Gezielteres Impfen bei Risikogruppen

BARMER will Corona-Impfstrategie optimieren

pr/pm
Die Krankenkasse BARMER hat ein Modell vorgestellt, das COVID-Risiken durch eine gezieltere Impfstrategie verringern soll. Die Idee: Anhand ihrer Daten sollen besonders vulnerable Menschen identifiziert werden.

„Wie kann der vorhandene Impfstoff zu Beginn so auf die Bevölkerung verteilt werden, dass der Nutzen für die Gesellschaft möglichst hoch ist?“ Das BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung (bfig) hat ein verfeinertes Impfmodell entwickelt, das auf dem Konzept von Ethikrat, Leopoldina und Ständiger Impfkommission (STIKO) aufbaut und innerhalb der Gruppe von Patienten mit Vorerkrankungen eine weitergehende, risikobasierte Priorisierung möglich macht.

Nach dem Modell lässt sich berechnen, wie die Zahl an Hospitalisierungen, Beatmungs- und Todesfällen wirksam reduziert werden könnte. Menschenleben könnten gerettet und das Risiko einer Überlastung des Versorgungssystems könnte verringert werden, erklärt die Kasse.

Auf Basis des Morbiditätsorientiertn Risikoausgleichs (Morbi-RSA) hat das Institut bei mehr als zehn Prozent der Deutschen den Zusammenhang zwischen relevanten Vorerkrankungen und der Hospitalisierung, Beatmung und dem Tod nach einer COVID-19-Infektion untersucht. Es hat die Morbi-RSA-Systematik auf diejenigen Erkrankungen eingeschränkt, für die sich ein Zusammenhang mit schweren COVID-19-Verläufen ermitteln ließ.

"Aktuell werden viele Risikopatienten erst spät geimpft"

Die Kasse hält ihr „COVID-19-Modell“ für geeignet, die mit der Coronavirus-Impfverordnung festgelegte Impfstrategie der Bundesregierung so zu ergänzen, dass die Verteilung des Impfstoffs weiter optimiert werden kann. Denn angesichts der hohen Zahl gefährdeter Personen würden trotz der festgelegten Priorisierung viele Risikopatienten erst sehr spät geimpft, argumentiert die Kasse.

Datengrundlage für das Modell waren anonymisierte Daten aus 2019 und 2020 von rund neun Millionen Versicherten der BARMER. Insgesamt 66 Krankheiten wurden identifiziert, die bei einer COVID-19-Infektion zu einem höheren Risiko von Hospitalisierung, Beatmung sowie Sterblichkeit führen. Dazu gehören vor allem Trisomien, degenerative Hirnerkrankungen und Lungenmetastasen. Ferner betrifft das Patienten mit Hämatologischen Neubildungen, psychischen Erkrankungen sowie Nierenversagen und HIV/Aids. Mit dieser Methode ließen sich Risiken besser individualisieren und berücksichtigen, betont die BARMER.

Ziel ist die Identifikation "besonders vulnerabler Menschen"

Die Ergebnisse des COVID-19-Modells würden in einigen Punkten von der Krankheitsliste der Impfverordnung abweichen. Die Krankheitsbilder seien spezifischer und das komplette Spektrum aller Krankheiten sei geprüft worden. Vor allem könne nach dem BARMER-Modell das Vorliegen mehrerer Krankheiten und das Zusammenwirken von Alter und Multimorbidität für den Verlauf schwerer COVID-Verläufe berücksichtigt werden.

Der Vorteil laut BARMER: So sei es möglich, besonders vulnerablen Menschen ein frühzeitigeres Impfangebot zu machen – innerhalb der bisher festgelegten priorisierten (sehr großen) Gruppen und auch gruppenübergreifend. Todesfälle und Hospitalisierungen könnten so verringert werden. Und folglich seien auch weniger Impfdosen notwendig.

Neues Modell ist ein "Angebot an die Politik"

Die BARMER schlägt vor, dass der von ihr gewählte Ansatz auch durch andere Kassen und damit an noch größeren Datenmengen überprüft wird. Außerdem ließe sich ein präzisiertes bevölkerungsweites Vorgehen bei der Impfung umsetzen, zum Beispiel durch ein gezieltes Einladungssystem an die Impfkandidaten, heißt es bei der Kasse.

Das BARMER-Modell zur Optimierung der Impfstrategie versteht sich als ein Angebot an alle Krankenkassen und an die Politik, erklärt die Kasse gegenüber den zm. „Für die Krankenkassen haben wir es als Open-Source-Modell auf unsere Homepage gestellt, damit sie es ebenfalls nutzen können. Alle Detailfragen zur weiteren Umsetzung sind nun Gegenstand der politischen Diskussion, der wir nicht vorweggreifen möchten. Letztlich müsste die Impfverordnung dementsprechend angepasst werden.“

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