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Ermittlung von Aufsicht und Selbstverwaltung

Aufarbeitung der Risikogeschäfte von Kassen und KVen dauert an

Durch die Investition in risikoreiche Anlagen haben Kassen und KVen rund eine Milliarde Euro verspielt. Erman Gunes-stock.adobe.com
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Politik
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Nach den Verlusten von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen beim Invest in risikoreiche Fonds dauert die Aufarbeitung der Regierung zufolge an.

Es müsse sorgfältig aufgeklärt werden, „wie es trotz der strengen Regelungen des SGB IV zu den berichteten Verlusten von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen kommen konnte“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/8785 vom 26. Oktober 2026) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 21/8311 vom 1. Oktober 2026).

Der endgültige Gesamtverlust könne gegenwärtig nicht beziffert werden

„Dafür ist es weiter unverzichtbar, dass die Ermittlung der konkreten Sachverhalte, ihre Aufarbeitung und Analyse durch die Selbstverwaltung sowie bei den aufsichtführenden Bundes- und Landesbehörden stringent und gründlich erfolgt.“ Ein endgültiger Gesamtverlust könne gegenwärtig nicht beziffert werden.

Die Krankenkassen hätten angekündigt, für das Jahr 2026 weitere Wertberichtigungen vorzunehmen, heißt es in der Antwort weiter. Deren Höhe stehe aber bislang noch nicht fest. Und: „Der Nennwert der Anlage der in der Frage angesprochenen Pflegekasse liegt bei rund einer Million Euro. Bis zum 31. Dezember 2025 wurden etwa 400 Millionen Euro an Wertberichtigungen vorgenommen.“

Das BMG führt derzeit außerdem bei den Aufsichtsbehörden der Länder eine Abfrage zu leistungsgestörten Vermögensanlagen von landesunmittelbaren Kranken- und Pflegekassen und KVen durch.

So haben sich Kassen und KVen verzockt

Nach Recherchen von „NDR“, „WDR“ und „Süddeutscher Zeitung“ wurden Investitionen der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) in Höhe von 47,4 Millionen Euro, der Pronova BKK in Höhe von 10 Millionen Euro, der BKK Gildemeister Seidensticker in Höhe von 7,9 Millionen Euro, der Novitas BKK und der mkk – meine krankenkasse in Höhe von jeweils 5 Millionen Euro sowie der IKK (Innungskrankenkasse) Südwest in Höhe von 2 Millionen Euro bekannt.

Die AOK Bremen/Bremerhaven teilte später mit, 5,5 Millionen Euro angelegt und diesen Betrag vollständig abgeschrieben zu haben. Für den gesamten Verius-Komplex einschließlich beteiligter Kassenärztlicher Vereinigungen bezifferten die genannten Medien die Summe der bis Anfang August 2026 bekannt gewordenen Fehlinvestitionen auf knapp 220 Millionen Euro.

Zwischenzeitlich hatte die Bundesregierung mitgeteilt, dass insgesamt 12 bundesunmittelbare Krankenkassen leistungsgestörte Geldanlagen getätigt haben. 11 Krankenkassen investierten dabei auch in die Inhaberschuldverschreibungen Verius II und Verius III, 12 Krankenkassen in immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen; 9 Krankenkassen waren von beiden Anlageformen betroffen.

Der Gesamtnominalwert der leistungsgestörten Geldanlagen beträgt laut Bundesregierung rund 1,1 Milliarden Euro, davon rund 900 Millionen Euro bei immobilienbesicherten Schuldscheindarlehen und rund 200 Millionen Euro bei Inhaberschuldverschreibungen.

Zum 31. Dezember 2025 waren Wertberichtigungen von rund 400 Millionen Euro vorgenommen worden; die Restbuchwerte betrugen noch etwas mehr als 700 Millionen Euro. Außerdem hat nach Angaben der Bundesregierung eine bundesunmittelbare Pflegekasse ein leistungsgestörtes immobilienbesichertes Schuldscheindarlehen erworben.

Mehrere betroffene Krankenkassen haben bereits Klage vor dem Landgericht Frankfurt am Main erhoben, darunter die KKH, die Pronova BKK und die BKK Gildemeister Seidensticker.

Darüber hinaus soll sich die 109. Aufsichtsbehördentagung des Bundes und der Länder vom 11. bis 12. November mit dem Themenpunkt „Vermögensanlagen von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen – Anforderungen an das Anlage- und Risikomanagement“ befassen.

Geplant sei ein Erfahrungsaustausch zwischen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und den Aufsichtsbehörden der Länder über den aktuellen Erkenntnisstand und über Schlussfolgerungen für die Aufsichtspraxis und das weitere Vorgehen.

Aus Sicht der Aufsichtsbehörden soll die zentrale Bedeutung der Einhaltung der Anlagegrundsätze (Sicherheit, Liquidität und angemessener Ertrag) gemäß Paragraf 80 Absatz 3 SGB IV durch ein qualifiziertes Anlage- und Risikomanagement betont werden.

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