Ausbildungsprämien auch für Zahnarztpraxen
Um den Entlassungen von Auszubildenden oder Nichtvergabe von Ausbildungsplätzen aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Krise entgegen zu wirken, fördert die Bundesregierung kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) mit einer Ausbildungsprämie im Rahmen des Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“. Ab August können auch Zahnarztpraxen und Dentallabore diese Prämie bei der Agentur für Arbeit im Agenturbezirk des Ausbildungsbetriebs beantragen. Die Voraussetzung ist jedoch, dass der antragstellende Betrieb nachweislich in "erheblichem Maße" von der Krise betroffen war.
Das definiert derBeschluss des Bundesministeriumsunter anderem so: „Davon ist auszugehen, wenn ein KMU in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.“ Bedingung für den Bezug der Ausbildungsprämie ist zudem der Erhalt oder die Erhöhung des betrieblichen Ausbildungsniveaus.
Die Förderrichtlinie wurde Ende Juni vom Bundeskabinett beschlossen und ist ab August gültig. Die Umsetzung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit. Diese stellt die Antragsformulare alsPDF-Dateien onlinezur Verfügung. Der Antrag ist ausgefüllt und unterschrieben per Post oder eingescannt als Datei per E-Mail einzureichen.
Weitere Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Arbeit und Antworten auf wichtige Fragen zum Thema gibt eshier.