Sie wurden erfolgreich abgemeldet!

Reaktion auf datenschutzrechtliche Lücken

Justizministerium plant stärkeren Schutz für ePA-Daten

nb
Politik
Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen künftig unter den Beschlagnahmeschutz der Strafprozessordnung fallen. Das Bundesjustizministerium reagiert damit auf Forderungen von Ärzteschaft, die vor rechtlichen Unsicherheiten und möglichen Eingriffen in das Arzt-Patienten-Verhältnis gewarnt hatte.

Künftig soll ausdrücklich geregelt werden, dass Inhalte der ePA bei polizeilichen Ermittlungen nicht beschlagnahmt werden dürfen. Damit reagiert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf Forderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Bundesärztekammer (BÄK) und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die zuvor auf datenschutzrechtliche Lücken hingewiesen hatten.

Bisher gilt nur ein Beschlagnahmeverbot für die elektronische Gesundheitskarte

Hintergrund ist eine bislang ungeklärte Rechtslage: Während die elektronische Gesundheitskarte bereits unter das Beschlagnahmeverbot nach Paragraf 97 der Strafprozessordnung fällt, existiert für die ePA bislang keine eindeutige gesetzliche Regelung.

Zwar wird teilweise die Auffassung vertreten, dass der bestehende Schutz auch die ePA umfasst. Aus Sicht von KBV, BÄK und BPtK ist diese Interpretation jedoch mit erheblichen Rechtsunsicherheiten verbunden.

Die drei Verbände sehen insbesondere ein strukturelles Problem darin, dass die Daten der ePA in der Regel nicht bei Ärztinnen und Ärzten oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gespeichert werden, sondern bei den gesetzlichen Krankenkassen als Anbieter der ePA.

Krankenkassen seien jedoch keine „mitwirkenden Personen“ im Sinne der Strafprozessordnung, da sie die ePA aufgrund eines eigenen gesetzlichen Auftrags bereitstellen und nicht im Rahmen der ärztlichen Behandlungstätigkeit mitwirken.

Diese Situation berge nach Auffassung der Berufsorganisationen die Gefahr, dass der verfassungsrechtlich gebotene Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten sowie Ärzten und Psychotherapeuten im digitalen Raum gefährdet werde.

Ministerium will Beschlagnahmeschutz nun ausweiten

Bereits im vergangenen Jahr hatten sowohl der Deutsche Ärztetag als auch der Deutsche Psychotherapeutentag eine eindeutige Ausweitung des Beschlagnahmeschutzes auf die ePA-Daten gefordert.

In einem Schreiben an die drei Spitzenorganisationen kündigte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig nun an, gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium an einer gesetzlichen Regelung zu arbeiten. Ziel sei es, klarzustellen, dass die in der ePA gespeicherten Daten ausdrücklich dem Beschlagnahmeschutz unterliegen.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.

Zum Seitenanfang springen