Geschlechtergerechte Formulierungen auf Beipackzetteln geplant

Arzneimittel-Warnhinweis soll gegendert werden

pr
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Arzneimittel-Warnhinweise in Werbeformaten künftig gegendert werden. Das sieht ein Passus im geplanten Arzneimittel-Lieferengpass-Gesetz vor.

„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke“ – diese Formulierung will die Bundesregierung künftig bei Warnhinweisen auf Arzneimittel-Beipackzetteln und in der Werbung einführen. Ein entsprechender Passus ist im Referentenentwurf zum Gesetz gegen Arzneimittel-Lieferengpässe vorgesehen. Die bisherige Formulierung: „...und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ sei seit Jahren wegen ihrer geschlechtsspezifischen Formulierung Gegenstand von Diskussionen, heißt es in dem Entwurf.

Die Änderung mit den geschlechtergerechten Berufsbezeichnungen soll im Heilmittelwerbegesetz festgeschrieben werden. Damit soll jetzt gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden, heißt es zur Begründung in dem Gesetzesentwurf.

Der längere Texte führt zu höheren Werbekosten

Durch die Änderung des Warnhinweises entstehe ein einmaliger Umstellungsaufwand, der sich nach der Anzahl der werbenden pharmazeutischen Unternehmen und der Anzahl der beworbenen Arzneimittel richte, heißt es in der Begründung weiter. Belastbare Zahlen hierzu liegen demnach aber nicht vor. Der mit der Regelung verbundene Umstellungsaufwand sollte jedoch gering ausfallen. Dem Entwurf zufolge ist eine Übergangszeit von fünf Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen.

Hinzu komme – so die Formulierung – gegebenenfalls ein jährlicher Erfüllungsaufwand aufgrund des marginal verlängerten in der audiovisuellen Werbung zu sprechenden Textes in Form von höheren Werbekosten. Da es sich hierbei um eine reine Annahme handele – unter Umständen verlängere sich die Lesedauer nicht – könne der vermeintliche Mehraufwand im Vorfeld nicht beziffert werden.

Eine gesellschaftliche Wirkung erwartet man nicht vom Gendern

Eine gesellschaftliche Wirkung erwartet man aber anscheinend nicht vom Gendern: „Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung sind den Plänen zufolge nicht zu erwarten, weil hier keine Regelungen getroffen würden, die sich spezifisch auf die Lebenssituation von Frauen und Männern auswirken.“

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