Neues Digitalgesetz soll Gesundheitsdaten besser nutzbar machen
Mit dem neuen Gesetz will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter vorantreiben. Ein vorläufiger Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) liegt den zm vor.
Dem Entwurf zufolge sollen die Krankenkassen für eigene Präventionsangebote künftig eigene Gesundheitsdaten erheben und auf mehr Versichertendaten als bisher zugreifen dürfen – auch in der elektronischen Patientenakte (ePA).
„Die Krankenkassen dürfen Sozialdaten anonymisieren, um die so anonymisierten Daten weiter zu verarbeiten oder diese an Dritte zu übermitteln“, heißt es im Gesetzentwurf. Allerdings soll das nur gestattet werden, wenn es „zur Förderung der gesetzlichen Aufgaben der Krankenkassen oder weiterer im Sozialgesetzbuch geregelter Stellen erfolgt“.
Erkrankungsrisiken besser einschätzen
Zudem sollen die Kassen auch weitere personenbezogene Daten bei ihren Versicherten und bei Dritten erheben dürfen, soweit die Versicherten in diese Datenverarbeitung ausdrücklich eingewilligt haben. Diese Daten könnten dann beispielsweise genutzt werden, um den Versicherten mit Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und unter Berücksichtigung von geschlechts-, alters- und behinderungsspezifischen Besonderheiten auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken. Im Rahmen von Datenauswertungen könnten dann Erkrankungsrisiken besser eingeschätzt werden, etwa indem Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Demenz festgestellt werden.
Auch im Rahmen von Zusatzprogrammen für bestimmte Erkrankungen sollen die Kassen bestimmte zusätzliche Daten erheben dürfen, um diese strukturiert aufzubereiten und in der ePA für Ärzte übersichtlich darzustellen. Dadurch könnten dieselben Daten auch für Leistungserbringer sichtbar und im Sinne der Versicherten nutzbar gemacht werden, schreibt das BMG.
Datennutzung befristet erproben
Außerdem will der Gesetzgeber dem Entwurf zufolge den Krankenkassen erlauben, mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde „Reallabore“ zu errichten, in denen sie „die innovative Nutzung von personenbezogenen Daten“ befristet erproben dürfen. Dies soll es den Kassen ermöglichen, innovative Datennutzung rechtssicher zu testen. Die Aufsichtsbehörde kann Genehmigungen jederzeit widerrufen.
Elektronische Überweisungen sollen Pflicht werden
Der Entwurf sieht aber auch vor, dass elektronische Überweisungen künftig zum Standard und noch in dieser Legislaturperiode eingeführt werden. Vertragsärzte sollen demnach ab dem 1. September 2029 verpflichtet werden, elektronische Überweisungen auszustellen und abzurufen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) sollen bis zum 1. November 2027 die notwendigen Regelungen schaffen. Versicherte könnten aber wählen, ob sie weiterhin einen Ausdruck in Papierform erhalten wollen.
Ziel des Entwurfs ist es zudem, Versicherten einen nutzerfreundlichen, digitalen Weg in die ambulante Versorgung anzubieten, der auch die Einführung des geplanten Primärversorgungssystems vorbereiten soll. So sollen Patienten künftig via App auf ihre elektronische Patientenakte zugreifen können und eine bundeseinheitliche, standardisierte Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten. Bei Bedarf kann anschließend ein Termin digital gebucht werden.
Geplant ist weiterhin, dass Apothekerinnen und Apotheker mehr Zugriffsmöglichkeiten auf die ePA erhalten, damit sie die Arzneimitteltherapiesicherheit besser überprüfen können. Um einen reibungslosen technischen Ablauf zu gewährleisten, soll zudem die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur verbessert werden.



