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Beamte akquirieren für die PKV

mg
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Offenbar arbeiten verschiedene private Krankenversicherer bei der Kundenakquise mit Bundesbeamten zusammen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.

Hintergrund der Anfrage sind die Vorwürfe gegen die Debeka, sie habe sich durch illegale Verkaufspraktiken und illegalen Adresshandel Wettbewerbsvorteile in der privaten Krankenversicherung von Beamten verschafft, berichtet die Ärzte-Zeitung.

Die Ausführungen der Bundesregierung zeigen, was in der Versicherungsbranche ein offenes Geheimnis ist: Die Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes ist weit verbreitete Praxis. In ihrer Antwort spricht die Regierung von 216 Beamten, die in 58 Behörden als Tippgeber für 34 verschiedene Versicherungsgesellschaften tätig sind. Zudem arbeiten 194 Bundesbedienstete für 34 Unternehmen als nebenberufliche Versicherungsvermittler oder sonstige Finanzberater auf Honorar- oder Provisionsbasis. Konkretere Angaben macht die Regierung nicht.

Die Mutmaßung: "Das meiste spielt sich im untransparenten Graubereich ab"

Die Debeka betreffend geht sie von 21 Beamten beziehungsweise Tarifbeschäftigten aus, die als Tippgeber oder Vertrauensmitarbeiter fungieren oder fungiert haben. Weitere 18 arbeiten neben ihrer Diensttätigkeit als Versicherungsvermittler für das Koblenzer Unternehmen. Erkenntnisse darüber, dass Beamte bei der Tätigkeit für die Debeka oder andere Versicherer gegen das Beamtenstatusgesetz verstoßen hätten, lägen nicht vor, heißt es in der Antwort.

Den Linken-Bundestagsabgeordneten Harald Weinberg wundern die niedrigen Zahlen. "Es ist offensichtlich, dass es wesentlich mehr Tippgeber gibt, als den Behörden und der Bundesregierung bekannt sind", sagte er der Ärzte-Zeitung. "Das Allermeiste spielt sich in einem untransparenten Graubereich ab."

Voraussetzung: eine genehmigte Nebentätigkeit

Die Regierung hat offensichtlich keine Bedenken, wenn Behördenmitarbeiter auch Personen, die von ihnen abhängig sind, Finanzprodukte einer bestimmten Versicherung nahelegen. Voraussetzung sei, "dass dies im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit erfolge und gegen keine beamtenrechtlichen Pflichten verstoße", heißt es in der Antwort. 

"Dass die Bundesregierung kein Problem darin sieht, wenn Prüfer ihren Prüflingen und Vorgesetzte ihren Untergebenen Versicherungsprodukte nahelegen, stimmt einen doch sehr nachdenklich", kommentiert Weinberg gegenüber der Ärzte-Zeitung. Der Bundesregierung sind nach eigenen Angaben allerdings keine Fälle bekannt, in denen Bundesbedienstete Untergebenen oder Prüflingen konkrete Versicherungsprodukte empfohlen hätten.

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