsumfeld sowie um eine bessere Regulierung von Künstlicher Intelligenz in der Medizin.

Die Zukunft der Niederlassung sichern

Die Delegierten riefen in einem Beschluss dazu auf, die Niederlassung als tragende Säule der ambulanten Versorgung in allen laufenden Reformvorhaben konsequent zu berücksichtigen. Nötig seien eine gezielte Nachwuchsförderung, die Stärkung der Weiterbildung in der Praxis sowie geeignete Finanzierungs- und Übergabeinstrumente.

Die Rahmenbedingungen für die ärztliche Niederlassung müssten überprüft und weiterentwickelt werden. Auch zukünftige Generationen von Ärztinnen und Ärzten müssten eine realistische Perspektive haben, fachärztliche Einzel- oder Gemeinschaftspraxen zu gründen oder zu übernehmen und wirtschaftlich tragfähig zu führen. Nur so könne die wohnortnahe ambulante Versorgung im Rahmen der laufenden Umstrukturierung des ambulanten Sektors gesichert werden.

iMVZ regulieren

In diesem Zusammenhang erneuerte der Ärztetag auch seine Forderung nach einer gesetzlichen Regulierung investorenbetriebener medizinischer Versorgungszentren. Dazu gehörten räumliche und fachliche Gründungsbeschränkungen, ein verpflichtendes Trägerregister sowie transparente Inhaber- und Beteiligungsstrukturen.

Diagnostikangebote in Drogerien unterbinden

Medizinische Diagnostikangebote in Drogeriemärkten und anderen Gewerbebetrieben sind aus Sicht der deutschen Ärzteschaft ein Risiko für Patientinnen und Patienten. Der 130. Deutsche Ärztetag hat den Gesetzgeber daher aufgefordert, derartige Angebote zu unterbinden. Sie lieferten lediglich isolierte Momentaufnahmen ohne medizinischen Kontext. Dies könne Menschen unnötig verunsichern oder sie in falscher Sicherheit wiegen.

„Eine ärztliche Behandlung geht weit über das Ablesen einzelner Messwerte hinaus“, begründeten die Delegierten ihre Forderung. Sie warnten vor der Gefahr einer Kommerzialisierung medizinischer Diagnostik ohne hinreichende Indikationsstellung.

Hinzu komme, dass diese neuen Gesundheitsdienstleistungs­modelle im Gegensatz zu Arztpraxen weder personell noch räumlich auf medizinische Notfälle oder akute Komplikationen vorbereitet sind. Arztpraxen böten dagegen ein sicheres Umfeld für medizinische Beratung und Behandlung.

Das Gesundheitssystem krisenfest machen

Die Ärztevertreter forderten den Gesetzgeber auf, klare rechtliche Grundlagen für ein krisenfestes Gesundheitssystem zu schaffen. Die Vorbereitung dürfe sich nicht auf den Bündnis- oder Verteidigungsfall beschränken, sondern müsse auch Pandemien, Naturkatastrophen und Schädigungen der kritischen Infrastruktur einbeziehen.

„Die Stärkung der Resilienz des Gesundheitssystems muss als Ziel in allen gesetzgeberischen Vorhaben im Gesundheitswesen berücksichtigt werden“, stellten die Ärztinnen und Ärzte fest. Das geplante Gesundheitssicherstellungsgesetz müsse ohne Verzögerungen verabschiedet werden.

Darüber hinaus müssten Reformvorhaben im Bereich der Krankenhausversorgung, der Notfallversorgung und der Primärversorgung auf den Aufbau resilienter Strukturen und Prozesse ausgerichtet werden, heißt es in dem Beschluss weiter.

Auf Bundesebene sei ein Lagezentrum Gesundheit einzurichten. Um die Versorgung auch in der Krise sicherzustellen, müssten ausreichende Kapazitäten in allen Bereichen des Gesundheitswesens vorgehalten und kritische Infrastrukturen besser vor Angriffen geschützt werden.

Zur Stärkung der Klimaresilienz müssten Klimaschutz und Klimaanpassung konsequent umgesetzt werden. Dazu gehöre die Finanzierung klimafreundlicher Investitionen in die bauliche Infrastruktur. Außerdem seien verbindliche Hitzeschutzpläne, ein bundesweites Hitzealarmsystem sowie effektive soziale Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen erforderlich, so der Ärztetag.

Gegen Machtmissbrauch im Gesundheitswesen vorgehen

Der Ärztetag betonte die Notwendigkeit, verbindliche Maßnahmen zur Prävention, Erkennung und Sanktionierung von Machtmissbrauch im ärztlichen Arbeitsumfeld durch die Selbstverwaltung zu entwickeln und umzusetzen.

