Landgericht Bochum

Bezeichnung „Arzt für ästhetische Eingriffe“ ist unzulässig

mg
Gesellschaft
Mediziner ohne Facharztausbildung dürfen die Bezeichnung „Arzt für ästhetische Eingriffe“ nicht führen. Das entschied das Landgericht Bochum. Die Wettbewerbszentrale hatte geklagt und bekam damit Recht.

Das beklagte Unternehmen in Form einer GmbH betreibt drei Praxen und erbringt dort unter anderem Beauty-Behandlungen. Auf seiner Internetseite stellte das Unternehmen seine als Ärzte tätigen Geschäftsführer vor. Neben dem Foto der Geschäftsführer befand sich im Textteil jeweils die Bezeichnung „Arzt für ästhetische Eingriffe“.

Die Wettbewerbszentrale hatte dies als irreführend beanstandet, da nach ihrer Auffassung die Bezeichnung von den angesprochenen Verbrauchern im Sinne einer Facharztbezeichnung für ästhetische Chirurgie verstanden wird. Die Beklagte verteidigte sich im Wesentlichen mit dem Argument, dass es sich bei der Bezeichnung um eine reine Tätigkeitsbeschreibung handele.

Bezeichnung könnte Fehlvorstellung über Qualifikation auslösen

Das Landgericht hat die Beklagte nunmehr verurteilt, es zu unterlassen, die für sie als Ärzte tätigen Geschäftsführer als „Arzt für ästhetische Eingriffe“ zu bezeichnen, informiert die Wettbewerbszentrale. Es hielt die Bezeichnung für irreführend, weil sie bei den angesprochenen Verkehrskreisen eine Fehlvorstellung hinsichtlich der Qualifikation der beiden Mediziner auslösen könne. Durch die Gesamtgestaltung werde der Eindruck erweckt, sie hätten eine von der zuständigen Berufsaufsicht anerkannte Weiterbildung im Bereich der plastischen Chirurgie erworben, argumentierten die Richter.

Die Wettbewerbszentrale kommentiert, Verwechslungen täuschten nicht nur Patientinnen und Patienten über die Qualifikation der Behandelnden, „sondern verschaffen auch dem sich so Bezeichnenden einen Vorsprung vor seinen Kolleginnen und Kollegen, die Zeit und Geld in die Facharztausbildung investiert haben.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

LG Bochum
Urteil vom 20.12.2023
Az.: 13 O 74/23

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