Diese Beschlüsse fasste die Ärzteschaft in Hannover
Mit dem geplanten „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) möchte die Bundesregierung Krankenkassen ermächtigen, Daten ihrer Versicherten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) individuell auszuwerten. Das lehnte der Ärztetag ab.
Die Identifikation patientenindividueller Gesundheitsrisiken sei nicht Aufgabe der Krankenkassen, „sondern eine originär ärztliche Aufgabe. Diese müsse auch weiterhin im Behandlungskontext und unter Einbezug ärztlichen Sachverstands wahrgenommen werden“, betonten die Abgeordneten in einem entsprechenden Beschluss.
Ärzteparlament fordert Revision der GKV-Finanzreform
Bereits bei der Eröffnung der viertägigen Veranstaltung kritisierten die Spitzen von Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz scharf. Mit einem entsprechenden Beschluss untermauerte das Ärzteparlament diese Kritik und forderte den Gesetzgeber auf, den Gesetzestext zu überarbeiten.
Die Ärzteschaft sei Einsparungen im Gesundheitswesen gegenüber aufgeschlossen, beteuerten die Delegierten – „aber nur unter der Bedingung einer gerechten Lastenverteilung“. In diesem Sinne forderten sie den Bund auf, versicherungsfremde Leistungen der GKV – insbesondere für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld – vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren.
Zudem forderten sie, die geplante Streichung der Vergütungselemente des Terminservice- und Versorgungsgesetzes zurückzunehmen, um Facharzttermine nicht weiter zu verknappen.
Eine ausschließliche Orientierung der Ausgaben an der Entwicklung der reduzierten Grundlohnrate sei nicht effektiv, mahnten die Delegierten an. „Statt eines reinen Spargesetzes ist eine echte Reform erforderlich“, schreiben sie in ihrem Beschluss.
Neben kurzfristig wirksamen Sofortmaßnahmen müsse es mittelfristig wirksame Strukturreformen für mehr Patientenorientierung und Effizienz geben. Entscheidend seien darüber hinaus eine „nachhaltig wirksame Stärkung und Neuausrichtung der Präventionspolitik“.
Änderungen bei oralchirurgischer Weiterbildung
Der Ärztetag verabschiedete umfangreiche Änderungen in der ärztlichen Weiterbildung. So wurden die Anrechnung oralchirurgischer Weiterbildungszeiten auf die Facharztweiterbildung Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie sowie die Anrechnung von Unterbrechungen auf die Weiterbildung angepasst.
Mit der Neustrukturierung der allgemeinen und für alle Facharztweiterbildungen verbindlichen Inhalte will die BÄK einen neuen Kurs einschlagen. Insbesondere sollen zentrale ärztliche Haltungen und Rollen, etwa in Kommunikation und Teamarbeit, künftig stärker in den Fokus der Weiterbildung rücken. Sie seien „keine Beigabe zur Fachlichkeit, sondern fester Bestandteil ärztlicher Identität“.
Kinder vor Passivrauchen schützen
Eine Bundesratsinitiative fordert, dass in Autos nicht mehr geraucht werden darf, wenn Kinder und Jugendliche mitfahren. Der Ärzetag hat den Gesetzentwurf der Länderkammer zum „Verbot der Passivrauchexposition“ mit einem eigenen Beschluss unterstützt.
„Gesundheitsschäden durch Tabakrauch auch bei indirekter Inhalation sind allgemein bekannt und wissenschaftlich gut belegt“, heißt es darin zur Begründung. Der Gesetzgeber soll im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens auch die Passivdampfinhalation durch Vapen prüfen.
Nikotin- und Alkoholprävention ausbauen
Kritik übte die Ärzteschaft hingegen daran, dass der Staat bei legalen Suchtmitteln wie Alkohol und Nikotinprodukten hinter seinen regulatorischen Möglichkeiten zurückbleibe. Die Nikotinprävention etwa könne durch ein vollständiges Werbeverbot, deutliche Steuererhöhungen sowie ein Verbot von Aromastoffen in E-Zigaretten verbessert werden. Das sogenannte „begleitete Trinken“ für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren gehört aus Sicht der Ärztinnen und Ärzte abgeschafft.
Beim Umgang mit Medizinal-Cannabis pochten die Delegierten vor allem darauf, dass Patientinnen und Patienten im Rahmen der Behandlung mit Cannabisblüten mindestens einmal pro Quartal in der Arztpraxis vorstellig werden müssen.


169
169

