„Erneute Kostendämpfung würde Erfolge in der Zahn- und Mundgesundheit beschädigen“
Auf etwa 42 Milliarden Euro im Jahr 2027 und 64 Milliarden Euro im Jahr 2030 beläuft sich nach Angaben der FinanzKommission Gesundheit (FKG) das Einsparvolumen, das mit den 66 Empfehlungen maximal erreicht werden kann. Oberstes Ziel sei es, die Ausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stärker an die Einnahmen zu koppeln.
Zudem verbindet das mit zehn Expertinnen und Experten aus den Bereichen Wirtschaft, Medizin, Sozialrecht, Ethik und Prävention besetzte Gremium mit seinem Bericht den Appell an die Regierung, in der medizinischen Versorgung konsequent auf wissenschaftliche Evidenz und Prävention zu setzen. „Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen sollen grundsätzlich nicht aus Mitteln der solidarischen Krankenversicherung erstattet werden“, schreiben sie in ihrem Bericht.
Umfassende Analyse des Ist-Zustands
„Um das Ziel der GKV-Finanzstabilisierung zu erreichen, wurden alle Bereiche des Gesundheitswesens adressiert“, betont die FKG. „Die Reformempfehlungen richten sich an alle Leistungserbringerbereiche, an die Hersteller von pharmazeutischen Produkten und Medizinprodukten, an die Krankenkassen, die beitragszahlenden Mitglieder, die Versicherten sowie Konsumenten und Produzenten gesundheitsschädlicher Produkte sowie den Steuerzahler.“
FKG empfiehlt Einführung einer Zuckersteuer
Mit Blick auf die Versicherten empfiehlt die Kommission beispielsweise, dass die weitgehend aus dem Jahr 2004 stammenden Zuzahlungsregelungen entsprechend der Inflation angehoben werden. Zudem sollten die Konsumsteuern auf Tabak und Alkohol erhöht sowie eine gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke eingeführt werden. Die daraus generierten Steuermehreinnahmen seien der GKV zuzuführen.
Beitragsfreie Mitversicherung sollte laut Kommission gestrichen werden
Aus Sicht der Expertinnen und Experten kann eine Stabilisierung der GKV-Einnahmen nur gelingen, wenn die Regierung Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsmarkts ergreift und die Zahl der Beschäftigten erhöht. Die GKV könne hier nur eingeschränkt Impulse geben. Eine sinnvolle Maßnahme sei in diesem Zusammenhang jedoch die weitgehende Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten in der GKV. Die Kommission rät auch zur Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen, insbesondere die Gesundheitsversorgung von Menschen im Bürgergeldbezug, aus Steuermitteln.
KZBV: Bereits GKV-FinStG hat die Prävention ausgebremst
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) kritisieren einzelne Vorschläge der Kommission scharf. Martin Hendges, KZBV-Vorsitzender, stellt klar: „Bereits das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz mit seiner strikten Budgetierung für die Jahre 2023 und 2024 hat dem Kampf gegen Parodontitis einen herben Rückschlag versetzt. Denn gerade erst hatten wir mit unserer präventionsorientierten Parodontitisbehandlungsstrecke eine wirksame und auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Therapie in die Versorgung gebracht, womit natürlich – auch politisch gewollt – eine erhöhte Inanspruchnahme verbunden sein sollte. Infolge der strikten Budgetierung kam es dann zu einer drastischen Unterfinanzierung – mit spürbar negativen Folgen für die Patientenversorgung. Eine nachhaltige Behandlung ist nun deutlich erschwert. Und das vor dem Hintergrund, dass aktuell rund 14 Millionen Menschen an einer schweren Parodontitis leiden. Der Kampf gegen diese Volkskrankheit ist umso wichtiger, weil durch eine unbehandelte oder nicht frühzeitig behandelte Parodontitis hohe Folgekosten entstehen – sowohl im zahnärztlichen als auch im allgemeinmedizinischen Bereich.“
Eine erneute Kostendämpfung würde sich damit zwangsläufig ins Gegenteil verkehren und zudem die Erfolge in der Zahn- und Mundgesundheit der vergangenen Jahre beschädigen, mahnt Hendges.
Vorschläge der Kommission bieten keine Planungssicherheit
Darüber hinaus sei – wie im Bericht selbst erwähnt – an anderer Stelle mit Einschränkungen in der Versorgung zu rechnen, betont der KZBV-Vorsitzende: „Praxisinhaberinnen und -inhaber könnten sich entscheiden, früher aus der Versorgung auszuscheiden; zugleich werden mögliche Vorbehalte gegenüber einer Praxisniederlassung durch fehlende Planungssicherheit gestärkt. Versorgungsengpässe sind künftig dann nicht mehr auszuschließen.“
Mit dem Vorschlag der Etablierung einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik, was einer globalen Begrenzung der Vergütungsanstiege entsprechen würde, nehme man die äußerst effiziente und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit einer erneuten ziellosen Kostendämpfungsmaßnahme ins Visier und ließe darüber hinaus auch die absehbaren Folgekosten für das Gesundheitssystem völlig außer Acht.
