Ausländische Berufsabschlüsse sollen schneller anerkannt werden
Viele niedergelassene Zahnärzte, Ärzte, Apotheker und andere Heilberufe suchen händeringend Fachkräfte. Um gegenzusteuern, hat das BMG den „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen“ vorgelegt.
Der Gesetzentwurf umfasst Regelungen für Zahnärzte, Ärzte, Apotheker und Hebammen. Sie werden durch Regelungen in den jeweiligen Approbationsordnungen beziehungsweise in der Studien- und Prüfungsverordnung ergänzt, die in einem gesonderten Verordnungsgebungsverfahren zeitnah folgen sollen.
Mit den im Entwurf stehenden Regelungen sollen die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Artikels 4f der Richtlinie 2005/36/EG hinsichtlich der Möglichkeit einer partiellen Berufserlaubnis für den ärztlichen, zahnärztlichen und pharmazeutischen Beruf geschaffen werden. Außerdem enthält der Gesetzentwurf Regelungen, mit denen die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beschleunigt und vereinfacht werden sollen.
Die direkte Kenntnisprüfung soll zum Regelfall werden
Für Menschen mit einer ärztlichen, zahnärztlichen oder pharmazeutischen Berufsqualifikation soll die direkte Kenntnisprüfung zum Regelfall werden. Abgelegt werden muss demnach eine praktische beziehungsweise mündliche Prüfung. Das Verfahren der Gleichwertigkeitsprüfung, also der Vergleich der ausländischen Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf, soll stattdessen nur noch wahlweise angeboten werden. Die Regelung entlaste die Antragsteller sowie die zuständigen Stellen der Länder gleichermaßen.
„Die antragstellenden Personen sind nicht mehr in der Pflicht, umfangreiche Unterlagen zur inhaltlichen Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation einzureichen“, heißt es. „Die zuständigen Stellen der Länder können im Gegenzug von einer aufwändigen Gleichwertigkeitsprüfung absehen.“ Sichergestellt sein müsse bei der Anerkennung von Heilberufen der Patientenschutz. Maßnahmen, die die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen vereinfachen und beschleunigen sollen, erstreckten sich auf die Anerkennungsverfahren als solche, nicht auf die fachlichen Anforderungen.
Die Bundesländer sollen laut dem Entwurf die Möglichkeit erhalten, bei anderen Ländern abzufragen, ob dort bereits ein Verfahren auf Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zur Berufsausübung läuft. Dies soll einen rechtssicheren Informationsaustausch zwischen den Ländern gewährleisten.
In Härtefällen soll die Berufsausübung unbefristet möglich sein
Geplant ist auch eine Ausnahmeregelung: Die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs beziehungsweise der Zahnheilkunde soll künftig in Fällen besonderer Härte auch unbefristet erteilt werden können. Dies betrifft zum einen Menschen, denen vor dem 1. April 2012 erstmals eine Erlaubnis erteilt worden ist und denen eine Approbation nicht erteilt werden kann, weil eine ärztliche oder zahnärztliche Prüfung oder ein Abschnitt davon endgültig nicht bestanden wurde, sowie Menschen, denen eine Approbation aufgrund erheblicher und andauernder gesundheitlicher Einschränkungen nicht erteilt werden kann.
Menschen mit erheblichen Einschränkungen wie einer Sehbehinderung, die ansonsten nicht oder nur zeitlich begrenzt hätten ärztlich oder zahnärztlich tätig werden können, soll es damit möglich werden, unbefristet ärztlich oder zahnärztlich tätig zu werden. Diese Regelung schaffe Rechtssicherheit für die Betroffenen und die zuständigen Behörden.
Die Verbände im Gesundheitswesen haben nun bis zum 11. August Gelegenheit, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Für Ende August ist eine Anhörung geplant. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.