Beschlüsse des Deutschen Ärztetags

„Ärztliches Handeln muss frei von Kommerzialisierung bleiben“

pr
Ein Nein zur Renditeorientierung im Gesundheitswesen, ein Moratorium bei TI-Anwendungen, ein attraktiverer ÖGD und mehr Medizinstudienplätze – das sind die Beschlüsse des Deutschen Ärztetages.

Mit einer Vielzahl von Beschlüssen legte der 125. Deutsche Ärztetag am 1. und 2. November seine künftige standespolitische Marschrichtung fest. In einem zentralen Grundsatzbeschluss forderten die Delegierten den Gesetzgeber dazu auf, endlich Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um der zunehmenden Kommerzialisierung im Gesundheitswesen Einhalt zu gebieten. Ärztliches Handeln müsse vor ökonomisch motivierten Einflussnahmen geschützt sein – auch zum Wohle der Patientinnen und Patienten, heißt es in dem Beschluss.

So argumentieren die Delegierten: „Im ambulanten haus- und fachärztlichen Bereich häufen sich Übernahmen von Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen durch Fremdinvestoren, zum Beispiel durch sogenannte Private-Equity-Gesellschaften. Aufgrund der vorwiegend renditeorientierten Motivation dieser Fremdinvestoren besteht die Gefahr, dass medizinische Entscheidungen zugunsten einer kommerziell motivierten Leistungserbringung beeinflusst werden.“ Zu befürchten sei ferner eine Konzentration von investorenbetriebenen medizinischen Einrichtungen, vor allem in Ballungsräumen – zulasten der Versorgung in ländlichen Gebieten.

Zusätzlich zu den bereits mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) umgesetzten Neuregelungen zur Eingrenzung des Einflusses von Fremdkapitalgebern auf die ambulante Versorgung seien weitergehende gesetzgeberische Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene erforderlich, forderten die Delegierten. So solle insbesondere der Versorgungsauftrag von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zur Wahrung der Trägerpluralität und der freien Arztwahl begrenzt werden. Außerdem solle ein MVZ-Register installieret werden, um mehr Transparenz für Patienten über die im Bereich des SGB V agierenden Finanzinvestoren zu schaffen.

Weitere Beschlüsse

  • Gefordert werden intensive und flächendeckende Testphasen mit einer Dauer von mindestens zwölf Monaten, bevor Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) in den Praxisalltag eingeführt werden.

  • Scharfe Kritik kommt an den Plänen der Europäischen Kommission für eine sogenannte E-Evidenzverordnung. Damit soll die Herausgabe von elektronisch gespeicherten Daten an Ermittlungsbehörden anderer EU-Staaten erleichtert werden. Aus Sicht der Ärzteschaft gefährdet das Vorhaben das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und ihren Patienten. Behörden anderer EU-Länder könnten sich Zugriff auf die von Ärzten dokumentierten Patientendaten verschaffen, wenn der Verordnungsentwurf unverändert in Kraft treten sollte. Das sei mit Blick auf das ärztliche Berufsträgergeheimnis „fatal und absolut inakzeptabel“.

  • Gefordert werden attraktiverer Rahmenbedingungen für Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdient (ÖGD). Dazu gehören vergleichbare tarifliche Arbeitsbedingungen zu anderen ärztlichen Tätigkeitsfeldern. Dazu zählt aber auch eine nachhaltige Reform der Infra-, Personal- und Tarifstruktur, wie sie bereits im „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ vorgesehen war.

  • Bekräftigt wurde die Forderung nach mehr Medizin-Studienplätzen sowie der Bereitstellung der hierfür erforderlichen finanziellen Mittel durch die Bundesländer.

  • Bund und Länder wurden aufgefordert, die neue Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte zügig zu beschließen und umzusetzen.

  • Der Ärztetag hat von der Bundesregierung und den Landesregierungen eine Würdigung der besonders hohen beruflichen Belastungen der Medizinischen Fachangestellten (MFA) in der Pandemie gefordert. Diese solle in Form einer Coronaprämie in vergleichbarer Höhe jener Prämie für Beschäftigte in Krankenhäusern gewährt werden.

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