Bezahlte Pflege-Auszeit für Angehörige ab 2015
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine zehntägige Auszeit bekommen sollen, wenn sie kurzfristig Zeit zur Organisation der Pflege eines Angehörigen brauchen. Dazu soll es eine Lohnersatzleistung analog zum Kinderkrankengeld geben. Dies bekräftigte Gröhe nun nochmals.
Zu den Verbesserungen ab Anfang 2015 gehört nach seinen Worten auch, "dass wir die Möglichkeiten der Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammenfassen". Derzeit sind rund 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig. Experten rechnen damit, dass es in 15 Jahren rund eine Million mehr sein werden: 3,4 Millionen.