Aussagen zur Kieferorthopädie widersprechen der Evidenz
„Mit großer Irritation haben wir zudem das Maßnahmenbündel im Bereich der Kieferorthopädie zur Kenntnis genommen, das in weiten Teilen der aktuellen Evidenzlage und der tatsächlichen Versorgungssituation widerspricht“, kritisiert Hendges. Ziel der KZBV sei es immer, die vertragszahnärztliche Versorgung am aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auszurichten. Die jüngst veröffentlichten Daten der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS • 6) sowie die aktuellen wissenschaftlichen Leitlinien zeigten, dass dies auch für die Kieferorthopädie der Fall ist. Gerade diese Publikationen seien seitens der FKG jedoch unberücksichtigt geblieben.
Hendges: „Will man die großen Herausforderungen im Gesundheitswesen wirklich meistern, muss die Prävention Leitbild der Gesundheitsversorgung werden. Mit unserer konsequenten Präventionsausrichtung ist es gelungen, den Anteil an den GKV-Ausgaben für vertragszahnärztliche Leistungen – trotz Ausweitung des Leistungskatalogs – seit 2001 um mehr als ein Drittel zu senken. Aktuell liegt dieser bei nur noch 5,7 Prozent, mit weiter sinkender Tendenz. Wir appellieren an die Bundesgesundheitsministerin, dies in ihrer kommenden Gesetzgebung unbedingt zu berücksichtigen und stehen mit unserer Expertise sowie den Erfahrungen aus dem Praxisalltag für einen lösungsorientierten Dialog bereit.“
BZÄK: „An validierten Erfolgen sollte keineswegs gespart werden“
Dr. Romy Ermler, Präsidentin der BZÄK, sagt zu den Vorschlägen der Finanzkommission: „Die Zahnmedizin hat ihre Hausaufgaben gemacht – und zwar im Vorfeld. Seit über 25 Jahren haben wir uns auf den einzig richtigen Weg gemacht, Krankheiten zu vermeiden. Prävention ist der nachhaltigste Weg, Gesundheit zu erhalten und Kosten zu vermeiden.“ Das gelte bei der frühen Behandlung der Parodontitis und ebenso bei allen anderen Erkrankungen, egal ob im Rahmen der Zahnmedizin oder allgemein.
Die Zahnmedizin zeige seit Jahren, dass konsequente Präventionsstrategien messbare Erfolge bringen, betont Ermler: „Erkrankungen konnten deutlich zurückgedrängt werden. Diese Erfahrungen sollten im gesamten Gesundheitssystem stärker genutzt werden. An validierten Erfolgen, die mit wissenschaftlichen Studien belegt sind, sollte keinesfalls gespart werden!“
Die Finanzkommission bestätige selbst, dass die Zahnmedizin nur moderate Ausgaben aufweise. Weitere Kürzungen gingen daher auf Kosten der Mund- und Allgemeingesundheit der Patientinnen und Patienten, mahnt die BZÄK-Präsidentin.
Positiv zu erwähnen sei im Zusammenhang mit den Empfehlungen, dass sie einen Fokus auf die Prävention im gesamtmedizinischen Bereich legten. Auch den steuerpolitischen Ansatz, gesundheitsschädigendes Verhalten stärker nach dem Verursacherprinzip zu berücksichtigen, sei zu begrüßen. Ermler: „Es muss gelten: Prävention stärken, statt Versorgung schwächen!“
Warken will Spargesetz spätestens im Juli vorlegen
Das Finanzvolumen der empfohlenen Maßnahmen übersteige die prognostizierte Deckungslücke in der GKV bei Weitem, hob die FKG bei der Präsentation ihres Berichts hervor: „Die Politik hat damit einen großen Ermessensspielraum und kann entscheiden, welche Empfehlungen umgesetzt werden sollen.“
Aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hieß es, man werde die Vorschläge nun zügig prüfen und auf dieser Grundlage sehr zeitnah ein Gesetzgebungsverfahren einleiten. Bis spätestens Juli möchte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) einen Gesetzentwurf vorlegen.
Der zweite Bericht folgt Ende des Jahres
Das von der Bundesregierung beauftragte Gremium unter Leitung von Gesundheitsökonom Wolfgang Greiner hatte im September 2025 die Arbeit aufgenommen. Für den Bericht hatte die FKG ein schriftliches Beteiligungsverfahren initiiert und rund 400 Stakeholder aus dem Gesundheitswesen eingeladen, Vorschläge für die Stabilisierung der GKV-Finanzlage einzubringen. Wie die Kommission mitteilte, gingen rund 1.700 Ideen ein.
Mit dem nun vorgelegten Bericht ist die Arbeit der Kommission nicht abgeschlossen. Im Dezember soll ein zweiter Teil folgen, der sich mittel- und langfristigen Strukturreformen der GKV widmet.



