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Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Beiträge für Gutverdiener könnten ab 2027 steigen

Die jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen bemisst sich an der Lohnentwicklung. Stockfotos-MG - stock.adobe.com
LL
Politik
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Beschäftigte mit höheren Einkommen müssen künftig womöglich mehr für Renten- und Krankenversicherung bezahlen. Die Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar abgehoben werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte jüngst den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 vorgelegt, der eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen vorsieht. Der Verordnungsentwurf befindet sich in der regierungsinternen Abstimmung, Kabinett und Bundesrat müssen die Verordnung noch beschließen.

Bruttolöhne stiegen 2025 um durchschnittlich 4,38 Prozent

Durch die Beitragsbemessungsgrenze wird die sozialabgabenpflichtige Höchstgrenze des Monatsgehalts definiert. Künftig sollen diese Grenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 6.375 Euro (bisher 5.812,50 Euro) und in der Rentenversicherung auf 8.850 Euro (bisher 8.450 Euro) angepasst werden. Infolgedessen würde die finanzielle Belastung für Beschäftigte steigen, deren Bruttogehalt die bisherigen Grenzen überschreitet.

Das Ministerium argumentierte mit der gesetzlichen Pflicht, die Werte entsprechend der Lohnentwicklung im vorangegangenen Jahr weiterzuführen. Die Bruttolöhne nahmen 2025 um durchschnittlich 4,38 Prozent zu. Durch die jährliche Fortschreibung der Rechengrößen wird sichergestellt, dass sich alle Versicherten entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen, heißt es im Entwurf.

Zudem werden die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über die Lohnentwicklung hinaus zusätzlich um 300 Euro monatlich angehoben, teilte das BMAS mit. Diese Anhebung fußt auf dem von der Koalition vereinbarten Gesundheitssparpaket, das die Kassen entlasten soll.

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