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Arbeitsfähig nach Aktenlage

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Die Präsidentin des Sozialverbands VdK warnt im Interview mit dem Deutschlandfunk vor den Gefahren des Sparkurses im Gesundheitswesen. Auch bei der Beurteilungspraxis des MDK sieht sie Verbesserungsbedarf.

Gutachter der Kassen lehnten im vergangenen Jahr in hunderttausenden Fällen Leistungen wie Krankengeld oder Reha ab - trotz Milliardenüberschüssen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Ulrike Mascher, Präsidentin des VdK, sagte heute im Deutschlandfunk, dass dies immer noch eine Folge der eingeübten Sparprojekte der Kassen sei und kritisierte das Festhalten daran: "Ich denke schon, dass die Zusatzbeiträge ein Instrument sind, was nicht sinnvoll ist, um Gesundheit zu erhalten."

Probleme mit der Krankengeldzahlung

Am deutlichsten sei der Sparkurs im Bereich der Krankengeldzahlung zu spüren: "Wir haben bei uns in der Sozialrechtsberatung beim VdK vor allen Dingen Probleme mit der Krankengeldzahlung. Für die Betroffenen ist es völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen nur nach Aktenlage entscheidet, ob jemand wieder arbeitsfähig ist oder weiterhin nicht arbeiten kann."

Es sei für viele Betroffene unverständlich, dass sie als arbeitsfähig beurteilt werden, ohne das es einen persönlichen Kontakt zwischen dem MDK und dem Patienten gegeben habe. "Das ist für die Betroffenen völlig unverständlich und es ist auch verheerend zum Beispiel für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die Frage, ob man nach Aktenlage klären kann, ob jemand wieder arbeitsfähig ist - da habe ich meine erheblichsten Zweifel."

MDK: Ablehnungsquote unter einem Prozent

Laut MDK liegt die Ablehnungsquote bei Arbeitsunfähigkeit unter einem Prozent. Für Mascher kein Grund zur Beruhigung: "Das Problem liegt darin, dass ein Prozent in absoluten Zahlen eben doch sehr viele Menschen betrifft. Und im Einzelfall ist es so, dass man nachfragt, ob jemand sich vergewissert hat, um was für eine Krankheit es sich handelt." Mascher empfiehlt sich zur Wehr zu setzen: "Man kann  Widerspruch einlegen. Wir beraten die Betroffenen und versuchen in der individuellen Notlage zu helfen."

Mascher sagte im Deutschlandfunk, dass sie nicht glaube, dass der MDK unabhängig urteile: "Ich nehme nicht an, dass die Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes so entscheiden, wie sie das tun, weil sie dem Einzelnen irgendwas Unfreundliches oder Negatives antun wollen. Sondern sie sind unter dem Druck des Sparzwangs, unter dem Druck, dass unser Gesundheitswesen in einer Weise ökonomisiert worden ist, die eben dann zu solchen negativen Ergebnissen führt."

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