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Nach tödlicher Sepsis eines Kindes in Zahnarztpraxis

BGH ordnet Prüfung des Mordvorwurfs gegen Narkosearzt an

Martin Wortmann
Praxis
Nach einer tödlichen Sepsis eines Kindes während einer Zahnbehandlung unter Vollnarkose hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gestern eine Verurteilung des Anästhesisten wegen Totschlags auf und ordnete eine erneute Prüfung des Mordvorwurfs an.

Der Arzt hatte sich auf ambulante Narkosen in Zahnarztpraxen spezialisiert. In Hessen betrieb er hierfür eine mobile Anästhesie- und Notfallpraxis. Pro Jahr behandelte er um 600 Erwachsene sowie rund 500 Kinder im Alter zwischen anderthalb und zwölf Jahren.

Zuvor hatten schon vier Kinder eine Sepsis erlitten

Bei geplanten Behandlungen unter Vollnarkose erlitten am 28. September 2021 vier Kinder eine Sepsis. Nach Überzeugung des Landgerichts Frankfurt am Main hatte der Anästhesist ihren Schockzustand zwar jeweils erkannt, leitete aber in keinem Fall Rettungsmaßnahmen ein. Eines der Kinder verstarb in der darauffolgenden Nacht in Anwesenheit des Narkosearztes in den Räumen der Zahnarztpraxis.

Im November 2024 verurteilte ihn das Landgericht Frankfurt am Main wegen Körperverletzung und Totschlags beziehungsweise versuchten Totschlags durch Unterlassen zu zehn Jahren und drei Monaten Haft.

Der BGH hob dieses Urteil nun auf, „weil das Landgericht die Anforderungen an eine Verurteilung wegen Mordes beziehungsweise versuchten Mordes überspannt hat.“

Weil er notwendige Rettungsmaßnahmen sehenden Auges unterlassen hatte, muss der Narkosearzt nun mit einer Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mord rechnen. Wie der BGH entschied, soll das Landgericht prüfen, „ob der Angeklagte mit Verdeckungsabsicht handelte oder sonst niedrige Beweggründe ausschlaggebend für sein Handeln waren“.

Bundesgerichtshof Karlsruhe
Az.: 5 W 24/25
Urteil vom 14. Januar 2026

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