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Behandlungsfehler: Jeder dritte Verdacht trifft zu

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Bei jedem dritten Verdachtsfall auf einen Behandlungsfehler bestätigt sich die Annahme. Das geht aus dem aktuellen Bericht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen hervor.

"Mit der Zahl von 12.483 erstellten mediznischen Gutachten zu Behandlungsfehlervorwürfen liegen die Fallzahlen etwa auf dem Vorjahresniveau", erklärte Dr. Stefan Gronemeyer, Stellvertrender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), bei der Vorstellung der Statistik für 2012 in Berlin. Gesetzlich Versicherte können sich mit einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler an den MDK wenden, der sie mit einem medizinischen Gutachten unterstützt.

Bei 3.932 Fällen, also knapp jedem dritten, wurde der Verdacht bestätigt. Rund zwei Drittel der Vorwürfe richteten sich gegen Krankenhäuser, von denen 30 Prozent bestätigt wurden. Ein Drittel der Fälle betraf niedergelassene Ärzte. Hier bestätigten sich 36 Prozent der Vermutungen.

Chirurgische Fächer sind am meisten betroffen

Die meisten Vorwürfe erheben Patienten im Zusammenhang mit Operationen. Die Fächer Orthopädie/Unfallchirurgie und Allgmeinchirurgie stehen mit 1.058 beziehungsweise 630 bestätigten Fällen ganz oben in der Behandlungsfehlerstatistik. "Gemessen an der Zahl der Vorwürfe werden die meisten Fehler in der Pflege bestätigt", sagte Prof. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK Bayern. In der Pflege liegt die Bestätigungsquote bei knapp 59 Prozent.

In der Zahnmedizin inklusive Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie gab es 1.179 Vorwürfe, von denen 537 bestätigt wurden. Am häufigsten wurden dabei mit 156 Fällen Zahnmarks- und Zahnwurzelkrankheiten genannt. "Das sind auf jeden Fall 156 Fälle zu viel, denn hinter jedem Fehler steckt ein persönliches Schicksal", sagte der KZBV-Vorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz zu den MDK-Zahlen. Gleichzeitig sei die Relation zu den 7,3 Millionen Gesamtbehandlungsfällen aber auch ein gutes Indiz für die qualitativ hochwertige zahnmedizinischer Versorgung in Deutschland.

"Wir können Fehlerhäufungen in bestimmten Fachgebieten erkennen", erklärte Zobel. Dies erlaube aber keinen Rückschluss auf die Behandlungsqualität insgesamt.

MDK fordert Behandlungsfehlerregister

Der MDK plädiert für eine zentrale Sammelstelle. Es fehle - trotz neuem Patientenrechtegesetz - weiterhin ein bundesweites Behandlungsfehlerregister, bemängelte Gronemeyer. Dadurch könne man eine Gesamtübersicht gewinnen. Denn es werden nicht nur beim MDK, sondern auch bei den Ärztekammern Verdachtsfälle - 2012 etwas 11.000 - angezeigt. Zudem landen Fälle auch direkt vor Gericht oder bei den Versicherungen.

Es gebe wahrscheinlich eine große Dunkelziffer von Patienten, bei denen ein Behandlungsfehlerverdacht besteht, der aber nicht angezeigt wird, sagte Zobel.

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