Beschleunigte Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen beschlossen
Das Verfahren der dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung soll bei der Anerkennung ärztlicher, zahnärztlicher oder pharmazeutischer Berufsqualifikation aus Drittstaaten hingegen nur noch wahlweise zum Einsatz kommen. „Dies entlastet antragstellende Personen wie auch die zuständigen Stellen der Länder gleichermaßen und ist ein wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung des Verfahrens“, teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass als Alternative zur schriftlichen Übermittlung – zum Beispiel beim Datenaustausch zwischen Behörden – eine elektronische Übermittlung sowie als Alternative zur Schriftform auch die elektronische Form zulässig ist.
„Um einen rechtssicheren Informationsaustausch zwischen den Ländern zu gewährleisten, werden Regelungen eingeführt, die den Ländern untereinander die Klärung ermöglichen, bereits bestehende Verfahren auf Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zur Berufsausübung zu überprüfen“, kündigte das BMG darüber hinaus an.
Regelungen zur unbefristeten und partiellen Berufserlaubnis
„Die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs beziehungsweise der Zahnheilkunde kann in Ausnahmefällen künftig auch unbefristet erteilt werden“, teilte das BMG mit. Diese Möglichkeit schaffe Rechtssicherheit für die betroffenen Personen und die zuständigen Behörden, etwa im Falle einer vorliegenden Erkrankung, die der Approbationserteilung im Wege steht.
Mit dem Gesetzentwurf wird die Bundesregierung zudem Artikel 4f der „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen“ hinsichtlich der Möglichkeit einer partiellen Berufserlaubnis für den ärztlichen, zahnärztlichen und pharmazeutischen Beruf gerecht. Dies betrifft Berufsqualifikationen, die in der EU, den EWR- oder gleichgestellten Staaten erworben wurden und dem Berufsbild in Deutschland nur partiell entsprechen.
Der Gesetzentwurf wird noch durch Regelungen in den jeweiligen Verordnungen der Berufe ergänzt. Diese sollen nach Angaben des BMG „zeitnah“ im Anschluss an das Gesetzgebungsverfahren folgen.
„Um die gesundheitliche Versorgung auch in Zukunft zu sichern, brauchen wir neben attraktiven Ausbildungsbedingungen in Deutschland auch qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken anlässlich des Kabinettsbeschlusses. Die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse sei ein wichtiger und notwendiger Schritt in Reaktion auf den wachsenden Fachkräftemangel. Der Gesetzentwurf ermöglicht aus Sicht der CDU-Politikerin einheitliche und zügige Anerkennungsverfahren „ohne Abstriche“ bei den hohen Standards an Patientensicherheit und Versorgungsqualität.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats.