Beschlüsse der BZÄK-Bundesversammlung

Benz: „Wir haben mit diesen Beschlüssen Meilensteine gesetzt“

pr/sr
Die Versorgung zukunftsfest machen, die Freiberuflichkeit stärken und die GOZ endlich anpassen – auf der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) am Wochenende in Karlsruhe gab es sehr klare Forderungen an die künftige Bundesregierung.

Die möglichen Koalitionäre stehen vor der Aufgabe, das Sozial- und Gesundheitssystem unter dem Blickwinkel einer sich rasch verändernden Gesellschaft, struktureller Probleme und der Erfahrungen in der Corona-Pandemie zukunftsfest zu machen, betonten die BZÄK-Delegierten in Karlsruhe. In einer Resolution bestärkten sie den standespolitischen Kurs des BZÄK-Vorstandes einstimmig.

Regulierung des Fremdkapitals in der Zahnmedizin unabdingbar

An erster Stelle steht für sie die Förderung der freiberuflichen Leistungserbringung, vor allem durch eine Stärkung der freien Arzt- und Therapiewahl, gerade auch vor dem Hintergrund des weiterhin steigenden Interesses von Finanzinvestoren an zahnärztlichen Leistungen und Praxen. Eine Regulierung dieses Fremdkapitals in der Zahnmedizin sei unabdingbar.

Unerlässlich ist für die Delegierten auch eine spürbare Entlastung der Zahnarztpraxen von unnötiger Bürokratie und eine angemessene Honorierung auf Basis einer jährlich im Punktwert anzupassenden privaten Gebührenordnung. Ferner fordern sie eine gezielte Förderung der Digitalisierung unter Nutzung der Expertise des Berufsstandes, die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips zwischen der europäischen und der nationalen Zuständigkeitsebene und eine gezielte Stärkung des bewährten dualen Krankenversicherungssystems.

Bürgerversicherung bietet keine Lösungsansätze

Gerade Letzteres habe sich seit Jahrzehnten bewährt und die Herausforderungen der Finanz- und Wirtschaftskrise und vor allem der Corona-Pandemie sehr gut bestanden, heißt es in einem weiteren Beschluss. Eine Bürgerversicherung biete keine Lösungsansätze für die bestehenden Probleme und würde zudem Arbeitsplätze in hoher Zahl in der Gesundheitswirtschaft gefährden, argumentieren die Delegierten.

Einen ganz zentralen Punkt der Diskussionen nahm das Thema Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ein. Die Forderungen mündeten in einer sogenannten „Karlsruher Erklärung“. Der Verordnungsgeber sei auch in der letzten Legislaturperiode seiner gesetzlich vorgegebenen Verpflichtung zu einer Anpassung des seit 33 Jahren unveränderten Punktwerts in der GOZ wieder nicht nachgekommen.

Leistungen der Zahnärzte ausreichend vergüten

Deshalb forderten die Delegierten die künftige Bundesregierung auf, „diesen gesetzlichen Auftrag endlich zu erfüllen“. Sie verwiesen darauf, dass auf gesetzlicher Grundlage die Vergütung sowohl dem Allgemeinwohl als auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen müsse. Die Leistungen der Zahnärzte müssten ausreichend vergütet werden.

Wörtlich heißt es: „Es ist also der Ausgleich notwendig zwischen den widerstrebenden Interessen der Patienten, kein zu hohes Entgelt entrichten zu müssen und den berechtigten Interessen der Zahnärzte, ein angemessenes Honorar für ihre Aufwände, also eine leistungsgerechte Honorierung, zu erhalten.“ Zugleich werden die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland aufgefordert, die bestehenden Möglichkeiten der GOZ (freie Vereinbarung, Bemessung der Gebühren und Analogleistungen) auszuschöpfen.

Endlich mit dem Bürokratieabbau beginnen

Noch einmal gesondert diskutiert wurde das Thema Bürokratieabbau. Die Delegierten forderten den Verordnungsgeber in einem einstimmigen Beschluss dazu auf, endlich die vom Normenkontrollrat 2015 aufgezeigten Maßnahmen zum Bürokratieabbau umzusetzen, um die Praxen zu entlasten. Sie plädierten für den sofortigen Umstieg zur Negativdokumentation, das heißt, es sollten nur Auffälligkeiten beziehungsweise Abweichungen von der Norm dokumentiert werden.

„Wir haben mit diesen Beschlüssen Meilensteine gesetzt“, fasste BZÄK-Präsident Dr. Christoph Benz die Delegiertendiskussionen zusammen. „Damit können wir gestärkt mit der neuen Bundesregierung verhandeln.“

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