Berufsausbildung für Zahntechniker wird modernisiert
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat mit den zuständigen Bundesministerien und den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis im Auftrag der Bundesregierung die Berufsausbildung für Zahntechniker und Zahntechnikerinnen modernisiert und an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst. In Zukunft gibt es die gestreckte Gesellenprüfung, die bisherige Zwischenprüfung entfällt. Die Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung erarbeitete Rahmenlehrplan lösen die bestehende Verordnung aus dem Jahr 1997 ab.
Inhalte sind Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Recht, Sicherheit
Da Planungs-, Vermessungs- und Konstruktionsprozesse verstärkt durch digitale Technologien unterstützt oder ersetzt werden, benötigen Zahntechniker zunehmend neben manuellen Fähigkeiten digitale Kompetenzen. Denn sie planen und gestalten heute nicht nur den Zahnersatz am PC, sie bedienen auch die in den nachgelagerten Fertigungs- und Anwendungsprozessen mit dem PC verbundenen Maschinen, wie Fräser oder 3-D-Drucker. Sie werden verstärkt auch im datenschutzkonformen Umgang mit zur Herstellung von Zahnersatz generierten Daten ausgebildet.
Bestandteil der modernisierten Ausbildungsordnung sind daher auch die neu gefassten Standardberufsbildpositionen. Diese beschreiben neue, berufsübergreifend geltende Ausbildungsinhalte zu den vier Bereichen „Digitalisierung“, „Nachhaltigkeit“, „Recht“ und „Sicherheit“.
Im Jahr 2021 haben rund 1.850 Personen einen neuen Ausbildungsvertrag in der Zahntechnik abgeschlossen, knapp zwei Drittel davon waren Frauen.