BÄK bestätigt Sonderärztetag zur GOÄ-Novelle

mg
Wie die Bundesärztekammer (BÄK) mitteilt, laufen die Vorbereitungen für einen Sonderärztetag, der auf Antrag der drei Länderkammern Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg stattfinden wird.

Die Satzung der BÄK sehe für einen Sonderärztetag ein niedrigschwelliges Quorum von drei der 17 Landesärztekammern vor, erklärte Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery in einer Mitteilung dazu, "um bei wichtigen Themen jederzeit eine breite und durch die Delegierten der Landesärztekammern getragene Diskussion" durchführen zu können.

Streitthema GOÄ-Novelle

Gegenstand des Sonderärztetags wird die Novellierung der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sein, die derzeit in vielen Landesärztekammern kontrovers diskutiert wird. Entsprechend wies Montgomery darauf hin, dass die Ärztekammern Bayern, Hessen, Nordrhein und Westfalen-Lippe die Einberufung eines Sonderärztetages explizit abgelehnt hätten. „Das verdeutlicht die Vielfalt der gegenwärtigen Einschätzungen zu den Verhandlungen der GOÄ-neu“, so der Montgomery.

Zum Termin oder den konkreten Tagesordnungspunkten des Sonderärztetags ist noch nichts bekannt. Montgomery erklärte lediglich, man werde "die bisherigen Beschlüsse Deutscher Ärztetage zu den Verhand­lungsaufträgen, das Konzept einer neuen Gebührenordnung an sich sowie die grundsätzliche Bedeutung einer GOÄ-Novellierung im derzeitigen politischen Kontext diskutieren und richtungsweisende Beschlüsse fassen".

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