Insbesondere im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung seien transparente, standardisierte und überprüfbare Strukturen zu schaffen, die Abhängigkeiten reduzieren und die Rechte von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung stärken. Darüber hinaus sollen Themen wie Machtmissbrauch und Diskriminierung verbindlich in die ärztliche Fortbildung integriert werden, um frühzeitig zu sensibilisieren und präventiv entgegenzuwirken.

Zugleich appellierte der Ärztetag an den Gesetzgeber, den Schutz vor sexualisierter Belästigung und Diskriminierung ausdrücklich im Arbeitsschutzrecht zu verankern, sodass entsprechende Risiken verpflichtender Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung werden.  

Besondere Brisanz erhielt das Thema, da mehrere Medizinstudentinnen während des Ärztetags selbst übergriffiges Verhalten angeprangert hatten. „Kommentare über unser hübsches Auftreten sind unangebracht. Kommentare über unsere Ausschnitte sind unangebracht. Hände auf Rücken und Gesäßen sind unangebracht“, erklärten sie am vergangenen Freitag vor den Delegierten des Ärzteparlaments. Zusätzlich habe es Einladungen auf Hotelzimmer gegeben. Die betroffenen Frauen stellten klar, dass es sich nicht um Einzelfälle gehandelt habe, sondern um ein systemisches Problem. Ein solcher Umgang sei „nicht nur respektlos, sondern absolut inakzeptabel“.

Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt stellte daraufhin klar, dass Grenzüberschreitungen und sexualisierte Gewalt – ob verbal oder körperlich – den Werten des ärztlichen Berufs fundamental widersprechen. Der Vorstand der Bundesärztekammer stelle sich dieser Problematik und werde klare Compliance-Vorgaben sowie umfassende Schutzkonzepte entwickeln, kündigte er an.

KI-Anwendungen in der Medizin besser regulieren

KI-Anwendungen sollten vor ihrem Einsatz in der Medizin durch unabhängige klinische Studien geprüft werden. Gesetzgeber, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie Fachgesellschaften, Forschungsinstitute und Hersteller von KI-Anwendungen wurden aufgefordert, sich für die Durchführung von prospektiven und methodisch hochwertigen klinischen Studien einzusetzen.

In den Studien sollte untersucht und dargelegt werden, wie die KI in klinische Entscheidungsprozesse eingebunden ist, welchen Einfluss sie auf ärztliche Entscheidungen hat und welche Risiken durch Fehlinterpretation, Übervertrauen oder Automationsbias bestehen. Zusätzlich sollten aus Sicht der Ärzteschaft praxisnahe Handlungs- und Bewertungsleitfäden sowie standardisierte Prüfkriterien für Ärztinnen und Ärzte entwickelt werden.

Der Ärztetag hat den EU-Gesetzgeber in einem weiteren Beschluss aufgefordert, bei der derzeit stattfindenden Überarbeitung der EU-Medizinprodukteverordnung und der EU-Verordnung über KI die beschlossenen Standards zum Schutz von Patientinnen und Patienten nicht auszuhöhlen. Dies gelte insbesondere für das Erfordernis der menschlichen Aufsicht für alle Hochrisiko-KI-Systeme.

Betriebsstabilität der TI sicherstellen

Außerdem kritisieretn die Ärztinnen und Ärzte die mangelnde Stabilität und eingeschränkte Funktionalität der Telematikinfrastruktur (TI) und ihrer Anwendungen, insbesondere der elektronischen Patientenakte (ePA). Die gematik müsse stärker auf eine höhere Betriebs- und Systemsicherheit hinwirken. Notwendigenfalls müsse der Gesetzgeber dafür ihre Befugnisse erweitern.

Zudem forderten die Delegierten, die Komplexität des Systems zu verringern, etwa durch die Ablösung der wartungsintensiven Konnektoren. Außerdem müsse die Weiterentwicklung der TI hin zur TI 2.0 forciert werden. Durch veränderte Verantwortungsbereiche könnten neue Haftungsrisiken entstehen. Diese dürften jedoch nicht auf Ärztinnen und Ärzte verlagert werden, so der Ärztetag.

Das Potenzial der ePA bleibe nach wie vor weitgehend ungenutzt. Um das zu ändern, forderte der Ärztetag, zügig die nächsten Entwicklungsschritte anzugehen und Funktionalitäten der ePA, die einen direkten Nutzen für die Patientenversorgung bieten, zeitnah umzusetzen. Realisiert werden müssten baldmöglichst ein erweitertes digitales Medikationsmanagement, der Impfausweis, die Labordatenübermittlung und die Volltextsuche in der ePA.

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