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Berufsanerkennung: Zuschuss möglich

pr
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Wer ausländische Berufsqualifikationen in Deutschland anerkennen lassen will und keine anderweitige Unterstützung erhält, kann einen Zuschuss von maximal 600 Euro beantragen.

Auch Zahnärzte, die zu diesem Personenkreis zählen, können seit Dezember 2016 den Zuschuss beim Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) in Chemnitz beantragen. Wie das geht, zeigt eine neueBroschüredes Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Wer gefördert werden kann:

  • Personen, die einen formalen Berufsabschluss im Ausland erworben haben und ein Anerkennungsverfahren in Deutschland starten wollen,

  • Personen, die seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Aufenthaltsstatus,

  • Personen, die nicht ausreichend eigene finanzielle Mittel haben (zu versteuerndes Jahreseinkommen ≤ 26.000 Euro bzw. bei gemeinsam veranlagten Ehe-  beziehungsweise Lebenspartnerschaften ≤ 40.000 Euro).

  • Personen, bei denen die Kosten nicht durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder durch entsprechende Förderprogramme der Länder übernommen werden.

Was gefördert werden kann:

  • Kosten für Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens,

  • Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen sowie Gutachten, Kosten für die Beschaffung von notwendigen Nachweisen,

  • Kosten für Qualifikationsanalysen (nach §14 BQFG und §50b HwO) und Fahrtkosten innerhalb Deutschlands im Rahmen des Anerkennungsverfahrens.

Der Anerkennungszuschuss beträgt maximal 600 Euro und muss nicht zurückgezahlt werden. Anträge können für Gesamtkosten ab 100 Euro gestellt werden.

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